Kaufvertrag bei Eintragung in WBK?

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Hallo,

Habe eine Waffe bei egun ersteigert. Habe sie nun per Post entgegengenommen jedoch hat der Verkaeufer keinen Kaufvertrag mitgeschickt. Was brauche ich denn eigentlich um die Waffe in meine WBK eintragen zu lassen? Reicht es die Waffennummer und den Vorbesitzer anzugeben oder muss man das nachweisen? Ist das ueber egun moeglich?

Vielen Dank schonmal, Gruss

Tiur
 
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Hast du deinen Jagdschein im Lotto gewonnen?

Um die Waffe eintragen zu lassen benötigst du das, was in deine Waffenbesitzkarte eingetragen wird, also:

- Art
- Bezeichnung der Munition oder des Kalibers
- Hersteller oder Warenzeichen (Modelbezeichnung)
- Herstellernummer
- Sitz und Name des Überlassers

Nachweisen musst du deiner Behörde außer der sicheren Aufbewahrung der Waffe gar nichts.
 
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Ein Kaufvertrag (beiderseits unterschrieben) sollte aber trotzdem selbstverständlich sein.
 
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Bei uns wird dir keine Waffe ohne Vertrag eingetragen!
Wir brauchen:
- (logischerweise ausgefülltes :lol: ) Formular "Anzeige für Erwerb.."
- gütiger JJ bzw. bereits vorhandene WBK
- und einen Kauf-, bzw. Schenkungs- oder Überlassungsvertrag, ohne den läuft nix (auf jeden Fall bei uns, dann wird es in den meisten Orten Deutschlands genauso sein..)
- desweiteren auch immer mehr Geld :roll:

Mehr brauchste hier nicht.
 
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Jagdfieber_91 schrieb:
Bei uns wird dir keine Waffe ohne Vertrag eingetragen!
...
Mehr brauchste hier nicht.

Seltsam. Ich hab noch nie einen schriftl. Kauf- oder sonstwas Vertrag gebraucht, um eine erworbene Waffe eingetragen zu bekommen. Tattsächlich ist der ja auch nur für die zivilrechtliche Seite der Sache von Belang - allerdings da sehr zu empfehlen (Gewährleistung etc.).
Für die Behörde reichte immer die Anzeige des Erwerbs mit Angabe der notwendigen Daten in einem einfachen Brief (nix Formular!).

Teddy
 
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Der Vertrag muss bei uns u.a. auch Unterschrift und Datum enthalten.
Man muss ja sehen können, ob sich der Käufer an die Meldefrist von 14 Tagen gehalten hat und ob man sich zur Waffe nicht einfach irgendeinen Wisch ausgedacht hat.
 
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Gude,

ein Blick ins Gesetz dient der Wahrheitsfindung.

WaffG
§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

(1a) Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.
Hiernach ist die Vorlage eines Kaufvertrags nicht vorgeschrieben. Warum auch? Es gibt ja andere Möglichkeiten, eine Waffe zu erwerben als durch Kauf.

VG
P
 
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Mein Jagdherr war an meiner Stelle letztens auf der Behörde um meine Neuerwerbung eintragen zu lassen.
Er hatte meinen JS, meine WBK, die WaffenNr, die Adresse des Verkäufers und natürlich welches Modell und Kaliber dabei. Fertig.
Gab noch gar keine Kaufvertrag, weil die Waffe noch beim Händler war und erst anschließend abgeholt wurde.

Eigentlich hätte er noch eine Beglaubigung von mir gebraucht, aber er ist bekannt, also kein Problem.
 
A

anonym

Guest
Powerslave schrieb:
Der Vertrag muss bei uns u.a. auch Unterschrift und Datum enthalten.
Man muss ja sehen können, ob sich der Käufer an die Meldefrist von 14 Tagen gehalten hat und ob man sich zur Waffe nicht einfach irgendeinen Wisch ausgedacht hat.

Das scheint mir sehr fantasievoll von der Behörde ausgelegt zu werden. Wenn ich eine Waffe eintragen lasse, schreibe ich die Daten der Waffe auf eine Zettel und gebe den dem SB. Das ist auch kein Problem, denn falls ich mir da was ausgedacht haben sollte, dürfte das spätestens dann rauskommen, wenn meine Behörde die Meldung (oder eben keine Meldung, falls ich versuchen würde, so eine unregistrierte Waffe zu legalisieren) von der Behörde des Überlasser bekommt. Und dann dürfte es wphl richtig Ärger geben!

Ich war in der Vergangenheit sogar so frei, beim Vorbesitzer falsch eingetragene Waffennummern (z. B. "8" statt "B", fehlenden Nullen usw.) in meiner Angabe bei der Behörde zu korrigieren und z. B. falsche Herstellerbezeichungen wie "Brünner" sicherheitshalber durch das korrekte "Ceska zbrojovka " korrigieren zu lassen.

Die Einhaltung der Meldefrist ergibt sich übrigens daraus, dass Verkäufer und Käufer jeweils das Datum des Erwerbs nennen müssen.
 
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Kaufvertrag wird nicht benötigt; Anzeige über den Erwerb und WBK reichen...
wir reden über eine Eintragung in einem Besitzdokument...wer Eigentümer des Gegenstandes ist, interessiert nicht...
etwaige Ungereimtheiten fallen auf, wenn sich die beteiligten Erlaubnisbehörden mit den vorliegenden Daten untereinander informieren.
 

tar

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Kannst ja die Bestätigungsmail von eGun ausdrucken. ;)
Gültige Verträge können im Übrigen auch mündlich geschlossen werden, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist.
 
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tar schrieb:
Kannst ja die Bestätigungsmail von eGun ausdrucken. ;)
Gültige Verträge können im Übrigen auch mündlich geschlossen werden, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist.

Bei uns wird das nicht gefordert als Nachweis für den Kauf, etc. an sich, sondern laut Aussage des Sachbearbeiters "dass sie alle Daten, sprich Anschrift, Name, ... auf einem Blatt haben". M.E. trotzdem Schwachsinn, da sie ja eh alle Daten haben. Aber was lasst man nicht alles mit sich machen :roll:
 

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