- Registriert
- 26 Apr 2005
- Beiträge
- 20
Hallo,
die Frage richtet sich primär an die Österreichischen Kollegen )
Es geht um folgendes bei uns im Revier nehmen die Mountainbiker sehr stark und sehr schnell zu ... wenn man sie dann darauf hinweist das Mountainbiken hier verboten ist und dies keine ausgezeichnete Strecke ist ... bekommt man als Antwort ... Leck mi am Or*** ich fahr wo ich will... !
Jetzt meine Frage, darf man als Jagdaufseher einen Mountainbiker anhalten wenn er gegen das Gesetz verstößt, da wir als Jagdaufseher grundsätzlich ja nur bei Übertretungen des Jagdrechtes einschreiten dürfen, aber das Mountainbikeverbot ja im Forstgesetzt 1975 §33 geregelt ist?
Gibt es hier eine Grundlage auf welcher wir dennoch einschreiten können, und die Personalien feststellen können, damit es hier zu einer Anzeige kommt, und man am Schluss nicht selber der Angezeigte ist wegen Missbrauch der Rechte etc.
Bitte nur um Info von Kollegen die es wirklich wissen, bzw. vl. ist ja auch ein Jurist unter uns.
danke!
weihei
die Frage richtet sich primär an die Österreichischen Kollegen )
Es geht um folgendes bei uns im Revier nehmen die Mountainbiker sehr stark und sehr schnell zu ... wenn man sie dann darauf hinweist das Mountainbiken hier verboten ist und dies keine ausgezeichnete Strecke ist ... bekommt man als Antwort ... Leck mi am Or*** ich fahr wo ich will... !
Jetzt meine Frage, darf man als Jagdaufseher einen Mountainbiker anhalten wenn er gegen das Gesetz verstößt, da wir als Jagdaufseher grundsätzlich ja nur bei Übertretungen des Jagdrechtes einschreiten dürfen, aber das Mountainbikeverbot ja im Forstgesetzt 1975 §33 geregelt ist?
Gibt es hier eine Grundlage auf welcher wir dennoch einschreiten können, und die Personalien feststellen können, damit es hier zu einer Anzeige kommt, und man am Schluss nicht selber der Angezeigte ist wegen Missbrauch der Rechte etc.
Bitte nur um Info von Kollegen die es wirklich wissen, bzw. vl. ist ja auch ein Jurist unter uns.
danke!
weihei