...kann das sein ????

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Moin Moin.
Nach einer Zustellung durch die Bussgeldstelle wegen Verstosses gegen das Fütterungsgesetz wandte ich mich telefonisch an einen Anwalt der regelmässig in einer Jagdzeitung inseriert. Im Telefonat forderte er mich auf, ihm die Unterlagen zuzufaxen was ich anfangs verweigerte um Kosten zu sparen. Ich wollte lediglich eine Einschätzung der Sachlage. Nachdem er mir erklärte, dass keine Kosten enstehen würden sollte ich ihm die Sache nicht übergeben, faxte ich Ihm die Unterlagen zu. In einem weiteren Telfonat empfahl er mir den Gang zum Gericht. Da nach meiner Einschätzung es die Sache nicht wert war beliess ich es dabei und focht die Sache mit der Bussgeldstelle alleine aus. Es kam zu einer Ordnungswidrigkeitenzahlung von 250,- Euro, was ich in etwa erwartet hatte. Nun bekam ich Monate später eine Rechnung über 70 Euro. Ich verweigerte die Zahlung aufgrund des Sachverhaltes. Nun, heute bekomme ich einen Mahnbescheid. Super. Oder???
GG
 

steve

Moderator
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Wäre irgendwie seltsam wenn Du die Zeit des Anwalts in Anspruch nehmen könntest und nicht bezahlen müsstest. Das ist immerhin seine Arbeit: Beratung gegen Honorar. Nur weil es geistige Arbeit ist, ist die noch lange nicht nichts wert. :wink:
 
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Dann sehen wir es mal so:
du gehst in einen Weinladen und fragst nach einem guten Wein. Der Verkäufer berät dich eine gute Stunde, da du sehr unentschlossen bist. Dann kaufst du doch die Flasche für 3,99 Euro. Bezahlen musst du aber 72,50 Euro??
Und nu????
Kostet die Beratung nix.?? Ich gehe davon aus, dass man über entstehende Kosten informiert werden muss. Und gegen 30,- Euor hätte ich wahrscheins auch nichts gesagt.
GG
 
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Die z. Zt. geltende Gesetzeslage gestattet in Deutschland nur Personen, mit der Befähigung zum Richteramt die Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung fremder Rechtsangelegenheiten.

Rechtsberatung und die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten Dritter ist in Deutschland dem Rechtsanwalt (gegen Berechnung) vorbehalten.

Das anwaltliche Berufsrecht erlaubt es Rechtsanwälten jedoch nicht eine solche Rechtsberatung kostenlos durchzuführen.

"Rechtsberatung kostenlos" ist die Ausnahme und in Deutschland einigen wenigen Verbänden und Organisationen vorbehalten.


Klaus
 
A

anonym

Guest
GURU schrieb:
Dann sehen wir es mal so:
du gehst in einen Weinladen und fragst nach einem guten Wein. Der Verkäufer berät dich eine gute Stunde, da du sehr unentschlossen bist. Dann kaufst du doch die Flasche für 3,99 Euro. Bezahlen musst du aber 72,50 Euro??
Und nu????
Kostet die Beratung nix.?? Ich gehe davon aus, dass man über entstehende Kosten informiert werden muss. Und gegen 30,- Euor hätte ich wahrscheins auch nichts gesagt.
GG

Hallo,

Wenn Du den RA gefragt hättest, warum Du dich von ihm beraten lassen solltest, also sein Produkt "Beratung" bei ihm "kaufen" solltest und er Dir seine Vorzügen gepriesen hätte, hätte er dafür wohl auch noch kein Geld genommen. Vergleichbar mit der Weinberatung.

Da Du dich jedoch in der Sache beraten lassen hast, hast Du ja das Produkt, also die Beratung an sich, gekauft. Musst also auch bezahlen.

Gruß

Jörn
 
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Hmmm, hab ich verstanden.
Nur die Vorgehensweise ist mir sehr befremdlich. Für mein Empfinden, war es keine Rechtsberatung. Von der Sache wurde weder gesprochen, noch beraten. Ich bin davon ausgegangen, dass erst über Geld gesprochen wird und dann über die Sache. Ich wollte eine Kosteneinschätzung bzw. Einschätzung der Lage. Sprich: Wie hoch ist der Kostenaufwand zu der erwartenden Strafe. Mehr nicht . Wenn das schon eine Rechtsberatung ist, dann hab ich das Leben ncht verstanden.
GG
 
A

anonym

Guest
Magst Du auch wieder Recht haben :roll:

Aber auch unter den RAs gibt es wohl solche und andere. Ich meine damit, hättest Du dich an den RA deines Vertrauens, also "deinen" RA gewandt, hättest Du den einen oder anderen kleinen Tipp eventuell so nebenbei bekommen.
Macht zu mindestens "mein" RA, aber dem hab ich ja auch schon einige Euro überwiesen :?

Gruß

Jörn
 
A

anonym

Guest
GURU schrieb:
Nun bekam ich Monate später eine Rechnung über 70 Euro. Ich verweigerte die Zahlung aufgrund des Sachverhaltes. Nun, heute bekomme ich einen Mahnbescheid. Super. Oder???
GG

Zahl und verbuche es als Lehrgeld. :roll:
Als Gegenleistung bekommst Du noch (umsonst) einen Witz obendrauf:

Autounfall.
Beide Teilnehmer steigen aus.
Der Eine:
Sie habe Glück, ich bin Arzt.
Der Andere:
Und sie haben Pech, denn ich bin Anwalt. :mrgreen:
 
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Flex schrieb:
Die z. Zt. geltende Gesetzeslage gestattet in Deutschland nur Personen, mit der Befähigung zum Richteramt die Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung fremder Rechtsangelegenheiten.

Rechtsberatung und die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten Dritter ist in Deutschland dem Rechtsanwalt (gegen Berechnung) vorbehalten.

Das anwaltliche Berufsrecht erlaubt es Rechtsanwälten jedoch nicht eine solche Rechtsberatung kostenlos durchzuführen.

"Rechtsberatung kostenlos" ist die Ausnahme und in Deutschland einigen wenigen Verbänden und Organisationen vorbehalten.


Klaus

Hallo Klaus,

das ist kürzlich geändert worden. Nunmehr dürfen z.B. Architekten in bestimmten Bereichen ihre Kundschaft über rechtliche Sachverhalte beraten. Kaum zu glauben, aber die Freiheit kommt manchmal unerwartet. Aber nachzuvollziehen ist es.

Grüße,
Alg_de
 
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Das dürfen sie erst ab dem 1. Juli 2008. Und ich bin ehrlich gespannt, wie lange die Freude darüber hält :lol: :roll: .
 
A

anonym

Guest
Alg_de schrieb:
das ist kürzlich geändert worden. Nunmehr dürfen z.B. Architekten in bestimmten Bereichen ihre Kundschaft über rechtliche Sachverhalte beraten. Alg_de

Dürfen dann Anwälte dies auch tun?
Praktisch als Vorgeschenk in Erwartung eines grossen Auftrages?
 
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Alg_de schrieb:
Hallo Klaus,

das ist kürzlich geändert worden. Nunmehr dürfen z.B. Architekten in bestimmten Bereichen ihre Kundschaft über rechtliche Sachverhalte beraten. Kaum zu glauben, aber die Freiheit kommt manchmal unerwartet. Aber nachzuvollziehen ist es.

Grüße,
Alg_de

Danke für das Update - war mir noch nicht bekannt.

Einen schönen Tag wünscht

Klaus
 
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14 Jul 2005
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Der Dude schrieb:
GURU schrieb:
Nun bekam ich Monate später eine Rechnung über 70 Euro. Ich verweigerte die Zahlung aufgrund des Sachverhaltes. Nun, heute bekomme ich einen Mahnbescheid. Super. Oder???
GG

Zahl und verbuche es als Lehrgeld. :roll:
Als Gegenleistung bekommst Du noch (umsonst) einen Witz obendrauf:

Autounfall.
Beide Teilnehmer steigen aus.
Der Eine:
Sie habe Glück, ich bin Arzt.
Der Andere:
Und sie haben Pech, denn ich bin Anwalt. :mrgreen:

Danke für dier Aufmunterung.
Ich hab für mich beschlossen: ich zahl es und verbuch es als Lehrgeld.
:roll:
GG
 

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