In BW darf ich als gewerblicher Dienstleister aktuell mit 1 Kunde und Abstand/Maske im öffentlichen Raum arbeiten, im nicht-öffentlichen Raum mit Hygienekonzept auch kleine Gruppe. Vereine dürfen aktuell gar nicht. Wenn ich nicht irre.
In NRW hat man Hundeschule mal eben von Dienstleister in Bildungseinrichtung umdeklariert (aber nicht steuerrechlich) und jedes Training außer online untersagt.
Jagdgebrauchshundeausbildung auch privat (Kreisgruppe) war im Frühjahr in BW zunächst in mehreren Kleingruppen mit 30m Abstand im nicht-öffentlichen Raum erlaubt, später auch mit nur 1,5m, Felder und Wald jeweils abseits der Wege wurde als nicht-öffentlich deklariert. Hoffe, dass das im Frühjahr wieder so gehandhabt wird. Schlussendlich hängt es an aktueller Landesregelung und die Ortsbehörden können weiter einschränken.
In NRW hat man Hundeschule mal eben von Dienstleister in Bildungseinrichtung umdeklariert (aber nicht steuerrechlich) und jedes Training außer online untersagt.
Jagdgebrauchshundeausbildung auch privat (Kreisgruppe) war im Frühjahr in BW zunächst in mehreren Kleingruppen mit 30m Abstand im nicht-öffentlichen Raum erlaubt, später auch mit nur 1,5m, Felder und Wald jeweils abseits der Wege wurde als nicht-öffentlich deklariert. Hoffe, dass das im Frühjahr wieder so gehandhabt wird. Schlussendlich hängt es an aktueller Landesregelung und die Ortsbehörden können weiter einschränken.