kurzwaffe erwerben

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mal eine frage an euch

mit wieviel jahren darf man eigentlich eine kurzwaffe erwerben?bin bis jetzt von 21 Jahren ausgegangen, aber man hört von jedem irgendwas anders. nicht das ich mir so ein ding zulegen will,aber interessieren würde es mich schon
 
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seit wann hat das was mit dem alter zu tun??????
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jaeger17:
mal eine frage an euch

mit wieviel jahren darf man eigentlich eine kurzwaffe erwerben?bin bis jetzt von 21 Jahren ausgegangen, aber man hört von jedem irgendwas anders. nicht das ich mir so ein ding zulegen will,aber interessieren würde es mich schon
<HR></BLOCKQUOTE>


Für Jäger mit JJ ab 18.
Lege dir ruhig so ein "Ding" zu, oder auch mehr als eins. Schadet nicht
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JahresJagdscheininhaber haben das Bedürfnis nachgewiesen, um eine Kurzwaffe zu erwerben. Erst ab der dritten Kurzwaffe muss ein Jäger ein gesondertes Bedürfnis neben dem JahresJagdschein haben.

Hast du den JahresJagdschein kannst du also Antrag auf einen Voreintrag in die grüne WBK zum Erwerb einer Kurzwaffe bei deinem SB einreichen...
Mit dem Voreintrag in die WBK kannst du dann eine entsprechende Kurzwaffe kaufen.

Alternachweis ist in dem Fall an den JahresJagdschein und nicht an die Waffenart selber gebunden.

stimmts oder habe ich recht?
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stimmt, aber was heißt "nicht das ich daran interesse habe" ?
schäm dich nicht, kw schiessen macht spass, ehrlich ;-)
 

M66

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Grüß Gott!

Du wirfst hier zwei Bedürfnisse aus dem WaffG durcheinander.

Man unterscheidet in deinem Fall zum einen in Sportschützen und zum anderen in Jäger.

Mit einem gültigen Jahresjagdschein hast du automatisch das Bedürfnis für zwei Kurzwaffen. Das Alter spielt hier keine Rolle! Hier greift eine Priveligierung für Jäger.

Bei Sportschützen sieht das ganze anders aus. § 14 Abs. 1 WaffG spricht hier von 21 Jahren beim Erwerb von Schußwaffen die ein größeres Kaliber als .22 lfb oder größer als Kaliber 12 bei Flinten. Kurz gesagt handelt es sich um diejenigen Schußwaffen die bei olympischen Disziplinen verwendet werden.

Darüberhinaus fordert § 6 Abs. 3 WaffG bei einem Alter von unter 25 Jahren (Ausnaheschußwaffen siehe oben) noch ein amts- oder fachärtztliches oder fachpsychologisches Gutachten zum Nachweis der persönlichen Eignung! Robert Steinhäuser sei Dank
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!

Wir Jäger können uns noch glücklich schätzen, die Sportschützen hat es hart erwischt!

Weidmannsheil

Michl
 

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