Kanzeln und Revierwechsel

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Wenn ich nur mal eben sachlich dazwischen darf... :D

@winzi: super! Kann man sich doch aufs Forum verlassen... Dank Dir!
Hättest noch nen Tipp, wo das so genau steht?

@pudlich: stell dich auf mindestens zwei Rechnungen ein... :lol:

@ all - is das jetzt ein Grund, ne Flasche aufzumachen?... mein erster Nutria-Ärger-Fred. Geht das als Sumpfbiber-Kirrung durch... :?: :mrgreen:
 
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In Sachsen ist das ganz gut geregelt.All Jagdlichen Einrichtungen gehen nach 3 Monaten in den Besitz des Neuen Pächters über,wenn man sich nicht einigt zwecks eventueller Übernahme bzw. der Abbau nicht vorgenommen wird.
 
M

marder14

Guest
@ waldgeist

So gut find ich Regelung dann auch wieder nicht. Wenn da nämlich wirklich nur Schrott rumsteht und wenig brauchbares, dann haftet nämlich der neue Pächter. Er hat nämlich Verkehrssicherungspflicht. Fällt ein kleines Kind von der Kanzel, weil eine Sprosse gebrochen ist, trägt er den Schaden.
 
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Zum Übergang von Hochsitzen hatten wir vor einigen Monaten schon mal einen Thread:

Link

Teilweise gibt es in den Landesjagdgesetzen (wie in Badem-Württemberg) spezielle Vorschriften, ansonsten gelten bei der Jagdpacht die allgemeinen Regeln des Mietrechts entsprechend (§ 581 Abs. 2 BGB).

Zu beachten ist das im verlinkten Thread angegebene Urteil des Amtsgericht Eltville am Rhein (Urteil vom 24.02.2003, Az: 2 C 233/02, bestätigt in der Rechtsmittelinstanz vom LG Wiesbaden, Urteil vom 10.10.2003, Az 9 S 19/03), nachdem sechs Monate nach nach dem Ende des Pachtverhältnisses die Ansprüche des ehemaligen Pächters auf Wegnahme der Reviereinrichtungen erlöschen, wenn keine abweichenden Regelungen (z.B. Landesjagdrecht) vorhanden sind bzw. keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden (§ 581 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 548 Abs. 2 BGB).

WH Lodenmantel
 
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marder14 schrieb:
@ waldgeist

So gut find ich Regelung dann auch wieder nicht. Wenn da nämlich wirklich nur Schrott rumsteht und wenig brauchbares, dann haftet nämlich der neue Pächter. Er hat nämlich Verkehrssicherungspflicht. Fällt ein kleines Kind von der Kanzel, weil eine Sprosse gebrochen ist, trägt er den Schaden.
Du hast Recht,hatte vergessen zu sagen,daß der Alteigentümer nichtübernommene j.E. grundsätzlich abbauen muß,es sei denn s.O.Der Neupächter hat das Recht(!) der Übernahme nach 3 Monaten.
 
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rangerbär schrieb:
@winzi: super! Kann man sich doch aufs Forum verlassen... Dank Dir!
Hättest noch nen Tipp, wo das so genau steht?

Den Link zum Landesjagdgesetz hat Steve gepostet mit dem entsprechenden Paragraph.
Die Regelung mit den 10 % p. a. Abschreibung stammt aus einem oder mehreren Urteilen. Habe leider meine Unterlagen gerade an eine angehende Jungjägerin verliehen.
 
A

anonym

Guest
In Hessen muss der ehemalige Pächter die Jagdeinrichtung innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Pachtzeit entfernen, falls der Nachpächter diese nicht übernehmen will.
Also bei uns in einem Revier würde ich dass den alten Pächter machen lassen. Von den Kanzeln und Leitern sind noch ca 5% in Ordnung. Alles Schrott bei dem, er sagt er geht halt nur Pirschen. Nur dann kann ich die Alten Dinger doch abreißen. Wenn mal die BG ne Kontrolle macht, wirds Lustig.
http://www.hessenrecht.hessen.de/ge...ereiwesen/87-32-HJagdG/paragraphen/para22.htm
 
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14 Jan 2007
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Also ich bin mir da auch nicht sicher.
Aber in manchen Anzeigen steht auch : Jagdeinrichtungen können gegen Entgeld übernommen werdn.
Daraus schließe ich die eig. "abgezogen" werden.
Oder irre ich mich??
christian
 

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