Jagdagenda21???

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Ah ja, sieht tatsächlich so aus als ob sich der Stammtisch formiert. Jetzt spricht die "Basis" :11:
 
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Moin!

:11: :14: :22:

Du meine Güte - soviel Ahnungslosigkeit auf einem Haufen? Und nicht in der Lage anzugeben, wo sie zum Beispiel diese Stellungnahme zum Wald-Wild-Schlechtachten herhaben, so einen Wisch dann aber selber als "Gutachten" bezeichnen? Fütterung? Von REHEN in DEUTSCHLAND generell? Kinners, ich seh' da ganz enormen Fortbildungsbedarf bei dieser Truppe. :25:

Kopfschüttelnd,

Joe
 
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gopher schrieb:
Ah ja, sieht tatsächlich so aus als ob sich der Stammtisch formiert. Jetzt spricht die "Basis" :11:

In der Prisch kommt die Jagdagenda21 nicht unbedingt gut weg - ist ja auch klar wenn man den Chef des konkurrenzvereins fragt.

Was aber so ein bischen erdrückend ist, ist die Tatsache, dass man den Antrag der Jag-genda21 gandenlos abgeschmet hat.

Desweiteren ist es natürlich schwierig, wenn man alleine dagegen ist - denn es ist leider so, das man Alianzen schmieden muss um Erfolg zu haben.

Viele Jäger glauben immer an den großen Landesjagdverband - die Realität ist etwas anders - man kann heute nur mit Schnittmengen gute Lobbyarbeit für die Jagd machen, wie der folgende Hinweis zeigt:

Landesjagdgesetz (LJG)§ 37 LJG(Gesetz) - Landesrecht Rheinland-PfalzLandesjagdbeirat (1)

(1) Bei der obersten Jagdbehörde wird ein Landesjagdbeirat gebildet, der in wichtigen Fragen der Jagdverwaltung zu hören ist.

(2) Der Landesjagdbeirat besteht aus:

1.
drei Vertretern der Landwirtschaft,
2.
zwei Vertretern der Forstwirtschaft,
3.
zwei Vertretern der Jagdgenossenschaften,
4.
einem Vertreter der Gemeinden,
5.
einem Vertreter der Eigenjagdbesitzer,
6.
einem Vertreter der Jagdscheininhaber,
7.
einem Vertreter der Jagdpächter,
8.
einem Vertreter des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V.,
9.
einem Vertreter der sonstigen auf Landesebene tätigen Jagdverbände,
10.
zwei Vertretern der anerkannten Naturschutzverbände mit Ausnahme der Jagdverbände
11.
einem Vertreter der Forstwissenschaft,
12.
einem Vertreter der Jagdwissenschaft und
13.
einem Vertreter des Landesverbandes der Berufsjäger.

Das Nähere über Berufung, Amtsdauer und Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Landesjagdbeirates regelt das fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung.
 
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5 Aug 2010
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Hallo!
Schaut mal unter ,,Verbände" ,,offener Brief der Jagdagenda 21": dort wird schon seit Ende Dezember dazu diskutiert.
Weidmannsheil!
 

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