Kopien von Dokumenten

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Hallo zusammen

ich bin seit gestern auch offizieller Jagdscheininhaber :D

und wollte hier jetzt einmal fragen, wie ihr es so mit euren Dokumenten handhabt. Jagdschein und WBK - Personalausweis sowieso - sollte man ja immer bei sich tragen, wenn man jagdlich bzw. mit Waffen unterwegs ist. Jetzt ist mir natürlich mein mühsam erworbener Jagdschein quasi heilig und ich habe irgendwo die Bedenken, daß das gute Stück verloren gehen könnte.

Genügt es, wenn man sich Kopien macht (eventuell beglaubigen läßt?!) und die Kopien mit sich führt oder müssen es schon die Originale sein? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht bzw. wie handhabt ihr das?

Grüßle

Nightmare
 
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Kopien reichen in keinem Fall. Auch beglaubigte nicht!
Was sagt eine beglaubigte Kopie aus, die 5 Wochen alt ist, der JJ z. Bspl. aber vor einer Woche "abgenommen" wurde?
Richtig; gar nichts.
Polizeibeamte reagieren JEDESMAL allergisch auf Kopien; egal ob FS, FZ.Schein. Jagdschein oder andere amtliche Dokumente.
Ich spreche als ehemaliger PolBea und als selbst Kontrollierter.
 
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das zweite Gesicht schrieb:
Kopien reichen in keinem Fall. Auch beglaubigte nicht!
Was sagt eine beglaubigte Kopie aus, die 5 Wochen alt ist, der JJ z. Bspl. aber vor einer Woche "abgenommen" wurde?
Richtig; gar nichts.
Polizeibeamte reagieren JEDESMAL allergisch auf Kopien; egal ob FS, FZ.Schein. Jagdschein oder andere amtliche Dokumente.
Ich spreche als ehemaliger PolBea und als selbst Kontrollierter.



... auch das Motiv, hier nur Kopien mit sich herumtragen zu wollen, erschließt sich eh nicht so recht ;-)
 
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wie bei Führerscheinen/Fahrerlaubnissen sowie Fahrzeugkennzeichen schon oft gehandhabt, setzt du dich mit einer Kopie sogar der Gefahr einer Strafverfolgung wegen Urkundenfälschung aus (wegen Verstoß gegen das Waffenrecht wird dann sowieso erst mal mit ermittelt) und das wirkt sich richtig schlecht auf deinen Weg als Jagdschein- und WBK-Inhaber aus.
Wenn dein Jagdschein zerschlissen ist, wird dir dein SB recht anstandslos ein neues Dokument ausstellen insbesondere im Rahmen einer Verlängerung, neues Foto, Gebühren berappen, fertig ist das Gartenhäuschen.
Bis dahin helfen diverse Schutzfolien und Dokumentenhüllen aller Qualitäten und Preisklassen. Bevor du fragst: ja, das Format ist selten dämlich = unpraktisch.
 
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Bimmelchen schrieb:
... auch das Motiv, hier nur Kopien mit sich herumtragen zu wollen, erschließt sich eh nicht so recht ;-)

Bei mir wurde der Jagdschein schonmal kontrolliert - und ich hatte den nur in Kopie dabei.
Auf die Nachfrage warum kein Original, gab ich zur Antwort, daß der Jagdschein berechtigt um Langwaffen und zugehörige Munition zu kaufen. Wenn ich den also verlöre, könnte der (kriminelle Finder) auch dieses tun, sofern der das Bild austauscht.

Dem Polizist erschien die Aussage plausibel - ich musste noch nicht mal das original auf der Wache vorlegen.

Ist allerdings schon 15 Jahre her - heute mag das vielleicht anders aussehen.

Gruß
WB
 
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solmspruefung schrieb:
Redneck schrieb:
setzt du dich mit einer Kopie sogar der Gefahr einer Strafverfolgung wegen Urkundenfälschung aus .

Bestimmt nicht.

Das ist schön das du das so siehst, es gibt nur in Deutschland Polizisten die deswegen eine Strafanzeige schreiben und das Ergebnis kann dann so aussehen wie hier bzw. hier.

Daher halte ich gerade in waffenrechtl. Fragen Vorsicht für die Mutter der Porzellankiste. Unsere Polizeibeamten sind, wenn sie nicht fachbereichlich oder durch privates Interesse damit umgehen müssen, im Waffenrecht meist nicht sonderlich fit und sind da oft sehr rigoros bei.
Und daher mein Rat oben das Ding lieber ein paar Falten bekommen zu lassen als blöd da zu stehen. :wink:
 
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Redneck schrieb:
: ja, das Format ist selten dämlich = unpraktisch.
Kann ich so nicht sagen, das Format hat die gleichen Abmessungen wie ein Sparbuch und passt prima in die dazugehörigen Klarsichthüllen.
Mein Jagdscheinheftchen ist jetzt mit 3-Jahresjagdscheinverlängerungen vollgeschrieben und immer noch leserlich.
 
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Redneck schrieb:
[Das ist schön das du das so siehst,

Das ist ein einziger Fall, wo auch noch die Betroffene den Einspruch zurückgenommen hat.

Zur Urkundenfälschung gehört zwingend (siehe StGB) die Absicht der "Täuschung im Rechtsverkehr".
Wo die bei der Vorlage einer 1:1 Kopie liegen soll wenn im zitierten Fall betont wurde, dass es nicht das Original, sondern die Kopie war?
Da war bestimmt ein übereifriger Staatsanwalt am Werke, dessen forsches Vorgehen vor Gericht, spätestens in der nächsten Instanz keinen Bestand gehabt hätte.
Schwierig wird es allerdings bei Geld, da ist eine Kopie schon strafbar. Früher sogar in von 1:1 abweichenden Formaten.

BTW: Es wird ja von offiziellenStellen auch empfohlen, bei Reisen Kopien der Papiere mitzunehmen, damit im Verlustfalle schneller geholfen werden kann.
 
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django schrieb:
Redneck schrieb:
: ja, das Format ist selten dämlich = unpraktisch.
Kann ich so nicht sagen, das Format hat die gleichen Abmessungen wie ein Sparbuch und passt prima in die dazugehörigen Klarsichthüllen.
Mein Jagdscheinheftchen ist jetzt mit 3-Jahresjagdscheinverlängerungen vollgeschrieben und immer noch leserlich.

meiner hat auch schon die eine oder andere Verlängerung hinter sich und passt auch in die dafür vorgesehene Hülle, aber das Gesamtpaket erfordert eine relativ große Tasche die nicht jedes Kleidungsstück hat und gerade im Sommer gibt es jagdliche Gelegenheiten da verzichtet man nicht nur gern auf überflüssige Kleidung und nur für den Jagdschein eine Tasche mitzunehmen ist auch nicht so toll, da bleibt dann also nur das die Papiere etliche hundert Meter im Auto oder in der Jagdtasche/Rucksack zurück zulassen - auch nicht so prickelnd, hab die schon lieber "am Mann".
Beim Durchgehen bei DJ usw. hat man ja meistens genug Jacken dabei aber auch die haben nicht immer ausreichend gr. Taschen, irgendwie scheinen die Papiere in anderen Ländern kleinformartiger zu sein . :?
 
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solmspruefung schrieb:
Redneck schrieb:
[Das ist schön das du das so siehst,

Das ist ein einziger Fall, wo auch noch die Betroffene den Einspruch zurückgenommen hat.

Zur Urkundenfälschung gehört zwingend (siehe StGB) die Absicht der "Täuschung im Rechtsverkehr".
Wo die bei der Vorlage einer 1:1 Kopie liegen soll wenn im zitierten Fall betont wurde, dass es nicht das Original, sondern die Kopie war?
Da war bestimmt ein übereifriger Staatsanwalt am Werke, dessen forsches Vorgehen vor Gericht, spätestens in der nächsten Instanz keinen Bestand gehabt hätte.
Schwierig wird es allerdings bei Geld, da ist eine Kopie schon strafbar. Früher sogar in von 1:1 abweichenden Formaten.

BTW: Es wird ja von offiziellenStellen auch empfohlen, bei Reisen Kopien der Papiere mitzunehmen, damit im Verlustfalle schneller geholfen werden kann.

der böswillig kontrollierende Polizist* unterstellt dir die Täuschungsabsicht und sammelt erst mal alle "Beweisstücke" inkl. deiner Waffe(n) ein, schreibt eine Strafanzeige und dann wartest du seelenruhig darauf das da jemandem was auffällt und korrigiert und in der Zwischenzeit hat deine Knarre die ersten Roststellen und du hast sicher einen super Jagdtag gehabt und ein paar Nächte so ruhig und sicher "wie in Abrahams Schoß" geschlafen. :wink:

Das mit den Kopien auf Reisen und zur Wiederherstellung nach Verlust ist ein anderer Schnack als sich mit Kopien ausweisen zu wollen (=eine Art des Rechtsverkehrs).


*Leider verlieren sehr viele Polizisten im Laufe ihrer Dienstzeit (oder müssen sie es nach der Polizeischule erst wieder lernen? - beides?) den Blick für "Wer ist der Böse?" und durch den vorwiegenden Umgang mit den "weniger repräsentativen Teilen unserer Gesellschaft" wird das auch nicht gerade gebessert, da kommt es schnell zu einer "der Zweck heiligt die Mittel"-Haltung. Viele StA und Strafrichter sind da genauso von betroffen. Der Umgang prägt.
Also das Ding kann man ganz risikoarm umgehen.
 
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Guruguru schrieb:
solmspruefung schrieb:
....
Da war bestimmt ein übereifriger Staatsanwalt am Werke, dessen forsches Vorgehen vor Gericht, spätestens in der nächsten Instanz keinen Bestand gehabt hätte.....

Es war wohl eher ein übergestrenger Richter vom Typ "gnadenlos". Allerdings hätten die im Artikel genannten Äußerungen des Richters zu einem Befangenheitsantrag Anlaß gegeben. Einschüchtern, geringe "Strafe" anbieten und Klage zurückziehen lassen bzw. Verfahren gegen Auflagen einstellen ist halt sehr bequem.

nicht selten treffen da mehrere "Koniferen" aufeinander und dann geht das Hand in Hand. Gerade auch mit zum gerne als Pflichtverteidiger berufenen "Urteilsbegleiter".
 
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Wie willst du einem dich kontrollierenden Polizisten belegen, dass du den richtigen Jagdschein noch hast? Könnte ja gerade am Tag vorher eingezogen worden sein...
 

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