- Registriert
- 25 Aug 2006
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Heute war Jägerstammtisch, das nur davor zur Info,da vermutlich bis auf Person X und die Polizei, Behörde nix genaues weiß.
Die Geschichte und die Infos sind folgendermaßen...
Die ganze Zeit war nix von der JS Behörde zu hören aber X macht sich jetzt wegen der Wilderer Geschichte und dem Medienrummel ins Hemd.
Vor knapp 3 Jahren ist die Person mit Alk 1,3% am Steuer angehalten worden.
Es gab 9 Monate FS weg und 35TS Strafe. Keine MPU, der FS wurde nach der Sperrfrist ohne Auflagen zurück geschickt.
Nie vorher aufgefallen und auch sonst nix aktenkundig.Person x hat in den letzten 2 Jahren auch mehrere Waffen gekauft und vererbt bekommen. Kein Problem seitens der Behörde.
Jetzt steht die JS Verlängerung an.
Ich hätte gesagt,dass ihm der Schein ohne Auflagen erteilt wird. Da unter 60Ts,Erstverstoß und kein Bezug zu Jagd/Waffen.
Aber vermutlich sind die Behörden jetzt etwas sensibler?
Den Fehler mit der Alkohol Fahrt will ich jetzt gar nicht weiter thematisieren. Das ist unzweifelhaft nicht in Ordnung. Und hat zum Glück keine Schäden/Verletzen verursacht.
Die Frage ist, ob die Behörde jetzt bei der Verlängerung evtl Zweifel an der Zuverlässigkeit erheben kann? Oder ob das nicht gleich nach der Alk Fahrt hätte kommen müssen? Oder bei der Eintragung der neuen Waffen?
Ist das Ermessenssache vom SB? Oder was ist das ausschlaggebende? Alk, wenn ja wie viel? Die Ts sind ja unter 60.
Ich bin der Meinung/Hoffnung dass er den Schein ohne Auflagen kriegt.bzw wenn es Zweifel an der Zuverlässigkeit seitens der Behörde gibt die das schon direkt nach der Strafe ihm mitteilen hätten sollten.
Oder liege ich da falsch?
Die Geschichte und die Infos sind folgendermaßen...
Die ganze Zeit war nix von der JS Behörde zu hören aber X macht sich jetzt wegen der Wilderer Geschichte und dem Medienrummel ins Hemd.
Vor knapp 3 Jahren ist die Person mit Alk 1,3% am Steuer angehalten worden.
Es gab 9 Monate FS weg und 35TS Strafe. Keine MPU, der FS wurde nach der Sperrfrist ohne Auflagen zurück geschickt.
Nie vorher aufgefallen und auch sonst nix aktenkundig.Person x hat in den letzten 2 Jahren auch mehrere Waffen gekauft und vererbt bekommen. Kein Problem seitens der Behörde.
Jetzt steht die JS Verlängerung an.
Ich hätte gesagt,dass ihm der Schein ohne Auflagen erteilt wird. Da unter 60Ts,Erstverstoß und kein Bezug zu Jagd/Waffen.
Aber vermutlich sind die Behörden jetzt etwas sensibler?
Den Fehler mit der Alkohol Fahrt will ich jetzt gar nicht weiter thematisieren. Das ist unzweifelhaft nicht in Ordnung. Und hat zum Glück keine Schäden/Verletzen verursacht.
Die Frage ist, ob die Behörde jetzt bei der Verlängerung evtl Zweifel an der Zuverlässigkeit erheben kann? Oder ob das nicht gleich nach der Alk Fahrt hätte kommen müssen? Oder bei der Eintragung der neuen Waffen?
Ist das Ermessenssache vom SB? Oder was ist das ausschlaggebende? Alk, wenn ja wie viel? Die Ts sind ja unter 60.
Ich bin der Meinung/Hoffnung dass er den Schein ohne Auflagen kriegt.bzw wenn es Zweifel an der Zuverlässigkeit seitens der Behörde gibt die das schon direkt nach der Strafe ihm mitteilen hätten sollten.
Oder liege ich da falsch?