Kranker Welpe

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Ich habe mir einen DL-Rüden(mein 2.)zugelegt.Als der welpe den zweiten Tag bei mir war,stellte ich fest das er unter starken juckreiz litt,eine Rückfrage beim Züchter ergab das auch die anderen Welpen dieses Symtom zeigen,was dem Züchter auch schon vorher,nämlich ab der 5.Woche aufgefallen ist!Eine Untersuchung bei mehreren Tierärzten ergab bisher keine schlüssige Diagnose.Vermutet wurden anfangs Sarcoptes.-bzw auch Demotex Milben.die Behandlung in dieser Richtung hat bisher keinen großen Erfolg gezeigt.Nachdem der Welpe inzwischen 6Mon. alt ist,und ein sehr gutes Wesen und auch Jagdl.Passion zeigt will ich Ihn behalten,und habe den Züchter darauf hingewiesen das ich eine Übernahme der Tierarztkosten erwarte,was dieser jedoch damit Ablehnt das dies zu teuer wäre.Für hilfreiche Hinweise wäre ich sehr Dankbar. WH
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Du schreibst nun leider nicht, ob Ihr einen Kaufvertrag gemacht habt und was da drinnen steht.

Hunde werden im BGB als Sachen behandelt. Ein Aufschrei moralischer Entrüstung ist hier fehl am Platze. Denn diese Gleichstellung eines Hundes mit einer Kaffeemaschine bringt uns auch eine Anwendbarkeit des normalen Kaufrechtes auf den geliebten Hasso von der Brennesselwiese. Der Hundekäufer hat also grundsätzlich bei Vorliegen eines Mangels dieselben Gewährleistungsrechte wie der Duschhaubenerwerber. Dies ist zunächst das Recht auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

Vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann man, wenn eine angemessen gesetzte Nacherfüllungsfrist ergebnislos verstrichen ist oder bei fehlgeschlagener, unzumutbarer oder vom Züchter abgelehnter Nacherfüllung

Gewährleistungsrechte können binnen zwei Jahren ab Übergabe des Hundes geltend gemacht werden. Der Mangel muss aber schon bei Übergabe des Hundes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein.

EDIT (ich wollte ja noch etwas über Demodex schreiben):

Wurde dem Welpe vom Züchter denn Cortison verabreicht, das ja bekanntlich das Immunsystem auf verschiedenen Ebenen herabsetzt, die generalisierte Form von Demodex auslösen kann.
Wurde vom TA denn ein Hautgeschabsel untersucht?
Das einzige, momentan offiziell zugelassene Mittel gegen Demodex ist Amitraz, Markenname Ectodex (Bayer). Es gibt ausserdem noch TacTic, das jedoch meist für Grosstiere eingesetzt wird und dementsprechend stärker dosiert ist. Man badet den Hund jeden Tag mit einer genau dosierten Lösung Ectodex, einen Tag die vordere Hälfte, den nächsten die hintere.
Ectodex ist jedoch ein richtiges Teufelszeug, das auch für eventuell andere im selben Haushalt lebende Hunde negative Auswirkungen haben kann. Bei Durchlesen des Beipackzettels wird einem wirklich Angst und Bange.

Zur Behandlung bei Sarcoptesmilbenbefall gibt es in Deutschland nur ein staatlich zugelassenes Medikament. Es handelt sich um ein breitwirksames Spot-on-Präparat, das zur Räudebehandlung 2 x im Abstand von vier Wochen verabreicht werden sollte.

Ein Tierarzt sollte jedoch schon im Stande sein, zu unterscheiden, ob das Hautproblem durch die Milben oder durch die Räude verursacht wird.
Er müßte auch über die system(at)ische Spot-on-Therapie bei Sarcoptesmilbenbefall informieren können...

[ 23. M
 
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Hallo Flex

Der Welpe wurde vom Züchter nicht behandelt,die Hinterlistigkeit war die,das Er von der 5.Woche an gewusst hat das etwas nicht stimmt.Eine behandlung richtung Sarcoptes wurde aufgrund eines Tierarztes,der einen anderen Welpen aus dem Wurf behandelt hat,und der Sarcoptes festgestellt hat,gemacht. Bei meinem Welpen wurden Hautgeschapsel durchgeführt,ohne Diagnose.Es wurde ein Bluttest gemacht,der nach 4Mon. wiederholt wurde auch ohne Befund.Im Moment ist der Tierarzt (inzwischen der 3.) ratlos,und behandelt erstmal die Folgen der Erkrankung,(Rötungen,Entzündungen der Haut,Fellverlust)leider bisher mit mäßigen Erfolg.Meiner Meinung nach gehören Züchter die solche Hunde Veräußern obwohl Sie Wissen das diese nicht gesund sind aus dem Züchterverband ausgeschlossen.Ach ja,ein Kaufvertrag ist natürlich vorhanden. WH
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
und habe den Züchter darauf hingewiesen das ich eine Übernahme der Tierarztkosten erwarte,was dieser jedoch damit Ablehnt das dies zu teuer wäre.Für hilfreiche Hinweise wäre ich sehr Dankbar. WH

Aktueller Stand der Rechtssprechung: Kaufpreis zurück aber keine Tierarztkosten.

Gruß...
 
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hi frischling 1,
schade für das arme tier! doch den züchter der sich weigert die tierarzt kosten zu übernehmen, den würd ich persönlich ganz gross raus bringen!zb: in diesem forum!
nenn doch "ross und reiter"!

falls du den tierarzt gut kennst, versuch "ivomec". ist für gross vieh. das geben die ärzte nicht gerne ( zu billig ),funktioniert bei sarcoptes canis aber sehr gut!
ps: es gibt einige gras milben die sehr resistent sind, dagegen hilft "nikotinsulfat", da mach dich aber selbst schlau. ist nicht ganz ungefährlich das zeug!!!

[ 23. M
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lurcherman:


Aktueller Stand der Rechtssprechung: Kaufpreis zurück aber keine Tierarztkosten.

Gruß...
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja, aber in diesem, zuletzt entschiedenen Fall ging es um eine Krankheit (HD?), die der Züchter beim Verkauf der Welpen nicht kannte und auch nicht kennen konnte. Und darauf, dass der Züchter die Krankheit nicht kannte und nicht kennen konnte, bezog sich auch die Urteilsbrgründung, als es um die Klageabweisung hinsichtlich der Tierarztkosten ging.

Leider finde ich das Urteil nicht mehr.

Liebe Grüße

Hizi
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Himmelsziege:


Ja, aber in diesem, zuletzt entschiedenen Fall ging es um eine Krankheit (HD?), die der Züchter beim Verkauf der Welpen nicht kannte und auch nicht kennen konnte. Und darauf, dass der Züchter die Krankheit nicht kannte und nicht kennen konnte, bezog sich auch die Urteilsbrgründung, als es um die Klageabweisung hinsichtlich der Tierarztkosten ging.

Leider finde ich das Urteil nicht mehr.

Liebe Grüße

Hizi
<HR></BLOCKQUOTE>


Hallo,
bin leider ein "noch" ohne Hund jagender, darum verfolge ich dieses Thema.

Hat es sich heir um einen Züchter eines Zuchtvereins gehandelt oder um einen "Züchter"??
Denn Zuchthunde sind doch vorher auf HD(Hüftgelenkdysplasie) zu untersuchen.
Wird festgestellt, dass sie HD haben sind sie zuchtuntauglich.

Das der Züchter HD am Welpen nicht erkannt hat ist plausibel, da es so im Alter von 12 Monaten erkennbar ist (dann röntgen).

WH
Widder
 
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Hi Widder
HD Untersuchungen am Welpen werden normalerweise beim Züchter nicht vorgenommen,Du meinst sicherlich eine HD Untersuchung im Rahmen der Zuchttauglichkeitsprüfung.Das ist allerdings nicht das Problem meines welpen.
WH
 
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Hallo frischling1,

sorry mit Deinem geöffneten Thema hat das nichts zu tun.
Ich habe mich bei meiner Antwort aber auf das Zitat bezogen.
Zumal ich ja schrieb, dass es bei Junghunden HD ums 12. Monat erkannbar ist und die HD-Freiheit im Rahmen der zuchtaugtlichkeit nachgeweisen werden muss.
Ich tendiere auch zu einem DL habe aber noch keinen Züchter ausgemacht.
Dein Züchter kommt aber nicht aus dem Unterfränkischen??

WH Widder
 
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Hallo Widder
Nein der Züchter stammt aus den neuen Bundesländern,mein erster DL war von einem unterfänkischen Züchter,und war nicht zu beanstanden,im gegenteil.Leider wurde dieser Opfer eines Verkehrunfalls.
PS: Um irgendwelchen Anfeindungen vorzugreifen,ich habe keine vorurteile gegen
Einwohner der neuen Bundesländer,nur gegen diesen habe ich eine Stinkwut.
WH
 
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So, nun mal eine Frage.

In welchen Rechtsbereich fällt das eigentlich?
Sind die meisten Züchter nicht Privatleute und somit gibt es da keine Gewährleistung (ein unschöner Begriff im Zusammenhang mit einem Welpen!!) ???
Wenn einer Gewerblich ist, dann erübrigt sich die Frage aber wie ist das in Deinem Fall Frischling?

WH
Widder
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Widder:
So, nun mal eine Frage.

In welchen Rechtsbereich fällt das eigentlich?
Sind die meisten Züchter nicht Privatleute und somit gibt es da keine Gewährleistung (ein unschöner Begriff im Zusammenhang mit einem Welpen!!) ???
Wenn einer Gewerblich ist, dann erübrigt sich die Frage aber wie ist das in Deinem Fall Frischling?

WH
Widder
<HR></BLOCKQUOTE>

Das gilt auch für die kleinen Züchter. Wichtig ist daher was im Vertrag steht. Der Verkäufer kann sich aber von jeglicher Gewährleistung freisprechen und eine Haftung für mögliche Mängel ablehnen. Verschweigt er aber bewusst ihm bekannte Mängel oder Erkrankungen kommt dann wieder die arglistige Täuschung ins Spiel.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Himmelsziege:


Ja, aber in diesem, zuletzt entschiedenen Fall ging es um eine Krankheit (HD?), die der Züchter beim Verkauf der Welpen nicht kannte und auch nicht kennen konnte. Und darauf, dass der Züchter die Krankheit nicht kannte und nicht kennen konnte, bezog sich auch die Urteilsbrgründung, als es um die Klageabweisung hinsichtlich der Tierarztkosten ging.

Leider finde ich das Urteil nicht mehr.

Liebe Grüße

Hizi
<HR></BLOCKQUOTE>

War es dieses?

Stellt der Käufer eines Hundewelpen nach fünf Monaten fest, dass sein Schützling unter einem vererbten Hüftschaden leidet, kann er zumindest den Kaufpreis vom Züchter zurückfordern. Auf den Tierarztkosten bleibt er jedoch sitzen.

Eine Frau vom Niederrhein hatte sich mit dem Kauf eines Labrador-Retrievers einen langersehnten Wunsch erfüllt. 600 Euro zahlte die Hundeliebhaberin dem Züchter für den zwei Monate alten Welpen. Doch leider offenbarte sich bei dem Hund nach fünf Monaten ein angeborenes Hüftleiden. Eine vollständige Heilung war nicht möglich. Trotzdem bezahlte die Frau insgesamt 1.274 Euro für mehrere Operationen, um zumindest die Leiden des jungen Hundes zu lindern.
Da die Hundehalterin den sanftmütigen Rüden in ihr Herz geschlossen hatte, wollte sie ihn nicht mehr zurückgeben. Zudem befürchtete sie, dass der Züchter das Tier bei Rückgabe einschläfern lassen würde. Die Dame forderte schließlich die Tierarztkosten gerichtlich vom angeblichen Hundefachmann ersetzt.

Das Gericht sprach der Hundeeigentümerin jedoch nur 600 Euro zu. Der Hüftschaden sei ein Sachmangel, der zur Minderung des Kaufpreises berechtige, so die Richter. Aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes und der unerfreulichen Begleitumstände sei der Labrador-Retriever als Kaufsache rein wirtschaftlich nichts mehr wert. Somit könne die Hundehalterin den kompletten Kaufpreis vom Züchter zurückverlangen. Die Tierarztkosten bekomme sie jedoch nicht erstattet, da der Züchter den Hüftschaden beim Verkauf des Hundes noch nicht erkennen konnte. Die mangelnde Vorhersehbarkeit entlaste den Hundefachmann.

LG Kleve, Az. 5 S 99/03
 
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Neue Gewährleistungspflicht
Der Gesetzgeber hat das Schuldrecht im Rahmen der neuen EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geändert. Seit 1.1.2002 ist das Gesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber räumt im neuen Kaufrecht dem Verbraucher wesentlich mehr Rechte als früher ein: Der Käufer einer Ware hat jetzt einen verlängerten Anspruch auf Gewährleistung. Früher betrug die Gewährleistungsfrist sechs Monate, jetzt wurde sie auf verbraucherfreundliche zwei Jahre ausgedehnt, in dem Ansprüche bei einem Mangel geltend gemacht werden können. Diese Frist gilt sowohl für den gekauften Gegenstand, also zum Beispiel einen Hundekorb, als auch für den Hund selbst. Für gebraucht gekaufte Ware beträgt die Gewährleistungsfrist immerhin noch ein Jahr. Die Regelung gilt aber auch für Verkäufe unter Privatpersonen, außer die Gewährleistung wurde vorher ausgeschlossen. Die wohl folgenträchtigste Änderung für Verkäufer wie auch Käufer ist die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass nicht wie früher der Käufer bei einem Mangel der Ware beweisen muss, dass die Schuld für die Beanstandung nicht bei ihm liegt. Jetzt muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt beim Verkauf nicht schadhaft war, wenn der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf aufgetreten ist. Erst nach dieser sechsmonatigen Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel nicht durch sein Verschulden aufgetreten ist.

@frischling1
Hast du einen Vertrag bekommen? Wenn ja, was steht drin?
 
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@frischling1

Was ist mit den Wurfgeschwistern? Versuch doch mal, die Besitzer der Wurfgeschwister zu kontaktieren und frag mal nach, ob die Symptome dort immer noch auftreten bzw. ob bei denen eine Behandlung erfolgreich war.
Interessant wäre dann natürlich auch, wie sich die anderen Käufer mit dem Züchter verständigt haben.

Da Dir ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt, was steht da drin?
Vielleicht solltest Du einen Anwalt kontaktieren.

Du hast es zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aber ich gehe mal davon aus, dass der Züchter dem Deutsch-Langhaar-Verband e.V., Mitglied im JGHV und VDH, angehört.
Wenn dem so ist, dann solltest Du auf jeden Fall Verbindung mit dem zuständigen Zuchtwart aufnehmen. Die JGHV/VDH-Vereine sind i.d.R. äußerst scharf, wenn die Zuchtbedingungen im Zwinger nicht stimmen oder offensichtlich kranke Welpen verkauft werden. Andernfalls bleibt nur die juristische Schiene.

Gute Besserung an den Hund
 

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