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Im Lokalteil einer überregionalen Münchner Tageszeitung wird heute über die Klage des RA Gerd Teesteegen „in eigener Sache“ gegen einen Eintrag in seinem Kriminalaktennachweis (KAN) berichtet.
Im KAN werden Informationen der Ermittlungsbehörden gespeichert, bei denen ein Zusammenhang eines Bürger mir einer Straftat VERMUTET wird. Darüber wird der Bürger nicht informiert. So auch im Fall von RA Tersteegen. Sein Auskunftsersuchen beim Polizeipräsidium München brache „Absurde Vermerke“ zutage, die schließlich behördlich gelöscht wurden.
Nach meinem (nunmehr bestimmt nicht mehr aktuellem) Wissen, werden bei Verlängerung des Jagdscheins und damit auch der waffenrechtlichen Erlaubnisse das bei der Staatsanwaltschaft geführte Register (1), ein Strafanhängigkeitsregister (2) und KAN geprüft.
Weiß jemand ob das heute vom der Behörde so gehandhabt wird und hat jemand mit diesem ominösen KAN Erfahrung. Die Einträge bei (1) und (2) sollte ja jeder Jäger in eigener Sache kennen, aber im KAN werden bereits Einträge vorgenommen, wo z.B. bei o.g. RA ein Nachbar eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung stellte und auch Herr RA T. in´s Visier der Polizei kam.
Falls das so ist, kann es bei der Verlängerung des Jagdscheins zu bösen Überraschungen kommen? Oder sehe ich das überzogen/falsch?
Im KAN werden Informationen der Ermittlungsbehörden gespeichert, bei denen ein Zusammenhang eines Bürger mir einer Straftat VERMUTET wird. Darüber wird der Bürger nicht informiert. So auch im Fall von RA Tersteegen. Sein Auskunftsersuchen beim Polizeipräsidium München brache „Absurde Vermerke“ zutage, die schließlich behördlich gelöscht wurden.
Nach meinem (nunmehr bestimmt nicht mehr aktuellem) Wissen, werden bei Verlängerung des Jagdscheins und damit auch der waffenrechtlichen Erlaubnisse das bei der Staatsanwaltschaft geführte Register (1), ein Strafanhängigkeitsregister (2) und KAN geprüft.
Weiß jemand ob das heute vom der Behörde so gehandhabt wird und hat jemand mit diesem ominösen KAN Erfahrung. Die Einträge bei (1) und (2) sollte ja jeder Jäger in eigener Sache kennen, aber im KAN werden bereits Einträge vorgenommen, wo z.B. bei o.g. RA ein Nachbar eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung stellte und auch Herr RA T. in´s Visier der Polizei kam.
Falls das so ist, kann es bei der Verlängerung des Jagdscheins zu bösen Überraschungen kommen? Oder sehe ich das überzogen/falsch?