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- 13 Dez 2023
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Zitat:
Zum Vorwurf, der BJV lasse seine Jäger im Stich:
„Wir lassen niemanden im Stich. Wir sind im ständigen Gespräch mit der Politik und den Ministerien in Berlin und München. Deshalb gibt es ja auch im Entwurf des Gesetzes die Ausnahmeregelungen für Jäger.“
Erwiderung:
Das ist die Aufgabe eines Interessenverbandes! Allerdings beziehen sich die Ausnahmetatbestände grundsätzlich auf die Zeit der Jagdausübung. Ein Taschenmesser bspw. tragen jedoch auch bayrische Jägerinnen und Jäger nicht nur zur Jagd. Es handelt sich um Exemplare, welche zumeist auch als Schmuckstück (ideell) sowie als Alltags-Tool (praktisch) einen gewissen Wert besitzen, welcher durch den übergriffigen Staat ohne sachlich nachvollziehbaren Grund zerstört oder zumindest massiv gemindert zu werden droht.
Zitat:
Zur Frage, warum der BJV die Petition nicht unterstützt:
„Die Petition fordert nur pauschal, keine unbescholtenen Bürger zu kriminalisieren. Dazu wird die Bundesregierung mitteilen, dass sie das nicht tut und die Sache ist erledigt. Die Petition ist handwerklich nicht gut gemacht und darum konnten wir sie nicht unterstützen. Insbesondere wollten wir den Gesprächsfaden mit denMinisterien nicht abschneiden“.
Erwiderung:
Diese Haltung ist nachvollziehbar und wenn man ehrlich und fair bleibt, erachtet sich das Argument „Gesprächsleitfaden“ als zustimmungswürdig.
Zitat:
Zum geplanten Messerverbot:
„DerJäger kriegt kein Problem, er hat ja seinen Jagdschein. Der weist nach, dass er zu den bestüberprüften zuverlässigsten Menschen gehört, die es gibt. Darum gibt es für ihn die Ausnahme. Und das Gesetz richtet sich gegen denjenigen, der als Terrorist mit dem Messer Unfug treiben will. Und es kann nicht so bleiben, dass die Polizei den kontrolliert, das Messer feststellt und ihm das dann zurückgeben muss.“
Erwiderung:
Das ist nicht richtig, zumindest jedoch naiv oder politisch derart verlogen, dass dies schon allein deshalb zur Änderung des Wahlverhaltens motivieren könnte, wenn der BJV - Präsident als Volljurist und CSU´ler so etwas in den Raum stellt!
Wer im Falle einer Verschärfung mit einem Taschenmesser ggf. dann erneut rechtswidriger (aber für jedes vernünftige Taschenmesser üblicher) Klingenlänge oder im Falle eines kompletten Verbots beim Führen eines Taschenmessers außerhalb der Jagdausübung angetroffen würde, käme sehr wohl in juristische Kalamitäten mit ggf. gefährlichen Folgen im Hinblick auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
Es geht hier zudem weniger um Ausnahmetatbestände, sondern um grundsätzlich populistisch motivierte Verschärfungsbemühungen und deren Folgen auf den Bürger (auch als Jäger), der sich bisher immer an das Recht gehalten hat.
Zitat:
Weshalb das Messerverbot im Sicherheitspaket richtig ist:
„Es schafft die Möglichkeit, nicht nur zu kontrollieren, sondern das Messer demjenigen, der damit Unfug treiben will, auch wegzunehmen. Bisher hätte das Messer behalten und ein Anschlag durchgeführt werden können. Das kann ja nicht in unserem Interesse sein.“
Erwiderung:
Zu dieser wahrhaft weltfremden Aussage passen nur weltfremd konstruierte Fallbeispiele zur Verdeutlichung des Unfuges:
„Ein extremistischer Antidemokrat und Ablehner westlicher Werte läuft Sonntag nachmittags bei Sonnenschein am Stachus entlang, kauft sich ein Eis und weil die S-Bahn wieder mal Verspätung hat, löst dies in ihm (völlig ungeplant) ungezügelten Unmut aus. Er zückt sein Taschenmesser und sticht wahllos Passanten nieder, um auf seine Ziele aufmerksam zu machen oder Rache zu üben.“
Auch ohne derartige Verschärfung des Waffenrechtes ließen sich Lösungen finden, mittels derer man Leuten, die nachweislich antidemokratischen Organisationen nahe stehen oder Kontakte zu gefährlichen Leuten / Vereinen pflegen, präventiv Waffen abnehmen.
Das funktionierte bei Jägern auch, wenn sich bei der waffenrechtlichen Überprüfung heraus stellte, dass sie bspw. in verbotenen Orgas Mitglied wären oder vielleicht schon an Veranstaltungen demokratiefeindlicher Veranstalter teilnähmen und laut Hurra schreien.
Warum also sollte man einem bekannten Extremisten keine Messer abnehmen können?
In allen anderen Fällen wäre das ein Handeln der Exekutive auf bloßen (unbelegbaren) Verdacht oder vielleicht sogar Augenschein, mit der Folge einer sofortigen Rassismusdebatte! So etwas geht in einem Rechtsstaat nicht!
Insofern ist das eine emotionale und populistische Argumentation für Dummis, welche einen Volljuristen und jagdlichen Interessenvertreter endgültig zu disqualifizieren droht, weil er im Grundsatz jeglicher Verschärfung der für uns relevanten Gesetzgebung zu widersprechen hat, soweit diese Verschärfung jedweder objektiven Betrachtung völlig realitätsfremd gegenüber steht und im Grunde Zweckoptimismus darstellt, der durch politisch unwürdige Entscheidungsträger betrieben wird, welche der Bevölkerung auf Kosten einer gesetzestreuen Minderheit ein Narrativ von Sicherheit vorgaukeln wollen, ohne damit auch nur ansatzweise Terrorismus bekämpfen zu können oder gar den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken. Das Gegenteil wird der Fall sein.
Der demokratische Rechtsstaat wird ausschließlich durch die Akzeptanz seiner Vertreter geschützt und gefestigt. Wenn Legislative und Exekutive Dinge tun, die dieser Akzeptanz zuwider laufen, weil Gesetze und Handlungen objektiv nicht mehr nachvollziehbar sind (und am Ziel zu 100 Prozent vorbei gehen), passiert genau das Gegenteil!
Gewinnen sodann vermeintliche Antidemokraten wieder ein paar Prozentpunkte dazu, ist das Geplärre der Rindviecher wieder groß, die pseudoakademisch Gründe außerhalb ihrer eigenen Schuld suchen, die ihnen keiner mehr abnimmt. Das geht dem Wahlvolk langsam aber sicher mächtig auf den Zeiger und was passiert, sehen wir ja …..
Zitat:
Zu möglichen Hausdurchsuchungen bei bloßem Verdacht:
„Dazu haben wir frühzeitig darauf hingewiesen, dass wir das für verfassungswidrig halten und haben Vorschläge gemacht, wie man damit umgeht. Dass das jedenfalls in Bayern nicht Sachstand wird. Wir gehen davon aus, dass Bayern es bei Richtern und Polizei belassen wird, wenn das Gesetz diese Möglichkeit eröffnet. Dann werden die Interessen der bayerischen Jägerinnen und Jäger auf jeden Fall gewahrt und nebenbei von uns erkämpft auch die Interessen der Sportschützen und Sportschützinnen und auch die Interessen all derer, die zu dieser Gruppe der kontrollierten und zuverlässigen Menschen gehören“.
Erwiderung:
GESCHENKT! Dafür braucht´s weniger den BJV, sondern nur ein paar versierte Advokaten.
Zudem kann an der Stelle der jagende, schlafende oder sportschießende Souverän immer noch auf unser Bundesverfassungsgericht vertrauen.
(Noch) finden sich dort fast ausnahmslos die renommiertesten Juristen bzw. Professoren, welche Deutschland (im Gegensatz zu manch anderen westlichen Demokratien, ohne politische Versautheit), zu bieten hat.
Was allerdings in Bayern so belassen wird und was nicht, darüber sollte man gar nicht erst anfangen, nachzudenken.
Was passiert, wenn der Wind dreht, wurde auch bei uns schon zu oft bewiesen.
Deshalb gehört das Übel RECHTZEITIG präventiv an der Wurzel gepackt und das sitzt aktuell in Berlin oder Brüssel.
Zum Vorwurf, der BJV lasse seine Jäger im Stich:
„Wir lassen niemanden im Stich. Wir sind im ständigen Gespräch mit der Politik und den Ministerien in Berlin und München. Deshalb gibt es ja auch im Entwurf des Gesetzes die Ausnahmeregelungen für Jäger.“
Erwiderung:
Das ist die Aufgabe eines Interessenverbandes! Allerdings beziehen sich die Ausnahmetatbestände grundsätzlich auf die Zeit der Jagdausübung. Ein Taschenmesser bspw. tragen jedoch auch bayrische Jägerinnen und Jäger nicht nur zur Jagd. Es handelt sich um Exemplare, welche zumeist auch als Schmuckstück (ideell) sowie als Alltags-Tool (praktisch) einen gewissen Wert besitzen, welcher durch den übergriffigen Staat ohne sachlich nachvollziehbaren Grund zerstört oder zumindest massiv gemindert zu werden droht.
Zitat:
Zur Frage, warum der BJV die Petition nicht unterstützt:
„Die Petition fordert nur pauschal, keine unbescholtenen Bürger zu kriminalisieren. Dazu wird die Bundesregierung mitteilen, dass sie das nicht tut und die Sache ist erledigt. Die Petition ist handwerklich nicht gut gemacht und darum konnten wir sie nicht unterstützen. Insbesondere wollten wir den Gesprächsfaden mit denMinisterien nicht abschneiden“.
Erwiderung:
Diese Haltung ist nachvollziehbar und wenn man ehrlich und fair bleibt, erachtet sich das Argument „Gesprächsleitfaden“ als zustimmungswürdig.
Zitat:
Zum geplanten Messerverbot:
„DerJäger kriegt kein Problem, er hat ja seinen Jagdschein. Der weist nach, dass er zu den bestüberprüften zuverlässigsten Menschen gehört, die es gibt. Darum gibt es für ihn die Ausnahme. Und das Gesetz richtet sich gegen denjenigen, der als Terrorist mit dem Messer Unfug treiben will. Und es kann nicht so bleiben, dass die Polizei den kontrolliert, das Messer feststellt und ihm das dann zurückgeben muss.“
Erwiderung:
Das ist nicht richtig, zumindest jedoch naiv oder politisch derart verlogen, dass dies schon allein deshalb zur Änderung des Wahlverhaltens motivieren könnte, wenn der BJV - Präsident als Volljurist und CSU´ler so etwas in den Raum stellt!
Wer im Falle einer Verschärfung mit einem Taschenmesser ggf. dann erneut rechtswidriger (aber für jedes vernünftige Taschenmesser üblicher) Klingenlänge oder im Falle eines kompletten Verbots beim Führen eines Taschenmessers außerhalb der Jagdausübung angetroffen würde, käme sehr wohl in juristische Kalamitäten mit ggf. gefährlichen Folgen im Hinblick auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
Es geht hier zudem weniger um Ausnahmetatbestände, sondern um grundsätzlich populistisch motivierte Verschärfungsbemühungen und deren Folgen auf den Bürger (auch als Jäger), der sich bisher immer an das Recht gehalten hat.
Zitat:
Weshalb das Messerverbot im Sicherheitspaket richtig ist:
„Es schafft die Möglichkeit, nicht nur zu kontrollieren, sondern das Messer demjenigen, der damit Unfug treiben will, auch wegzunehmen. Bisher hätte das Messer behalten und ein Anschlag durchgeführt werden können. Das kann ja nicht in unserem Interesse sein.“
Erwiderung:
Zu dieser wahrhaft weltfremden Aussage passen nur weltfremd konstruierte Fallbeispiele zur Verdeutlichung des Unfuges:
„Ein extremistischer Antidemokrat und Ablehner westlicher Werte läuft Sonntag nachmittags bei Sonnenschein am Stachus entlang, kauft sich ein Eis und weil die S-Bahn wieder mal Verspätung hat, löst dies in ihm (völlig ungeplant) ungezügelten Unmut aus. Er zückt sein Taschenmesser und sticht wahllos Passanten nieder, um auf seine Ziele aufmerksam zu machen oder Rache zu üben.“
Auch ohne derartige Verschärfung des Waffenrechtes ließen sich Lösungen finden, mittels derer man Leuten, die nachweislich antidemokratischen Organisationen nahe stehen oder Kontakte zu gefährlichen Leuten / Vereinen pflegen, präventiv Waffen abnehmen.
Das funktionierte bei Jägern auch, wenn sich bei der waffenrechtlichen Überprüfung heraus stellte, dass sie bspw. in verbotenen Orgas Mitglied wären oder vielleicht schon an Veranstaltungen demokratiefeindlicher Veranstalter teilnähmen und laut Hurra schreien.
Warum also sollte man einem bekannten Extremisten keine Messer abnehmen können?
In allen anderen Fällen wäre das ein Handeln der Exekutive auf bloßen (unbelegbaren) Verdacht oder vielleicht sogar Augenschein, mit der Folge einer sofortigen Rassismusdebatte! So etwas geht in einem Rechtsstaat nicht!
Insofern ist das eine emotionale und populistische Argumentation für Dummis, welche einen Volljuristen und jagdlichen Interessenvertreter endgültig zu disqualifizieren droht, weil er im Grundsatz jeglicher Verschärfung der für uns relevanten Gesetzgebung zu widersprechen hat, soweit diese Verschärfung jedweder objektiven Betrachtung völlig realitätsfremd gegenüber steht und im Grunde Zweckoptimismus darstellt, der durch politisch unwürdige Entscheidungsträger betrieben wird, welche der Bevölkerung auf Kosten einer gesetzestreuen Minderheit ein Narrativ von Sicherheit vorgaukeln wollen, ohne damit auch nur ansatzweise Terrorismus bekämpfen zu können oder gar den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken. Das Gegenteil wird der Fall sein.
Der demokratische Rechtsstaat wird ausschließlich durch die Akzeptanz seiner Vertreter geschützt und gefestigt. Wenn Legislative und Exekutive Dinge tun, die dieser Akzeptanz zuwider laufen, weil Gesetze und Handlungen objektiv nicht mehr nachvollziehbar sind (und am Ziel zu 100 Prozent vorbei gehen), passiert genau das Gegenteil!
Gewinnen sodann vermeintliche Antidemokraten wieder ein paar Prozentpunkte dazu, ist das Geplärre der Rindviecher wieder groß, die pseudoakademisch Gründe außerhalb ihrer eigenen Schuld suchen, die ihnen keiner mehr abnimmt. Das geht dem Wahlvolk langsam aber sicher mächtig auf den Zeiger und was passiert, sehen wir ja …..
Zitat:
Zu möglichen Hausdurchsuchungen bei bloßem Verdacht:
„Dazu haben wir frühzeitig darauf hingewiesen, dass wir das für verfassungswidrig halten und haben Vorschläge gemacht, wie man damit umgeht. Dass das jedenfalls in Bayern nicht Sachstand wird. Wir gehen davon aus, dass Bayern es bei Richtern und Polizei belassen wird, wenn das Gesetz diese Möglichkeit eröffnet. Dann werden die Interessen der bayerischen Jägerinnen und Jäger auf jeden Fall gewahrt und nebenbei von uns erkämpft auch die Interessen der Sportschützen und Sportschützinnen und auch die Interessen all derer, die zu dieser Gruppe der kontrollierten und zuverlässigen Menschen gehören“.
Erwiderung:
GESCHENKT! Dafür braucht´s weniger den BJV, sondern nur ein paar versierte Advokaten.
Zudem kann an der Stelle der jagende, schlafende oder sportschießende Souverän immer noch auf unser Bundesverfassungsgericht vertrauen.
(Noch) finden sich dort fast ausnahmslos die renommiertesten Juristen bzw. Professoren, welche Deutschland (im Gegensatz zu manch anderen westlichen Demokratien, ohne politische Versautheit), zu bieten hat.
Was allerdings in Bayern so belassen wird und was nicht, darüber sollte man gar nicht erst anfangen, nachzudenken.
Was passiert, wenn der Wind dreht, wurde auch bei uns schon zu oft bewiesen.
Deshalb gehört das Übel RECHTZEITIG präventiv an der Wurzel gepackt und das sitzt aktuell in Berlin oder Brüssel.