korrekter Jagdeinsatz ohne WBK - Frage an die Juristen unter den Jägern …

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Das KVR mal wieder.:ROFLMAO:
Die vertreten grundsätzlich nur Meinungen - und höchst selten eine richtige.

Aus der Summe legaler Handlungen DARF keine Illegalität entstehen. (Auch dann nicht wenn das KVR sich das wünschen würde.) Das ist ein Rechtsgrundsatz.
Womit dann auch klar wäre was für eine "Illegalität" man erzeugen kann wenn man seine eigene WBK zum Eintragen grad an die Behörde geschickt hat.
Machts Euch doch nicht lächerlich.
 
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Ruf doch statt im Amt mal bei der 110 an, da geht auf jeden Fall jemand ans Telefon.
Die Person gibt Dir bestimmt bereitwillig Auskunft, wie es sich verhält, wenn ihr kontrolliert werdet.

Interessehalber: Welches Amt ist bei euch zuständig?

Wmh
Flo
 
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In §38 finde ich genau zwei Ausnahmen bezüglich Waffe führen ohne WBK - 2 Wochen nach Kauf (mit Nachweis Kaufdatum) und die ausgeliehene Waffe (mit Beleg)
 
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Ich verstehe es (als Verwaltungsbeamter) so: kann das Dokument als Original mitgeführt werden (Zulassungsbescheinigung Kfz, Führerschein, Jagdschein, WBK), sollte man das tun, eine Kopie gilt nicht und eine beglaubigte sollte man nicht haben, da es eigentlich keinen Beglaubigungsgrund geben dürfte.

Ist das Dokument nicht vorhanden, gibt es entschuldbare (FS verloren oder gestohlen, WBK zur Eintragung bei Behörde) und unentschuldbare Gründe (Fahrerlaubnis entzogen und FS eingezogen, JS entzogen und eingezogen). Beim jeweiligen Amt sollte der aktuelle Status zu erfragen sein für Kontrollorgane wie die Polizei.

Soll heissen: ist mein JS in Verlängerung, kann (und ggfs. muss ich ja auch) zur Jagd, da er nicht eingezogen oder entzogen wurde. Da hilft eine Kopie, den ersten Anschein zu wahren. Sollte aber eindeutig als Kopie erkennbar sein! Nötig ist sie aber eigentlich nicht. Den Antrag zur Verlängerung in Kopie finde ich besser.

Mir wurde in einem speziellen Fall empfohlen, eine Waffe für die Dauer der Eintragung nicht zu führen und das war die Pistole. Da diese ja nur mit WBK legitimiert ist, wäre es halt blöd. Rein rechtlich wäre es sicher aber gegangen mit Rechnung etc.

Eigentlich ist die Nummer wasserdicht!
 
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Ruf doch statt im Amt mal bei der 110 an, da geht auf jeden Fall jemand ans Telefon.
Die Person gibt Dir bestimmt bereitwillig Auskunft, wie es sich verhält, wenn ihr kontrolliert werdet.

Interessehalber: Welches Amt ist bei euch zuständig?

Wmh
Flo
Na klar, und die Anzeige wegen Notrufmissbrauchs gibts kostenlos dazu (n):ROFLMAO:
 
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Man kann Probleme auch kreieren!

Meine WBK war auch schon auf der Behörde. Auf meine Frage was bei einer Kontrolle sei, sagte man mir das ich dann sagen soll, wo die WBK sei. Dies würde dann natürlich geprüft und gut ists.

Wie mehrfach schon geschrieben ist der Jagdschein die Berechtigung. für die LW.
Beowuld 80 hat das schön und nachvollziehbar formulliert.
 
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11 Jan 2014
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Man kann Probleme auch kreieren!

Meine WBK war auch schon auf der Behörde. Auf meine Frage was bei einer Kontrolle sei, sagte man mir das ich dann sagen soll, wo die WBK sei. Dies würde dann natürlich geprüft und gut ists.

Wie mehrfach schon geschrieben ist der Jagdschein die Berechtigung. für die LW.
Beowuld 80 hat das schön und nachvollziehbar formulliert.
... na dann pass mal auf, dass Dir nicht mal jemand ein Problem kreiert :) Mit Deinem vorletzten Satz hättest Du in der Jägerprüfung sehr (sehr) nette Prüfer gebraucht.
 

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