[Baden-Württemberg] Jagdausübung nicht mehr als mit drei Patronen in BW , wie ist der heutige stand ?

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""2020
Sie dürfen zwar eine Langwaffe mit einem Magazin besitzen und führen, in das mehr als drei Patronen aufgenommen werden können, aber sie darf bei der Jagdausübung nicht mehr als mit drei Patronen (insgesamt in der Waffe) geladen sein."

Wie schaut das bei SL Büchse und Flinte 2021 in BW heute aus?
 
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Repetierwaffen keine Patronenbeschränkung

41696271wm.jpg
 
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Laut Bundesjagdgesetz sind immer noch lediglich 3 geladene Patronen erlaubt.
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Damit darf man auch in BW lediglich mit 3 Patronen im Selbstlader jagen.
Manchmal hilft es auch sich bei seinem LJV zu informieren: https://www.landesjagdverband.de/ja...ngsjagden-das-gilt-fuer-halbautomaten/a/show/

und vor allem hat der TE gleich nach SL gefragt. Hinweise wieviel in einen Repetierer dürfen bringen ihn da nicht weiter.
 
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Falsch. 5 Patronen in BW. Genauso wie der Laser in Bayern erlaubt ist. Aber ich lass mich gerne belehren.
 
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Sicher gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" aus Art. 31 GG, aber § 19 Abs. 2 BJagdG ermöglicht den Ländern ausdrücklich durch ihre Landesjagdgesetze die sachlichen Verbote einzuschränken oder auszuweiten.

Somit verstößt diese Regelung nicht gegen Bundesrecht, sondern wird durch dieses gerade erst ermöglicht...
 
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Falsch. 5 Patronen in BW. Genauso wie der Laser in Bayern erlaubt ist. Aber ich lass mich gerne belehren.
Meines Wissens ist der Laseraufheller in Bayern nur über behördliche Ausnahmegenehmigung erlaubt. Mit Vorsatzgeräten war/ist es bei den Bayern genauso, da im LJG noch ein Verbot drin war/ist.
 
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Sicher gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" aus Art. 31 GG, aber § 19 Abs. 2 BJagdG ermöglicht den Ländern ausdrücklich durch ihre Landesjagdgesetze die sachlichen Verbote einzuschränken oder auszuweiten.

Somit verstößt diese Regelung nicht gegen Bundesrecht, sondern wird durch dieses gerade erst ermöglicht...
Dann sollte man mal den LJV auf seine falschinformation auf der Internetseite hinweisen. :unsure:
 
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Für Otto-Normaljäger gilt in BW mit max. 5 Schuss geladen bei Halbautomaten, egal ob Flinte oder Büchse. (§31 Abs. 1 Nr. 7c JWMG)
Sicher gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" aus Art. 31 GG, aber § 19 Abs. 2 BJagdG ermöglicht den Ländern ausdrücklich durch ihre Landesjagdgesetze die sachlichen Verbote einzuschränken oder auszuweiten.
Absolut Korrekt(y)

LJV: "Durch die konkurrierende Gesetzgebung im Jagdwesen gilt immer die Regelung, die zuletzt geändert wurde". Diese Aussage Zweifel ich stark an, da @TT22 die Sachlage m.W.n. richtig dargelegt hat. Zudem wäre nun das JWMG wieder aktueller (letzte Änderung am 24.06.2020; Gültigkeit 30.06.2020 bis 29.06.2022) und somit auch nach Rechtsauslage des LJV auschlaggebend.

Kleine Randnotiz:
Für anerkannte Nachsuchengespanne gilt nicht die 5 Schuss-Begrenzung bei Halbautomatischen Langwaffen. Daher dürfen sie auch eine mit vollem 10 Schussmagazin unterladene SLB für Nachsuchen auf Schalenwild führen. (§17 Abs. 3 DVO JWMG)
 
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Begründung warum Landesrecht gilt:

§19 BjagdG.PNG

Und hier noch die Begründung für die Erweiterung auf 5 Patronen:

Begründung Änderung §31 JWMG.PNG

Es gilt, wie JagerMarcel schon richtig bemerkt hat:

In Baden-Württemberg dürfen Halbautomaten für die Jagd mit bis zu 5 Schuss geladen werden. Keinerlei Begrenzung für anerkannte Nachsuchengespanne bei einer Nachsuche.
 
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Wundert mich etwas. Wars nicht irgendein internationales Abkommen (Artenschutz?), das Deutschland mit unterzeichnet hat und die drei Schuss Regel erzwang?
 

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