Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ,HSOGWie nennt sich das? Gebührenkatalog der Polizei Hessen?
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ,HSOGWie nennt sich das? Gebührenkatalog der Polizei Hessen?
Eher nichtUnterpunkt 765 "Waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle"
oops, das hab ich wohl überlesen....dachte es ging um die normalen kontrollkosten in hessen.Eher nicht
>>Es ging um "waffen auf dem eigenen Grundstück führen" und der Polizeieinsatz<<
So sehe ich es auch, wer also bewust ( ohne NOT ) einen Einsatz von Rettungskräften herbei führt, sollte zur Kasse gebeten werden, gleiches halte ich für Richtig wenn Pol.-Beamte Klimakleber von der Strasse kratzen.
D.T.
Es geht um die dümmliche und infantile Fragestellung deinerseits.Keine Fragen und Wissenszuwachs erlaubt? Das erklärt in De und auch hier im Forum einiges
NöKostenerheber der dementsprechende Freistaat
auch OT......gibts doch schon; schau einfach mal die, z.B. Bayerische, "PolKV"......nur ein Klick nach Eingabe ich die SuchleisteWas hat das nun mit Waffenrecht zu tun? Oder meinst du die Gebühren wegen einer Waffenkontrolle? Die macht bei uns zwar das Landratsamt aber in einigen Bundesländern ist das auch Aufgabe der Polizei.
Im Allgemeinen wird die Polizei durch Steuergelder finanziert. Einzelne Aktionen lösen jedoch Kosten für den Verursacher aus weil die Allgemeinheit damit nicht belastet werden soll. Die Höhe der Kosten ist zumeist landesspezifisch und nach Einsatzmittel etc. gestaffelt.
Du kannst gerne deinem Innenministerium schreiben, die senden dir bestimmt einen entsprechenden "Katalog" zu.
Interessanter Punkt aber ich teile deine Auffassung nicht, dass die Fragestellung dumm und oder infantil ist. Die Antwort aber ist emotional, inhaltslos und unrefektiert.Es geht um die dümmliche und infantile Fragestellung deinerseits.
Wenn du es genau wissen willst frage einen Verwaltungsrechtsanwalts oder belese dich mit entsprechender Literatur.
Verursacht ein Störer eine Gefahr, können ihm selbstverständlich nach dem Polizei- und Ordnungsrecht unter Umständen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Rechtsgrundlage sind die Polizeigesetze der Länder und Kostenerheber der dementsprechende Freistaat und selbstverständlich nicht der einzelne Beamte.
Einfach nur sinnlose Fragestellung in einem Jagdforum.
Bei der von Dir genannten Lage dürften aber keine Kosten anfallen.Interessanter Punkt aber ich teile deine Auffassung nicht, dass die Fragestellung dumm und oder infantil ist. Die Antwort aber ist emotional, inhaltslos und unrefektiert.
Danke an die Anderen netten Mitmenschen im Forum die Frage verstanden haben und mir die Frage beantworten konnten
DochNö
Allermeistens erhebt ein Bundesland die Kosten
Das erinnert mich an den in England bekannten Witz:Es ging um "waffen auf dem eigenen Grundstück führen" und der Polizeieinsatz = Kosten. Woher kommen die Kosten?
Dem einen sein Bundesland ist dem anderen sein Freistaat, also so ca. 13 / 3.Nö
Allermeistens erhebt ein Bundesland die Kosten
Nö!
Hallo,vor vielen Jahren, Kollegin meiner Frau mit der Familie im Wanderurlaub. Alpenraum.
der Sohn wollte Abends " schnell mal eben" noch eine Runde drehen, sagte aber nicht WO...
wurde von der Dunkelheit überrascht, verlief sich und die Eltern durften dann die Bergrettung rufen....
und bezahlen, weil der Sohn (fand den Heimweg morgens selber) sich leichtsinnig verhalten hatte.
Der Halbe Preis der Rechnung von um die 7000 war für einen Polizeihubschrauber verbucht , der mit Infrarot die Wälder absuchte...
leider weiss ich nicht mehr den Stundensatz, aber zum Vergleich:
"Rettungswagen mit 2 "Sanitötern" als Crew und Patient als Fracht ,ins nächste Krankenhaus fahren lassen"
kostet bei uns ca. 600E...