Kein Wildschaden béi Biogasmais

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Moin zusammen,

das Thema Mais für Biogas und Biodiesel ist nur der Anfang. Die chemische Industrie nutzt in zunehmenden Maße landwirtschaftliche Produkte:

Soja, Sonne, HO-Sonnenblume, HO-plus-Sonnenblume (kostet im TKW richtig Geld). Dazu kommen Spezialzüchtungen, die zum Teil mehr als doppelt so teuer werden, wie die klassischen Produkte. Es gibt spezielle Leinsaaten, da kostet das Öl bulk über 2.- Euro/kg. Das mögen ja separat zu schützende Sonderkulturen sein, Aber wie sieht es mit der Jagd aus, wenn die alle eingezäunt werden?

Die deutsche Agrarwirtschaft wird zunehmend Industriegüter produzieren, da die Gewinnspannen z. T. enorm sind. Produkte daraus sind vielen petrochemischen Erzeugnissen haushoch überlegen.

Dazu kommen Wetten auf Agrarpreise, schaut Euch mal die aktuellen Weizen-Notierungen an. Da findet Ihr in den Wildschadenskosten ganz schnell noch ordentliche Prämien für Finanzjongleure. Defacto zocken einige Bonzen mit Agrarprodukten, treiben die Pachtpreise in die Höhe und heizen noch den Wildschaden an - mal überspitzt betrachtet.

Es könnten interessante Zeiten auf uns zukommen.

Gruß


Christoph
 
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OberförsterVS schrieb:
@ Schweissspur: die Rechtslage ist eindeutig, sittenwidrig ist das nicht, es ist ja gerade verebreitet Sitte, das Schadensrisiko an den Pächter weiterzureichen.

Dein Vandalenbeispiel ist schief: Du mietest ein Auto, ein unbekannter Idiot verschönert den lack mit einem Schlüssel. Wer haftet gegenüber dem Autoeigentümer? Richtig, Du.

Etwas bewegen wird sich beim Biogas nur dann, wenn sich kein Pächter findet, der das Risiko trägt und die JG notfalls eine Umlage erheben muss, um den Schaden zu regulieren. Hätte nichts dagegen, wenn das so käme, dann würde dieser Maiswahnsinn endlich ein Ende finden.

genau so!
@ Schweisspur
sittenwiedrig glaube ich nicht, dass es ist.
Aber:
Wenn jetzt an der Reviergrenze im Nachbarrevier eine 250MW Anlage gebaut werden sollte, dann bin ich bei der Verlängerung des Pachtvertrages nicht mehr bereit allein den Wildschaden am Mais zu übernehmen. Mal sehen was daraus wird. Aber ich vertraue da auf den guten Willen beider Vertragspartner.
 
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Schweissspur schrieb:
Jaegerlein74 schrieb:
Die zahlung von Wildschaden ist ja ok wenn der Landwirt sein Erzeugnis für Vieh braucht ......

Falsch!

Warum soll der Jäger Wildschaden für HERRENLOSES Wild zahlen?
Was kann er dafür? Er ist nicht der Besitzer!
Warum soll ich für etwas bezahlen was von etwas beschädigt wurde was mir nicht gehört und worauf ich keinen Einfluss habe!

Den Autounfall mit dem Wildschwein dass im Feld nebenan Schaden erzeugt hat muß ich aus ebendiesen Gründen (Herrenlos) auch nicht bezahlen.

Wo sind denn die Herren Rechtsverdreher in der Jägerschaft die diesen Schmarrn per Grundsatzurteil mal durchboxen und richtig stellen!?!

Gott sei Dank geht dieser Kelch an mir vorbei....
...wegen einer sinnvollen Verordnung (Waffenkontrolle) rumheulen und lamentieren...eine ganz klare unsittliche Ungerechtigkeit aber akzeptieren. :roll:

Wird Zeit dass hier mal jemand aufwacht!

wenn du als pächter keinen einfluss auf das wild in deinem revier hast, geb ich dir mal nen kleinen tip mit: GEH JAGEN! :lol:
 
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OberförsterVS schrieb:
Etwas bewegen wird sich beim Biogas nur dann, wenn sich kein Pächter findet, der das Risiko trägt und die JG notfalls eine Umlage erheben muss, um den Schaden zu regulieren. Hätte nichts dagegen, wenn das so käme, dann würde dieser Maiswahnsinn endlich ein Ende finden.


An dem Ende des Maiswahnsinns wird mit Hochdruck gearbeitet.

Nur ob dir die alternativen, die im Raum stehen, lieber sind steht auf nem anderen Blatt.
 
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Schweissspur schrieb:
Jaegerlein74 schrieb:
Die zahlung von Wildschaden ist ja ok wenn der Landwirt sein Erzeugnis für Vieh braucht ......

Falsch!

Warum soll der Jäger Wildschaden für HERRENLOSES Wild zahlen?
Was kann er dafür? Er ist nicht der Besitzer!
Warum soll ich für etwas bezahlen was von etwas beschädigt wurde was mir nicht gehört und worauf ich keinen Einfluss habe!
Und genau diese Einstellung ist falsch. Die Jäger haben einen sehr großen Einfluß darauf, ob dieses "herrenlose Wild", das ja uns Jägern anvertraut ist, auch entsprechend bejagt wird. Es macht nämlich einen großen Unterschied, ob man sich seinen Schweinepuff heranzieht und als Bambistreichler mit Abschußgarantie die Jagd ausübt oder ob man versucht einen angepassten Wildbestand zu erhalten.

Den Autounfall mit dem Wildschwein dass im Feld nebenan Schaden erzeugt hat muß ich aus ebendiesen Gründen (Herrenlos) auch nicht bezahlen.
Das ist ja auch o.k., weil du das nicht effektiv verhindern kannst., auch wenn überhöhte Wildbestände grundsätzlich das Unfallrisiko erhöhen. siehe oben. Hier liegt's aber auch an vielen anderen Ursachen, insbesondere der Dummheit/Rücksichtlosigkeit der Autofahren und und und .....

Wo sind denn die Herren Rechtsverdreher in der Jägerschaft die diesen Schmarrn per Grundsatzurteil mal durchboxen und richtig stellen!?!

Gott sei Dank geht dieser Kelch an mir vorbei....
...wegen einer sinnvollen Verordnung (Waffenkontrolle) rumheulen und lamentieren...eine ganz klare unsittliche Ungerechtigkeit aber akzeptieren. :roll:

Wird Zeit dass hier mal jemand aufwacht!
Die Jägerschaft müßte mal aufwachen und endlich das Wild im Sinne einer angepassten Wilddichte bejagen.
Aber was machen wir, wir "hegen" teilweise einen Wildbestand heran, damit jeder Döskopp, der nur ab und zu mal auf die Jagd kommt auch garantiert zum Schuß kommt. Jagderfolg mit wenig Aufwand unter dem Deckmantel der Waidgerechtigkeit und der Hege.

Das wird dann noch getoppt durch "Deckelung der Wildschäden" um sich aus der Verantwortung zu ziehen und das Risiko kalkulierbar zu halten.
Dann kann man sich aber erst recht seinen Schweinepuff halten. Die können ja auf den Tischen tanzen. Ich geh' dann mal raus, wenn ich viel Lust und Zeit habe und schieße dann garantiert. Hat auch den Vorteil, daß ich noch ein paar Geschäftsfreunde einladen kann, die ebenfalls garantiert zu Schuß kommen.

Ich rege mich immer wieder auf, wenn die Jagdverbände zu den neuesten Abschussstatistiken bei generell steigenden Abschusszahlen immer wieder behaupten, daß die Jäger ihre Arbeit gemacht haben:
die Strecken sind ja gestiegen.

Eine einzige Lüge.

Die Wahrheit ist aber eine andere:
Man hat nur am überlaufenden Faß das Wasser aufgefangen.

Das Problem:
Die Jägerschaft wird immer älter, (brauchbarer) Nachwuchs ist nur in geringem Maße vorhanden, teilweise kommen die neuen Jäger von Jagdschulen, hatten selbst noch nie einen echten Bezug zu Jagd und Natur, haben sich das Wissen zum Bestehen der Prüfung nur aus den ganzen Hallelujapostillen angeeignet und gehen dann so auf die Jagd. Insbesondere beim Schwarzwild gibt es zu wenige, die versuchen die Bestände im Griff zu behalten. Unbejagte Nachbarreviere und Schweinezüchter machens möglich, daß man auf Dauer der Lage nicht Herr werden kann.
Hinzu kommt, daß man zu Schadenszeiten Probleme hat geeignete Mitjäger zu finden. Die meisten sind in ihren eigenen Revieren, egal ob als Pächter oder Mitjäger, mehr als zur Genüge ausgebucht. Und der Rest: möglichst auf Kommando bei gutem Licht ne Sau zur Strecke bringen. Wenn's schwieriger wird, kann man die meisten in den Wind streichen.
So bekommt man aber einen immer weiter ausufernden Sauenbestand nicht in den Griff. Es kann nur über eine generelle, flächendeckende und scharfe Bejagung noch reguliert werden.

Nur zur Klarstellung, da ich hier ziemlich verallgemeinert und vielleicht ein bißchen überzogen habe:
Es geht mir nicht um die Reviere, die mittlerweile flächendeckend mit Maiswüsten oder ähnlichen Gewächsen gesegnet sind. Die stehen ohnehin mit dem Rücken zur Wand und die betrifft das oben gesagte nun wirklich nur am Rand. Ein solches Revier wollte ich heute auch nicht mehr pachten. Mein Beileid

Es geht aber um eine generelle Tendenz in der Jägerschaft.

Die getroffenen Hunde mögen bellen.
 
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Moin zusammen,

bekommen all die Jungjäger auch die Möglichkeit eingeräumt, auf Schwarzwild zu Jagen, ohne sich auf einer Drückjagd einzukaufen?

Ich habe hier noch nie gelesen: Jungjäger gesucht für Schwarzwild. Und wenn mal ne Drückjagd ergattert wurde, gab es Freigaben, wo jeder Anfänger geflissentlich den Finger gerade läßt, um bloss nicht die starken Stücke für die Ansitzjagd der Pächter zu schießen. Ist mir selbst beim Forst passiert - nur Frischlinge schießen.

In der ersten Saison passiert, Ansage nur auf auf braune Farbe halten. Hab ich zum Glück nicht gemacht, waren nämlich kräftige Überläufer mit braunem Fell auf der Strecke - und mächtiges Gemecker.

Solange ich nicht ständig sehe: Jäger für Schwarzwildjagd gesucht, gerne Anfänger, glaub ich das mit dem Schwarzwild nicht. javascript:emoticon(':wink:')
Wink

Daß ich keine Ahnung von der Jagd habe, muß mir jetzt keiner sagen. Hier denken eh 50 % der Leute, daß der Rest von der Jagd keinen Schimmer hat.

Gruß

Christoph
 
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Von Matthes1962

[Wird Zeit dass hier mal jemand aufwacht![/quote]
Die Jägerschaft müßte mal aufwachen und endlich das Wild im Sinne einer angepassten Wilddichte bejagen.
Das wird dann noch getoppt durch "Deckelung der Wildschäden" um sich aus der Verantwortung zu ziehen und das Risiko kalkulierbar zu halten.
Dann kann man sich aber erst recht seinen Schweinepuff halten. Die können ja auf den Tischen tanzen. Ich geh' dann mal raus, wenn ich viel Lust und Zeit habe und schieße dann garantiert. Hat auch den Vorteil, daß ich noch ein paar Geschäftsfreunde einladen kann, die ebenfalls garantiert zu Schuß kommen.
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Genau das ist unser Problem , wir haben ein Niederwildrevier mit WS als WW und unser Nachbar ein Konzern der Stom macht , hält schön die Füße still bis im Winter wenn die zwei - drei Jagden kommen wo dann die Hohenherrn auf- tauchen die ja was sehen wollen. ich könnte gern auf einpaar WS verzichten
. Aber wir Kämpfen , wir werden sie nicht keine bekommen das ist uns klar aber jede sau macht die kasse wieder voll.
 
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matthes1962 schrieb:
Das Problem:
Die Jägerschaft wird immer älter, (brauchbarer) Nachwuchs ist nur in geringem Maße vorhanden, teilweise kommen die neuen Jäger von Jagdschulen, hatten selbst noch nie einen echten Bezug zu Jagd und Natur, haben sich das Wissen zum Bestehen der Prüfung nur aus den ganzen Hallelujapostillen angeeignet und gehen dann so auf die Jagd. Insbesondere beim Schwarzwild gibt es zu wenige, die versuchen die Bestände im Griff zu behalten. Unbejagte Nachbarreviere und Schweinezüchter machens möglich, daß man auf Dauer der Lage nicht Herr werden kann.
Hinzu kommt, daß man zu Schadenszeiten Probleme hat geeignete Mitjäger zu finden. Die meisten sind in ihren eigenen Revieren, egal ob als Pächter oder Mitjäger, mehr als zur Genüge ausgebucht. Und der Rest: möglichst auf Kommando bei gutem Licht ne Sau zur Strecke bringen. Wenn's schwieriger wird, kann man die meisten in den Wind streichen.
So bekommt man aber einen immer weiter ausufernden Sauenbestand nicht in den Griff. Es kann nur über eine generelle, flächendeckende und scharfe Bejagung noch reguliert werden.

Nur zur Klarstellung, da ich hier ziemlich verallgemeinert und vielleicht ein bißchen überzogen habe:
Es geht mir nicht um die Reviere, die mittlerweile flächendeckend mit Maiswüsten oder ähnlichen Gewächsen gesegnet sind. Die stehen ohnehin mit dem Rücken zur Wand und die betrifft das oben gesagte nun wirklich nur am Rand. Ein solches Revier wollte ich heute auch nicht mehr pachten. Mein Beileid

Es geht aber um eine generelle Tendenz in der Jägerschaft.

Die getroffenen Hunde mögen bellen.

Du hast das Problem sehr gut beschrieben :wink:
 
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Die Revierverhältnise, sowie das Verhalten einzelner Jäger kann nicht pauschalisiert werden.
Auf der einen Seite gibt es Jäger, die sich wirklich einen Schweinepuff herzüchten, auf der anderen Seite gibt es genauso Landwirte, die dies ebenfalls tun, indem nämlich 50% und mehr der ganzen Revierfläche mit Mais bepflanzt werden.
 
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Brackenblut schrieb:
Die Revierverhältnise, sowie das Verhalten einzelner Jäger kann nicht pauschalisiert werden.
Auf der einen Seite gibt es Jäger, die sich wirklich einen Schweinepuff herzüchten, auf der anderen Seite gibt es genauso Landwirte, die dies ebenfalls tun, indem nämlich 50% und mehr der ganzen Revierfläche mit Mais bepflanzt werden.
Und genau diejenigen Jäger, die mit diesen Problemen zu kämpfen haben, waren ausdrücklich ausgenommen.
Da ist das Problem dann zumindest teilweise hausgemacht.
 
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Woher leitet sich die Einschränkung auf die Ersatzpficht ausschließlich für landwirtschaftliche Flächen und Erzeugnisse ab? Im Gesetz steht doch bloß "Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört". Folglich ist gerade hier nicht geregelt, daß auf diesem Grundstück Landwirtschaft betrieben wird.

Für mich ist es auch kaum einzusehen, warum zum Beispiel Schäden an forstwirtschaftlichen Kulturen oder an gewerblichen Grundstücken (Flu- und Sportplätze, Wasserwirtschaftliche Anlagen, Bienenstände eines gewerblichen Züchters, Saatgutflächen ect.) nicht ersetzt werden sollten, wohingegen die Gülleabbauflächen (Maisfelder) vom Risiko freigestellt würden.

Primär, soll die Regelung nicht Jäger treffen, sondern unter den Jagdgenossen für Ausgleich sorgen.
 
E

eifelhunter

Guest
Ihr weicht schon sehr vom eigentlichen Fragethema ab:

Ist Biogasmais im Sinne von Wildschadenersatz genauso mit dabei wie auch der herkömmliche Landwirtschaftsfuttermais.

im Landlive - Forum habe ich folgenden Satz gelesen:

Mais ist eine landwirtschaftliche Nutzpflanze und dient der Ernährung von Tier und Mensch. Durch den Anbau von Mais als Energielieferant wird eine landwirtschaftliche Nutzpflanze in ihrem Zweck entfremdet. Daher handelt es sich eigentlich nicht mehr um eine landwirtschaftliche Nutzpflanze im herkömmlichen Sinn, sondern um eine Freilandpflanzung eines Handelsgewächses, also einer Sonderkultur. Und nach BJagdG §32(2) wären solche Sonderkulturen, würden diese vom Landwirt nicht entsprechend wildgeschützt werden, nicht wildschadensersatzpflichtig.

D.h. natürlich überhaupt nichts, da dies ja nur eine Meinung wiederspiegelt.

Daher also die konkrete Frage: Gibt es ein rechtskräftiges Urteil, wo Biogasmais als nicht Wildschadenersatzpflichtig deklariert wurde, auf das man sich beziehen kann, wenn es um die Forderung eines Landwirtes an den Pächter geht ?

Alles andere ist : .... wenn und aber , alles nur gelaber :roll: auch wenn ich hier vielen in deren Antworten nur beiplichten kann.

Also nochmal: Rechtskräftiges Urteil (keine Vermutungen und Wünsche)

ist Biogasmais Schadenersatzpflichtig oder nicht.

ist Biogasmais eine Sonderkultur oder eine Landwirtschaftliche Anbaufläche.

Ich vermute fast, es gibt in D kein Urteil , da bisher noch jeder Jäger brav bezahlt hat und es bisher noch nicht zu einem, sagen wir mal , Musterprozess gekommen ist.

Oder weiß es hier im Forum jemand besser ?

Beste Grüße aus der Eifel ( Wildschweinpuff und BiogasMais-Anbaugebiet)
 
A

anonym

Guest
Schweissspur schrieb:
Blablabla....meinste ich kenn die Gesetze nicht?:
Tröste dich ... ich habe den Grundgedanken des Wildschadensersatzes auch nie verstanden.
MIndestvoraussetzung für irgendetwas in dieser Richtung wäre wohl, dass Landwirte geeignete Maßnahmen zur WIldschadensabwehr treffen müssen, und wenn dann trotzdem etwas passiert oder der Jagdausübungsberechtigte grob gegen seine "Wildregulierungspflichten" verstößt, könnte man über die Möglichkeit von Schadensersatz reden.
Die Relation zwischen dem (zum Beispiel materiellen) Vorteil aus dem Recht zur Jagdausübung und dem Risiko und den Kosten für Wildschadensersatz sind völlig krank. Solange aber Jagd ein Hobby wohlhabender Jagdscheininhaber ist und man völlig selbstverständlich für seine "Arbeit" im Revier auch noch unglaubliche Geldbeträge zu zahlen bereit ist, wird sich daran nichts ändern. Aber auch hier gilt Angebot und Nachfrage, und solange sich genug "Dumme" finden, ist das so gesehen okay.
Ach ja: der Unterschied zwischen Landwirtschaft und Industrie ist doch allenfalls noch ein akademischer. Oder ein Rettungsanker zur Sicherung von Pfründen - vor dem Hintergrund, dass die Landwirtschaft immer noch weitgehend von den Regeln der Marktwirtschaft entkoppelt ist.
 
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15 Okt 2001
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Herrchen meint, gut dass ihr hier den einzigen der sich wirklich mit dieser Matherie auskennt hier vergrault habt 8)


eifelhunter schrieb:
.....

Daher also die konkrete Frage: Gibt es ein rechtskräftiges Urteil, wo Biogasmais als nicht Wildschadenersatzpflichtig deklariert wurde, auf das man sich beziehen kann, wenn es um die Forderung eines Landwirtes an den Pächter geht ?

Herrchen meint:
Nein, und wird es auch nie geben da der Mais der als Futterpflanze oder CH4 Pflanze angebaut ist der gleiche ist.

Herrchen meint:
wo den der Unertschied im Anbau besteht, wenn der Landwirt den Mais für 250 Rinder oder einen 25m Betonkuh anbaut??
..
eifelhunter schrieb:
.
ist Biogasmais Schadenersatzpflichtig oder nicht.

Herrchen meint: Ja!

eifelhunter schrieb:
...
ist Biogasmais eine Sonderkultur oder eine Landwirtschaftliche Anbaufläche.

Herrchen meint: Landwirtschaft !

eifelhunter schrieb:
...
Ich vermute fast, es gibt in D kein Urteil , ..

Herrchen meint:
Richtig weil´s unsinnig ist. Die Angebaute Pflanze (z.B. F48)ist die gleiche.

Da braucht der Landwirt von seinem 28.000 To Haufen, der eigendlich für die Betonkuh aufgeschichtet wurde, nur eine Schaufel voll dem vierbeinigen Rindviechern vorzuwerfen und das ganze Gebilde das sich einige Jägers, die dem Landwirt seinen Broterwerb nicht gönnen wollen und meinen der Landwirt haben die Flächen zu des Jagers persönlicher erbauung bereit zu halten, zusammen als das es ist.:

Ein Kartenhaus

eifelhunter schrieb:
.
Oder weiß es hier im Forum jemand besser ?

Wau 8)

Gehe nun mit Herrchen auf Bauernjagd :p
 
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Der Sinn der Ersatzpflicht von Wildschaden hat mit der Jagd wenig zu tun. Es handelt sich um einen Ausgleich innerhalb der Jagdgenossenschaft unter den Jagdgenossen. Das ist bezogen auf die Jagdgenossen ausgleichend und sinnvoll, weil damit das Interesse an der Wildschadenverhütung gleichmäßig verteilt wird.

Erst mit der Übernahme des Risikos durch den Jagdpächter, fällt dieser - an sich gute - Gedanke weg oder wird weitgehend begrenzt.

Ohne die Übernahme des Wildschadens durch den Jagdpächter, läge dessen Verhütung nach wie vor im Interesse der Jagdgenossen, die sich dann selbst helfen müssen. Es kann also nicht das Interesse sein, nachträglich Wildschadenerstattungen auf bestimmte Kulturen oder Flächennutzungen abzulehnen oder anzufechten, weil das dann auch hieße, daß die Jadgenossen dafür untereinander nicht ausgleichpflichtig wären. Ein Grünlandbauer am Maisschlag hat aber ein Interesse am Ersatz, egal ob der nachbarliche Mais zu Conflakes oder Energie wird.

Die Übernahme des Wildschadens ist das Problem und läßt den Jagdgenossen die freie Hand. Die Umlage ist OK.
 

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