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Das sind absolut keine Gründe für eine Jagdscheinverweigerung wegen geistiger oder körperlicher Mängel. Ich selbst habe seit 18 Jahren einen Schwerbehindertenausweis. Das wird vom Versorgungsamt nicht an andere Ämter weitergemeldet.
Es müssen zur Verweigerung schon dringende Gründe vorliegen. Das ist z.B. wegen einer psychischen Erkrankung, starker Sehbehinderung oder sogar Blindheit. Aus Gründen einer anderen Körperbehinderung dürfte es kaum Verweigerungsgründe geben. Ich kenne persönlich einige einseitig armamputierte Jäger. Stark gehbehinderte Jagdscheininhaber mit zusätzlicher Eintragung im Schwerbehindertenausweis "G" können sogar eine Sondergenehmigung beantragen, um aus Motorfahrzeugen die Jagd ausüben zu dürfen.
Es müssen zur Verweigerung schon dringende Gründe vorliegen. Das ist z.B. wegen einer psychischen Erkrankung, starker Sehbehinderung oder sogar Blindheit. Aus Gründen einer anderen Körperbehinderung dürfte es kaum Verweigerungsgründe geben. Ich kenne persönlich einige einseitig armamputierte Jäger. Stark gehbehinderte Jagdscheininhaber mit zusätzlicher Eintragung im Schwerbehindertenausweis "G" können sogar eine Sondergenehmigung beantragen, um aus Motorfahrzeugen die Jagd ausüben zu dürfen.