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Stimmt. Und war auch nicht so bösartig gemeint.Auch "Hartzer " können einen JS haben.
Was hat den ein Beruf (ausdrücklich Beruf, nicht Ausbildung) mit eine. JAGDSCHEIN zu tun?????
Ist doch latte ob ich Gärtner, Hausmeister oder Callboy bin.
Mit Beruf kann man aber auch den erlenten angeben und nicht die ausgeübte Tätigkeit.
Das hat was mit sozialen Hintergründen und Bildungsstand zu tun, den die Behörde eben wissen möchte.
Ob das nun beim JS relevant ist sei dahingestellt, vor Gericht ist es das aber definitiv und dafür ist es auch im 111er normiert.
Ist der Begriff Jagdsachvertändiger geschützt. Wäre zumindest ein Eyecatcher.
Ja ist er, ich kenne sogar einen diplomierten!