Jagdaufseher gegen Mountainbiker in Österreich

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Hallo,
die Frage richtet sich primär an die Österreichischen Kollegen :eek:)
Es geht um folgendes bei uns im Revier nehmen die Mountainbiker sehr stark und sehr schnell zu ... wenn man sie dann darauf hinweist das Mountainbiken hier verboten ist und dies keine ausgezeichnete Strecke ist ... bekommt man als Antwort ... Leck mi am Or*** ich fahr wo ich will... !

Jetzt meine Frage, darf man als Jagdaufseher einen Mountainbiker anhalten wenn er gegen das Gesetz verstößt, da wir als Jagdaufseher grundsätzlich ja nur bei Übertretungen des Jagdrechtes einschreiten dürfen, aber das Mountainbikeverbot ja im Forstgesetzt 1975 §33 geregelt ist?

Gibt es hier eine Grundlage auf welcher wir dennoch einschreiten können, und die Personalien feststellen können, damit es hier zu einer Anzeige kommt, und man am Schluss nicht selber der Angezeigte ist wegen Missbrauch der Rechte etc.

Bitte nur um Info von Kollegen die es wirklich wissen, bzw. vl. ist ja auch ein Jurist unter uns.

danke!
weihei
 
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Ich hab ja bei mir im Revier das selbe Problem und ich muss mich damit ja beruflich auseinander setzen.
Jetzt ist das als Berufsjäger rechtlich ein wenig anders gelagert wie bei einem Jagdaufseher, aber warum willst du dir denn die Arbeit machen und da Personalien aufnehmen und Anzeigen schreiben. Ich schau, dass ich mir das sparen kann, man kann es den Mountainbikern auch anders schwer machen, wenn die Wege nicht mehr so durchgängig sind und die ständig absteigen müssen wegen Hindernissen machts denen keinen Spaß mehr und man kann den Verkehr ein wenig steuern.
Verhindern wirst du Ihn nie können.
Also ungewünschte Routen möglichst unattraktiv machen und so den Verkehr dahin lenken wo er nicht stört.
Funktioniert hier eigentlich ganz gut ;-)
 
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Ich kenne mich im österreichischen Recht nicht aus.
Aber in der deutschen StPO gibt es das sog. "Jedermann-Recht", das es jedem erlaubt, den auf frischer Tat oder in unmittelbarem Zusammenhang einer Straftat angetroffenen Verdächtigen zur Feststellung seiner Personalien bis zum Eintreffen der Polizei oder anderer staatlicher Sicherheitsorgane (;-)) auch u.U. unter zur Hilfenahme körperlicher Gewalt festzuhalten.
 
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Das hilft dem TS auch nicht wirklich weiter. Außerdem wird nur ne Ordnungswidrigkeit sein.
 
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Ich kenne mich im österreichischen Recht nicht aus.
Aber in der deutschen StPO gibt es das sog. "Jedermann-Recht", das es jedem erlaubt, den auf frischer Tat oder in unmittelbarem Zusammenhang einer Straftat*!*!*! angetroffenen Verdächtigen zur Feststellung seiner Personalien bis zum Eintreffen der Polizei oder anderer staatlicher Sicherheitsorgane (;-)) auch u.U. unter zur Hilfenahme körperlicher Gewalt festzuhalten+++.

fast absoluter bullshit, absolut gefährliches halbwissen.
+++ DAS WÜRDE ICH MIR MEHR ALS 2x überlegen.

@ racoon: danke.
 
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Wir hatten im früheren Revier auch Probleme mit den Radfahrern und Motorcrossern. Wir haben uns nicht lange rum geärgert und uns blönd beschimpfen lassen. Im Wald relativ einfach mal gezielt alte Fichten über die Pfade gelegt und schon wurde auf den Wegen gefahren.

Gesendet von meinem GT-S5839i mit Tapatalk 2
 
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fast absoluter bullshit, absolut gefährliches halbwissen.
+++ DAS WÜRDE ICH MIR MEHR ALS 2x überlegen.

Dann setze ER sich bitte mit dem Jedermann-Recht auseinander und beachte die entsprechenden Kommentare und die hierzu ergangene Rchtsprechung!

Ob es in der Realität umsetzbar ist, hängt von jedem Einzelnen ab.
 
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Dann setze ER sich bitte mit dem Jedermann-Recht auseinander und beachte die entsprechenden Kommentare und die hierzu ergangene Rchtsprechung!

Ob es in der Realität umsetzbar ist, hängt von jedem Einzelnen ab.

Es ist doch bullshit:
Der Jedermann-§ gilt für Straftaten, eine illegale Wegebenutzung ist eine Ordnungswidrigkeit, KEINE Straftat, also ist Jedermann§ NICHT anwendbar.
Wenn Du es trotzdem machst, ist das Nötigung,Freiheitsberaubung, Amtsanmaßung; würde mich nicht wundern, wenn dann die grüne Pappe weg ist, weil die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen ist.

Zur Verdeutlichung: wir Jäger pachten weder die Polizeigewalt, noch die Wegerechtshoheit, noch das Verfügungsrecht bzgl. Nutzung und Betreten von Grundstücken!
Wir sind nur Pächter des JAGD-AUSÜBUNGS-RECHTS, sonst nix!

Was man machen kann, hat Revierjäger geschrieben, von mir noch zu ergänzen um "Eigeninitiative in der Verbesserung des land- und waldbaulichen Wegebaus" ;-): 30 m Sand-/Kiesbett auf der Strecke in voller Breite macht Bikern nicht wirklich mehr so viel Spaß. 1 Hänger, abgeholt bei der nächste Kiesgrube oder vom nächsten Bauhof kostet nicht die Welt.

WH
T.
 
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Dann setze ER sich bitte mit dem Jedermann-Recht auseinander und beachte die entsprechenden Kommentare und die hierzu ergangene Rchtsprechung!

Ob es in der Realität umsetzbar ist, hängt von jedem Einzelnen ab.

Alexem hat schon recht - das ist Halbwissen!

Eine Ordnungswidrigkeit - und um nichts anderes handelt es sich - ist keine Straftat! Dein Jedermann Paragraph zieht daher nicht und deshalb hauen Sie Dir deine Argumentation vor Gericht um die Ohren!

Tic Tac war schneller!
 
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Es ist doch bullshit:
Der Jedermann-§ gilt für Straftaten, eine illegale Wegebenutzung ist eine Ordnungswidrigkeit, KEINE Straftat, also ist Jedermann§ NICHT anwendbar.
Wenn Du es trotzdem machst, ist das Nötigung,Freiheitsberaubung, Amtsanmaßung; würde mich nicht wundern, wenn dann die grüne Pappe weg ist, weil die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen ist.

Zur Verdeutlichung: wir Jäger pachten weder die Polizeigewalt, noch die Wegerechtshoheit, noch das Verfügungsrecht bzgl. Nutzung und Betreten von Grundstücken!
Wir sind nur Pächter des JAGD-AUSÜBUNGS-RECHTS, sonst nix!

Was man machen kann, hat Revierjäger geschrieben, von mir noch zu ergänzen um "Eigeninitiative in der Verbesserung des land- und waldbaulichen Wegebaus" ;-): 30 m Sand-/Kiesbett auf der Strecke in voller Breite macht Bikern nicht wirklich mehr so viel Spaß. 1 Hänger, abgeholt bei der nächste Kiesgrube oder vom nächsten Bauhof kostet nicht die Welt.

WH
T.

WER lesen kann, ist klar im Vorteil!

Ich schrieb von Straftat!

Und ob es in Österreich überhaupt die Unterscheidung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
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WER lesen kann, ist klar im Vorteil!

Ich schrieb von Straftat!

Und ob es in Österreich überhaupt die Unterscheidung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber Du bist Dir natürlich ganz sicher, dass es in Österreich einen Jedermann-Paragraphen gibt! :lol:
 
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Aber Du bist Dir natürlich ganz sicher, dass es in Österreich einen Jedermann-Paragraphen gibt! :lol:

Ich wiederhole mich ungern, aber für Dich mache ich es doch:

WER lesen kann, ist klar im Vorteil!

Ich schrieb, dass es den Jedermann-§ in Deutschland gibt.

Lies erstmal RICHTIG, bevor Du postest.
 
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Moin!

Langsam Leute! DAS (dass der "Jedermann" in Ö gelte) hat er nicht geschrieben. Versteht seinen Text doch als Hinweis an den TS, er möge prüfen, ob eine so scharfe Regelung wie in D für Straftaten nach österreichischem Recht für diese Sachlage anwendbar ist. Edith: (das wäre allerdings wohl sehr überraschend, aber man weiss ja nie)

Viele Grüße

Joe
 
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Ich wiederhole mich ungern, aber für Dich mache ich es doch:

WER lesen kann, ist klar im Vorteil!

Ich schrieb, dass es den Jedermann-§ in Deutschland gibt.

Lies erstmal RICHTIG, bevor Du postest.

Und dann hättest du dir deinen ersten Post in diesem Thread gleich sparen können, wenn du nach deiner eigenen Devise gehandelt hättest.

Hallo,
die Frage richtet sich primär an die Österreichischen Kollegen :eek:)

Bitte nur um Info von Kollegen die es wirklich wissen, bzw. vl. ist ja auch ein Jurist unter uns.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil [emoji12]
 
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Ich wiederhole mich ungern, aber für Dich mache ich es doch:

WER lesen kann, ist klar im Vorteil!

Ich schrieb, dass es den Jedermann-§ in Deutschland gibt.

Lies erstmal RICHTIG, bevor Du postest.

Ich lese schon richtig. Aber Du schreibst unqualifiziert, wie es dir einige andere Foristen auch schon dargestellt haben.

Lass uns mal feststellen:

1. Du kennst das Recht in Österreich nicht und verweist auf deutsches Recht!
2. Du schwadronierst von Straftat, um die es sich hier nicht handelt und verweist konkret in diesem Zusammenhang, bei dem es sich in Deutschland um eine Owi handelt, auf den Jedermann-Paragraphen. Was soll das ? Ist genauso sinnvoll, als hättest Du in diesem Zusammenhang vom Wetter geschrieben.

Und nun versuchst Du es mit Rechthaberei. Starker Diskussionsstil!
 

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