Kreisjägermeister untersagt Jagen in der Region Hannover

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"Kreisjägermeister untersagt Jagen in der Region Hannover"
https://www.faz.net/agenturmeldunge...gt-jagen-in-der-region-hannover-19412145.html


https://www.pirsch.de/news/kreisjaegermeister-spricht-jagdverbot-aus-das-sind-die-gruende-38188#:~:text=In Niedersachsen hat der zuständige,Gründe dafür liegen beim Wetter.
Der Kreisjägermeister hat wegen der Überschwemmungen die Notzeit ausgerufen, mit der Folge, dass die Jagdausübung unzulässig ist. Damit geht die Bitte an die Jägermeister einher, die Revierpächter in den Bezirken kurzfristig über die Maßnahme zu informieren.
Kreisjägermeister kenne ich in Baden-Württemberg auch, aber was ist ein "Jägermeister" [das Getränk ist mir bekannt...]?
Norddeutsche Bezeichnung für "Hegering-Leiter"?

Eine Untergliederung eines e.V. kann die Jagd verbieten und bittet jemanden die Revierpächter zu informieren? Ist dies rechtlich so zulässig?

Der Kreisjägermeister appelliert daher an die Waidgerechtigkeit der Jäger, auch in Bereichen, wo keine Fütterungen betrieben werden, für die Dauer des Hochwassers die Jagd ruhen zu lassen.
So ganz ist mir das nicht klar. Ist die Jagd jetzt verboten oder nur "im Umkreis von 200 Metern um die Fütterung"?



Der gesunde Menschenverstand sagt einem ja schon, das man bei extremen Wetter (Hochwasser, Schnee, etc.) das jagen anpasst / einstellt. Da brauche ich keinen Landesjagdverband dazu. Aber wo steht, dass der LJV das Jagen verbieten darf?
 

Westwood

Moderator
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Der KJM ist ja kein repräsentativer Verbandsgesandter ohne wirkliche Funktion.
Sorry. Mein Fehler. Ich bin davon ausgegangen der KJM wird von den Mitgliedern des LJV gewählt.

Es ist halb 2 und eventuell :sneaky:hab ich etwas getrunken...
 
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Zitat :

Der Kreisjägermeister appelliert daher an die Waidgerechtigkeit der Jäger, auch in Bereichen, wo keine Fütterungen betrieben werden, für die Dauer des Hochwassers die Jagd ruhen zu lassen.
 
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eigentlich Schade, dass es überhaupt verboten werden muss!

Der Kreisjägermeister wird von der Jägerschaft vorgeschlagen und vom Landkreis ernannt. Er berät die untere Jagdbehörde in allen fachlichen Belangen, z.B. Aufhebung von Schonzeiten etc. Abschußpläne, Durchführung von Jägerprüfungen usw. Alles Ehrenamtlich.
 
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Es wurde die Notzeit ausgerufen. Da geht es erstmal ums füttern.

§ 32 NJagdG - Füttern

(1) 1Wenn Wild Not leidet (Notzeit), ist für seine ausreichende Ernährung zu sorgen. 2Die Kreisjägermeisterin oder der Kreisjägermeister legt Beginn und Ende einer Notzeit für die betroffenen Bereiche fest. 3Die Jagdbehörden geben die nach Satz 2 festgelegten Notzeiten bekannt. 4Die Jagdausübung (§ 1 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes) in diesen Bereichen ist in der Notzeit nicht zulässig. 5Die Sätze 1 bis 4 finden auf Wölfe und Wolfshybriden keine Anwendung.

Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG)
Zu § 32 (Füttern)
32.1.1 1An den Begriff der Notzeit sind strenge Maßstäbe anzulegen. ²Eine Notzeit ist
nur dann gegeben, wenn das Wild während der Vegetationsruhe insbesondere auf-
grund von Schneelagen, bei Vereisungen und Starkfrostperioden sowie infolge grö-
ßerer Waldbrände und Überschwemmungen nicht nur an wenigen Tagen keine aus-
reichende natürliche Äsung aufnehmen kann. ³Sofern dem Wild in der Notzeit die
Aufnahme örtlich wachsender Nahrung nicht ermöglicht werden kann, ist nur artge-
rechtes Futter in geringst notwendiger Menge auszubringen.
32.1.2 1Notzeiten sind zeitlich und räumlich nur für eng begrenzte Bereiche bekannt
zu geben, in denen die vorstehenden Voraussetzungen flächendeckend vorliegen.
²Das können sowohl einzelne Jagdbezirke als auch durch die Höhenlage bestimmte
Gebiete sein.
32.2 1Artgerechte Futtermittel für die Fütterung der wiederkäuenden Schalenwildar-
ten und des Schwarzwildes sind ausschließlich heimische Feld-, Baum- und sonsti-
ge Waldfrüchte, Heu und Silagen jeweils ohne Kraftfutterzusätze. 2Die Verwendung
insbesondere von nicht heimischen Früchten, Back- und Süßwaren, Küchenabfällen
oder Futtermitteln, die durch eine industrielle Aufarbeitung ihre natürliche Rohfaser-
zusammensetzung verloren haben (z.B. Schrot, Pellets, Presslinge) sowie jegliches
Kraftfutter ist nicht wildartgerecht und daher unzulässig. 3Das Fleischhygienerecht
und die vor Seuchen schützenden Vorschriften und Verfügungen sind zu beachten.


Übrigens ist die Region Hannover 230000 ha groß. Da gibt es noch ein paar weitere Flächen als nur die Wiesen rund um die Leine.
 
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es gibt keinen Kreisjägermeister für die "Region Hannover" ☝️
1. Jägermeisterbezirk Burgdorf

2. Jägermeisterbezirk Hannover- Land

3. Jägermeisterbezirk Neustadt

4. Jägermeisterbezirk Springe

5. Jägermeisterbezirk Hannover Stadt

jeder dieser Damen/Herren ist für seinen/ihren Bezirk verantwortlich und nur dafür.
Trotzdem finde ich es beschämend, dass es immer Stimmen "von oben" braucht. Als Revierinhaber sollte man eigentlich in der Lage sein, zu beurteilen, was man verantworten kann, scheint aber nicht bei allen der Fall zu sein:unsure:
 
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es gibt keinen Kreisjägermeister für die "Region Hannover" ☝️
1. Jägermeisterbezirk Burgdorf

2. Jägermeisterbezirk Hannover- Land

3. Jägermeisterbezirk Neustadt

4. Jägermeisterbezirk Springe

5. Jägermeisterbezirk Hannover Stadt

jeder dieser Damen/Herren ist für seinen/ihren Bezirk verantwortlich und nur dafür.
Trotzdem finde ich es beschämend, dass es immer Stimmen "von oben" braucht. Als Revierinhaber sollte man eigentlich in der Lage sein, zu beurteilen, was man verantworten kann, scheint aber nicht bei allen der Fall zu sein:unsure:
Allerdings ist das Füttern von Wild grundsätzlich verboten (auch wenn mancher Kirreimer so groß ist, dass eine ganze Schweinefamilie 3 Wochen satt werden kann). Nur durch das Ausrufen der Notzeit ist das Füttern erlaubt.
 
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Trotzdem finde ich es beschämend, dass es immer Stimmen "von oben" braucht. Als Revierinhaber sollte man eigentlich in der Lage sein, zu beurteilen, was man verantworten kann, scheint aber nicht bei allen der Fall zu sein:unsure:
Es geht bei der Notzeit nicht um das Verbot zu Jagen, sondern um die Erlaubnis zu füttern.
Kennst Du einen, der in der Region Hannover im Wasser stehende Rehe schießt? Wenn nicht, warum erklärst Du hier, daß ein Verbot nötig ist?
 
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Typischer Forumsverlauf. Ein Presseartikel und dann 25 Meinungen. Ein oder zwei Leute biegen ab und schon geht’s los.

Mich hat erst mal überrascht, dass ein Kreisjägermeister (oder eine ähnliche Funktion), also eine ehrenamtliche Funktion, eine rechtliche Stellung hat, Notzeiten auszurufen. Die Notzeiten Regelung umfasst wohl nur das Thema Fütterung, nicht das Thema Abschuss in irgendeiner Art und Weise.

Deshalb, so verstehe ich zu mindestens die Artikel, appellierte er an die Jägerschaft nicht zu erlegen. Soweit doch in Ordnung.

Wer in den betroffenen Gebieten trotzdem Jagen geht, braucht entweder hohe Gummistiefel (Achtung, Ironie) oder hat aus Gründen der Waidgerechtigkeit komplett einen an der Murmel (keine Ironie).

Spitzfindig sicherlich, aber ich meine, dass man sogar juristische Probleme bekommen kann, wegen Tierschutz oder Sicherheit (wegen des Wassers).
 
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es gibt keinen Kreisjägermeister für die "Region Hannover" ☝️
1. Jägermeisterbezirk Burgdorf

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4. Jägermeisterbezirk Springe

5. Jägermeisterbezirk Hannover Stadt

jeder dieser Damen/Herren ist für seinen/ihren Bezirk verantwortlich und nur dafür.
Trotzdem finde ich es beschämend, dass es immer Stimmen "von oben" braucht. Als Revierinhaber sollte man eigentlich in der Lage sein, zu beurteilen, was man verantworten kann, scheint aber nicht bei allen der Fall zu sein:unsure:
Es gibt auch in der Region Hannover einen Kreisjägermeister. Ja, die Region Hannover ist aufgeteilt in fünf Jägermeisterbezirke. In vieren sitzen Verteter des Kreisjägermeister, in einem der Kreisjägermeister selbst.

$ 38 NJagdG
(4) 1Die auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft in den Jagdbeirat gewählte Person vertritt die Kreisjägermeisterin oder den Kreisjägermeister.
2Die Jagdbehörde kann für Gebietsteile besondere Vertreterinnen oder Vertreter der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters bestellen, wenn ihr dies wegen der Größe des Gebietes angebracht erscheint.
3Sie kann diesen bestimmte Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters übertragen.
4Die besonderen Vertreterinnen und Vertreter nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Jagdbeirats teil.
5Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 gelten entsprechend.

 
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