- Registriert
- 27 Dez 2008
- Beiträge
- 2.560
Ein Freund hat in seinem Revier (ca. 300km vom Wohnort) eine Jagdhütte mit einem Waffentresor. Laut Gesetz darf er in diesem nicht ständig bewohnten Gebäude drei LW nebst Munition lagern. Wenn er für einige Tage in seiner einsamen Hütte ist, möchte er eine KW dabei haben. Es ergibt sich natürlich, dass er zum Einkaufen in die Nachbarstadt fährt oder im Dorf eine öffentliche Veranstaltung besucht. Er darf weder die KW dorthin mitnehmen, noch sie in der Hütte lassen. Sein Erlaubnisscheininhaber wohnt auch nicht in der Nähe.
Bitte keine Ratschläge: "Wo kein Kläger...", sondern eine gültige Rechtsauskunft, was zu tun wäre.
Reiner
Bitte keine Ratschläge: "Wo kein Kläger...", sondern eine gültige Rechtsauskunft, was zu tun wäre.
Reiner