- Registriert
- 21 Sep 2020
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Hallo ihr lieben,
ich hätte da mal eine etwas spezielle Frage wo mich beschäftigt.
Folgende Lage und ich würde mich freuen wenn man mich jetzt nicht gleich Vierteilt und auf der Stadtbrücke aufspießt.
Ich war bis vor fast 4 Jahren jetzt verheiratet und habe mich vor 5 Jahren von ihr getrennt weil diverse Sachen passiert sind für die ich dann die Rechnung quasi gezahlt habe. Unteranderem resultierte daraus 2017 ein Urteil gegen mich wegen Betrugs zu 1 Jahr und 8 Monaten. Damals hab ich einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht und dem Gericht damit ich eben alles auf Bewährung noch bekommen kann. Denn ich war damals so eingestellt das meine Kinder ihre Mutter ja eher brauchen als mich und da sie noch in der Ausbildung bzw Studium war habe ich die Schuld auf mich genommen. Zumal ich nicht Beweisen konnte das nicht ich die Bestellungen gemacht hatte sondern sie. Damals war das ganze dann eigentlich für mich gegessen. Dann kam allerdings letztes Jahr nochmal was nach aus dem Jahr 2015 und es musste das alte Urteil neu Verhandelt werden mit dem Ergebnis das es nun 2 Jahre auf Bewährung sind. Wäre alles nicht so schlimm eigentlich, ich arbeite im öffentlichen Dienst und mein Arbeitgeber weis davon und es gibt deswegen auch keine Probleme.
Nun ist es allerdings so das ich seit ca 4 Jahren auch eine neue Partnerin habe die aus einer Jägerfamilie kommt und sie beginnt dieses Jahr den Jagdkurs. Bislang hat mich das Thema Jagd nicht so interessiert aber im laufe der Zeit entwickelte sich auch bei mir ein großes Interesse daran.
Jetzt frage ich mich und dazu konnte ich bis jetzt auch nichts finden, ist für mich der Jagdschein nun generell undenkbar oder irgendwann doch realisierbar?
Ich habe die Tage beim zuständigen Sachbearbeiter der Waffenbehörde angerufen aber der war auch keine große Hilfe. Er meinte wenn ich zu einem Jagdkurs zugelassen werden würde dann wäre die WBK nur eine Formsache und ich würde diese bekommen auch mit der laufenden Bewährung. Das hat mich dann etwas verwundert.
Jetzt ist eben die Frage die ich mir stelle wie das mit dem Jagdschein bzw dem Jagdkurs ist.
Kann ich einen Jagdkurs machen und falls ich den Jagdschein nicht bekäme wegen der Vorstrafe, diesen dann nachträglich erhalten wenn eine bestimmte Zeit abgelaufen ist oder verfällt der bestandene Jagdkurs nach einer Zeit ohne Jagdschein? Oder ist das ganze Vorhaben generell undenkbar nun?
Wie gesagt, ich habe damals den Fehler gemacht und stehe aber zu meiner Entscheidung damals auch wenn es im nachhinein betrachtet wohl klüger gewesen wäre die Sache nicht auf mich zu nehmen aber hinterher ist man immer schlauer.
Es würde mich freuen wenn mir zu meiner Frage vielleicht jemand weiter helfen könnte.
LG
ich hätte da mal eine etwas spezielle Frage wo mich beschäftigt.
Folgende Lage und ich würde mich freuen wenn man mich jetzt nicht gleich Vierteilt und auf der Stadtbrücke aufspießt.
Ich war bis vor fast 4 Jahren jetzt verheiratet und habe mich vor 5 Jahren von ihr getrennt weil diverse Sachen passiert sind für die ich dann die Rechnung quasi gezahlt habe. Unteranderem resultierte daraus 2017 ein Urteil gegen mich wegen Betrugs zu 1 Jahr und 8 Monaten. Damals hab ich einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht und dem Gericht damit ich eben alles auf Bewährung noch bekommen kann. Denn ich war damals so eingestellt das meine Kinder ihre Mutter ja eher brauchen als mich und da sie noch in der Ausbildung bzw Studium war habe ich die Schuld auf mich genommen. Zumal ich nicht Beweisen konnte das nicht ich die Bestellungen gemacht hatte sondern sie. Damals war das ganze dann eigentlich für mich gegessen. Dann kam allerdings letztes Jahr nochmal was nach aus dem Jahr 2015 und es musste das alte Urteil neu Verhandelt werden mit dem Ergebnis das es nun 2 Jahre auf Bewährung sind. Wäre alles nicht so schlimm eigentlich, ich arbeite im öffentlichen Dienst und mein Arbeitgeber weis davon und es gibt deswegen auch keine Probleme.
Nun ist es allerdings so das ich seit ca 4 Jahren auch eine neue Partnerin habe die aus einer Jägerfamilie kommt und sie beginnt dieses Jahr den Jagdkurs. Bislang hat mich das Thema Jagd nicht so interessiert aber im laufe der Zeit entwickelte sich auch bei mir ein großes Interesse daran.
Jetzt frage ich mich und dazu konnte ich bis jetzt auch nichts finden, ist für mich der Jagdschein nun generell undenkbar oder irgendwann doch realisierbar?
Ich habe die Tage beim zuständigen Sachbearbeiter der Waffenbehörde angerufen aber der war auch keine große Hilfe. Er meinte wenn ich zu einem Jagdkurs zugelassen werden würde dann wäre die WBK nur eine Formsache und ich würde diese bekommen auch mit der laufenden Bewährung. Das hat mich dann etwas verwundert.
Jetzt ist eben die Frage die ich mir stelle wie das mit dem Jagdschein bzw dem Jagdkurs ist.
Kann ich einen Jagdkurs machen und falls ich den Jagdschein nicht bekäme wegen der Vorstrafe, diesen dann nachträglich erhalten wenn eine bestimmte Zeit abgelaufen ist oder verfällt der bestandene Jagdkurs nach einer Zeit ohne Jagdschein? Oder ist das ganze Vorhaben generell undenkbar nun?
Wie gesagt, ich habe damals den Fehler gemacht und stehe aber zu meiner Entscheidung damals auch wenn es im nachhinein betrachtet wohl klüger gewesen wäre die Sache nicht auf mich zu nehmen aber hinterher ist man immer schlauer.
Es würde mich freuen wenn mir zu meiner Frage vielleicht jemand weiter helfen könnte.
LG