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Gelöschtes Mitglied 3257
Guest
xxx
Du hast Recht,hatte vergessen zu sagen,daß der Alteigentümer nichtübernommene j.E. grundsätzlich abbauen muß,es sei denn s.O.Der Neupächter hat das Recht(!) der Übernahme nach 3 Monaten.marder14 schrieb:@ waldgeist
So gut find ich Regelung dann auch wieder nicht. Wenn da nämlich wirklich nur Schrott rumsteht und wenig brauchbares, dann haftet nämlich der neue Pächter. Er hat nämlich Verkehrssicherungspflicht. Fällt ein kleines Kind von der Kanzel, weil eine Sprosse gebrochen ist, trägt er den Schaden.
rangerbär schrieb:@winzi: super! Kann man sich doch aufs Forum verlassen... Dank Dir!
Hättest noch nen Tipp, wo das so genau steht?