Es soll Traditionalisten in der Jägerschaft geben, die NSG und WBK aus Prinzip nicht verwenden. Eine Pflicht, ein solches Gerät mitzuführen, besteht nicht.
Sich darauf zu verlassen, dass Nachtsichttechnik beim Jäger vorhanden ist und dswg. getarnt durchs Unterholz zu schleichen, ist ein Spiel mit dem Feuer und hat schon den einen oder anderen das Leben gekostet:
Jäger hielt 20-jährigen Rekrut bei Bundesheerübung für Wildschwein
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Natürlich liegt in einem solchen Fall das Verschulden beim Schützen. Aber das macht den Unglücksraben auch nicht wieder lebendig.