Jagdschein noch nicht verlängert, trotzdem draußen!

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Franz85 schrieb:
Es kommt auf jeden Fall nichts Gutes auf einen zu.

http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__39.html

Waffenrechtlich ebenfalls bedenklich.

Ich dachte bisher immer, die OWi bezieht sich auf den Fall, wenn ich zur Jagd gehe, aber meinen (bereits verlängerten und somit gültigen) Jagdschein zu Hause liegen lassen.
Die Erlaubnis zum Jagen hätte ich, nur das Dokument, was ich bei der Jagd bei mir führen muss, fehlt (analog zum Führerschein).
Ist der Jagdschein aber abgelaufen und ich gehe trotzdem jagen, wäre das doch Jagdwilderei und somit strafbar :?: :?: ... oder nicht ?
 
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Mit Wilderei hat der Jagdschein eigentlich nichts zu tun.
Dazu muss man nämlich unter anderem fremdes Jagdrecht verletzen. Egal, ob mit oder ohne JS.
Die zitierte OWI deckt wohl den Fall des Vergessens, als auch den Fall des Nichtlösens ab.
Die harten Konsequenzen bei Jagen ohne JS kommen sowieso aus der waffenrechtlichen Ecke. siehe Thread.
 
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man hat die Arschkarte gezogen wenn es raußkommt. Wenn man Pächter ist, ist auch das Revier weg.
 
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bohuntn14 schrieb:
Jungjäger22 schrieb:
Franz85 schrieb:
Es kommt auf jeden Fall nichts Gutes auf einen zu.

http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__39.html

Waffenrechtlich ebenfalls bedenklich.

Danke schon mal für die Antworten!
Hier steht es wäre eine Ordnungswidirgkeit, was auch immer das heißen mag!

Ordnungswidrigkeit ist meines Wissens nicht schlimm. Die erste Ordnungswidrigkeit kostet den JS - Inhaber nur etwas. Bei der zweiten Ordnungswirdigkeit (auf die Jagd bezogen) wirds glaube ich heikel...



Kein JS, Ordungswidrigkeit?

Irgendwie scheint das nicht klar zu sein!

Die sich daraus ergebenden Tatsachen sind strafrechtlich belegt!
Unerlaubter Waffenbesitz, Führen..............

Verlust der Pachtfähigkeit sollte auch noch erwähnt werden.
 
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Paul11 schrieb:
Kein JS, Ordungswidrigkeit?

Irgendwie scheint das nicht klar zu sein!

.
Wieso ist da was unklar.
Der Gesetzestext ist doch eindeutig
An Stelle des ? in Deinem Beitrag gehört ein !!!

Im Übrigen, um auf die Augangsfragestellung des Stammtischgelabers einzugenen:
1. Man hat Zeit genug, um sich den Schein verlängern zu lassen.
2. Wer zu dämlich ist und es vergisst, darf nicht jagen
3. Wer Pächter ist und es vergisst, ist meistens auch automatisch die Pacht los.

WH
T.
 
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AMADEUS; was ich mit "gewaltigem Ärger" ausgesagt habe, hast Du
mustergültig erklärt......und das ohne Gebührenerhebung :roll: :lol: :lol:
 
A

anonym

Guest
JMB schrieb:
Gibt's eigentlich irgendwo eine Grenze, VOR der der JS nicht verlängert wird?


WaiHei

Bei uns nennt die Behörde den Februar, ab dem man verlängern darf.
Praktisch ist das Limit aber wohl eher der fehlende Versicherungsnachweis, der einem meist erst ein paar Wochen vor Ende des alten Jagdjahres zugeschickt wird.
 

TBr

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A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Man muss dringend zwischen Jagd- und Waffenrecht unterscheiden.

Jagen ohne einen gültigen Jagdschein bei sich zu haben, ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jagdgesetz. Dabei ist es egal ob man den Jagdschein nur zuhause gelassen hat oder ob man garkeinen besitzt.

Nach dem Waffengesetz ist - etwas vereinfacht gesagt - nur derjenige Jäger, der einen gültigen Jagsschein besitzt. Wer den Jagdschein nicht verlängert hat ist demnach kein Jäger. Nur wer Jäger ist, darf Waffen zur befugten Jagdausübung führen und damit schießen.

Wer ohne verlängerten Jagdschein mit Schusswaffen zur Jagd geht, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und in Tateinheit eine Straftat nach dem Waffengesetz. Schießt derjenige tatsächlich, kommt noch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz - in Tatmehrheit - hinzu.

Die zwingenden Folgen einer Verurteilung sind
- der Entzug der jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse,
- Einziehung und erweiterter Verfall der bei der Jagd verwendeten Waffe oder Waffen und
- die verhängten Strafen und Bußen.
Der entgültige Entzug des Jagdscheins zieht bei Revierinhabern den Verfall des Pachtvertrages nach sich. Der Schadenersatzanspruch der Jagdgenossenschaft bleibt hiervon unberührt.

Es kann nur Einen geben.... 8)

Top :!:
 
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haeschen schrieb:
Bei uns nennt die Behörde den Februar, ab dem man verlängern darf.
Praktisch ist das Limit aber wohl eher der fehlende Versicherungsnachweis, der einem meist erst ein paar Wochen vor Ende des alten Jagdjahres zugeschickt wird.

Bei uns kann man bereits im Januar den JS verlängern.
Früher habe ich dies noch nicht probiert
Den Versicherungsnachweis kann man sich auch aktiv bei der Verischerung anfordern :idea:

U.H.U.
 
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WaiHei
Wieso kann jemand keine Zeit haben den JS zu verlängern?
Irgendwo im Februar/März sollte man schon mal die Zeit haben.
Man kann auch jemanden beauftragen den Behördengang zu erledigen oder die Post nutzen.
Der häufigere Fall dürfte das "Habe ich schlicht vergessen, dass schon wieder drei Jahre um sind." sein.
Früher w/musste man halt jedes Jahr.

Gibt's eigentlich irgendwo eine Grenze, VOR der der JS nicht verlängert wird?


WaiHei

So einfach ist das nicht (mehr). Die Jagdscheinverlängerung erfordert neuerdings das persönliche Erscheinen. Wenn du wochentags 300km vom Wohnort entfernt arbeitest, hast du ein Problem.
 
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Krummer schrieb:
So einfach ist das nicht (mehr). Die Jagdscheinverlängerung erfordert neuerdings das persönliche Erscheinen. Wenn du wochentags 300km vom Wohnort entfernt arbeitest, hast du ein Problem.

Wozu? Jedenfalls war es im letzten Jahr bei uns definitiv nicht so und glaube auch in Zukunft nicht. Antrag aus dem Netz fischen. Frau hinschicken fertig. Das macht bei uns das Bürgerbüro.
 
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Franchi schrieb:
Krummer schrieb:
So einfach ist das nicht (mehr). Die Jagdscheinverlängerung erfordert neuerdings das persönliche Erscheinen. Wenn du wochentags 300km vom Wohnort entfernt arbeitest, hast du ein Problem.

Wozu? Jedenfalls war es im letzten Jahr bei uns definitiv nicht so und glaube auch in Zukunft nicht. Antrag aus dem Netz fischen. Frau hinschicken fertig. Das macht bei uns das Bürgerbüro.
Schön für dich. Ich hatte den Junior hingeschickt mit Geld für seinen und meinen Schein und Versicherung. Geht nicht. Die wollen sich persönlich davon überzeugen, dass ich nicht ganz deppert bin. Grundlage $$ weiß der Geier. Nein der Sachbearbeiter ist nicht böswillig, er sagte wohl selber, dass das Schwachsinn ist.
 
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Schwachsinn, ich kenn einen Fall von letzter Woche, da konnte derjenige den Schein bequem per Post hinschicken und gut.

So ganz richtig ticken manche Landkreise bzw. Sachbearbeiter auch nicht mehr richtig.
 

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