[Bayern] Kanzel innerhalb Wildschutzzaun stellen für den Schuss nach außen

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Hallo zusammen, wir haben im Revier einige Erdbeer Felder, welche wildsicher gezäunt werden. Im Zaun darf nicht gejagt werden (macht auch keinen Sinn), aber ist es möglich, eine Ansitzeinrichtung innerhalb des Zaunes zu errichten für den Schuss auf die umliegendenden Felder? Sprich es geht um um den Ort der Schussabgabe.
Danke!
 
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Ist das ein befriedeter Bezirk? Ansonsten wüsste ich keine rechtliche Grundlage für ein Jagdverbot auf Erdbeerfeldern...
 
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Hallo zusammen, wir haben im Revier einige Erdbeer Felder, welche wildsicher gezäunt werden. Im Zaun darf nicht gejagt werden (macht auch keinen Sinn), aber ist es möglich, eine Ansitzeinrichtung innerhalb des Zaunes zu errichten für den Schuss auf die umliegendenden Felder? Sprich es geht um um den Ort der Schussabgabe.
Danke!

Frag den Eigentümer (und den Pächter) ob es geht!
Alles andere ist ohnehin irrelevant...
 
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Frag den Eigentümer (und den Pächter) ob es geht!
Alles andere ist ohnehin irrelevant...
Leider nicht ganz richtig.
Eigentümer / Pächter können ja einverstanden sein, wenn es aber befriedeter Bezirk sein sollte ist es nicht statthaft.
Ein Landwirt oder sonstiger Eigentümer entscheidet allerdings nicht darüber ob eine Fläche befriedet ist oder nicht. Ohne zwingende Gründe keine Befriedung.

wipi
 
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Seit wann zählt ein Erdbeerfeld zum befriedeten Bezirk, nur weil der Besitzer/ Pächter einen Zaun errichtet hat, der vielleicht illegal errichtet wurde, mal bei der unteren Naturschutzbehörde nachfragen, wie es sich mit dem Zaun verhält. Zum Thema befriedeter Bezirk kann die untere Fachbehörde Stellung nehmen, ob das Grundstück in der Zwischenzeit versucht wurde durch den Besitzer zu befrieden, kommt aber erst nach Pachtende zu tragen.
 
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Es geht um Bayern. Die Frage nach dem befriedeten Bezirk ist daher richtig denn:
Darüber hinaus kann die Jagdbehörde für befriedet erklären:
.....
2. Grundflächen, die gegen das Ein- oder Auswechseln von Wild – ausgenommen Federwild, Wildkaninchen und Raubwild – und gegen unbefugten Zutritt von Menschen dauernd abgeschlossen und deren Eingänge absperrbar sind. (Art 6 Abs 2 BayJG)

Die Aussage "Im Zaun darf nicht gejagt werden" spricht für eine Befriedung.

Anders als eine Befriedung nach § 6a BJagdG, kann eine Befriedung nach Art 6 Abs 2 BayJG sofort wirken und eine Statusänderung hin zu einem Grundstück nach Art 6 Abs 1 BayJG wirkt sofort. Der Friedhof muss nicht warten, bis es dem Jagdpächter gefällt, der Häuslebauer auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Danke für die vielen Antworten. Ja, ich habe kein Problem mit dem Zaun, sondern würde gerne innerhalb des Zaunes eine Kanzel erbauen, weil von dort aus die umliegenden Felder aber schön einsehbar sind. Vom Besitzer aus darf ich, es geht mir ein um die rechtliche Situation. Ich hatte angenommen, dass eine umzäunte Fläche automatisch befriedet ist. Wenn kann ich dort fragen? Untere Jagdbehörde?
 
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Gilt eine eingezäunte Aufforstung als befriedet? Ich würde behaupten, nein.
Warum soll es auf dem Acker anders sein?
 
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Wenn kann ich dort fragen? Untere Jagdbehörde?
Bist Du Jagdgast, Mitgeher was auch immer: Geh zu Deinem Revierinhaber, der sollte eine Karte mit den befriedeten Bezirken haben.
Bist Du der Revierinhaber, frag den Grundeigentümer oder den Jagdvorsteher. Bringt beides nichts, kann der Revierinhaber die Behörde fragen, andere sollten und werden dort keine Auskunft bekommen - Datenschutz.
 
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Vom Besitzer aus darf ich, es geht mir ein um die rechtliche Situation. Ich hatte angenommen, dass eine umzäunte Fläche automatisch befriedet ist. Wenn kann ich dort fragen? Untere Jagdbehörde?
Du brauchst niemanden zu fragen außer den Jagdpächter, den Flächeneigentümer und den Bewirtschafter. Eingezäunte Erdbeerfelder sind nicht befriedet, dort darf gejagt werden.
 

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