Jäger und Polizei bei der Tier-Not-Tötung, Artikel und

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frodo schrieb:
Mal ein hypothetischer Fall, vielleicht hatte einer von Euch sowas ähnliches schon mal.

Ich komme von der Jagd (also Knarre dabei) zu einem Wildunfall in völlig fremdem Revier.
Das junge Mädel, dass den Smart fuhr, der beschädigt ist (kein Licht mehr und so) ist unter Schock und nicht zu brauchen, die setze ich erstmal wieder ins Auto. Die Wutz sitzt immobil und wetzend im Chausseegraben.
Unfallstelle sichern, 110 anrufen, den Unfall melden. Diese Anrufe werden m.E. aufgezeichnet.

Was werden mir die grünen Jungs am Telefon erzählen, wenn ich da tätig werden möchte?
a) wir erteilen Ihnen hiermit Schießerlaubnis
b) warten Sie auf einen Streifenwagen und palavern Sie mit den Kollegen, vorher tun Sie nichts
c) wir versuchen den Revierinhaber zu benachrichtigen, tun Sie nichts

Durch den Anruf und Erlaubnis wäre ich "safe". Würde es auch so laufen?

Moin,

ich habe so etwas zweimal mit Rehwild gehabt. Anruf bei der Polizei und erklärt das ich Jäger bin.
Kein Problem.
Ich hatte sogar den Eindruck das die Polizisten froh waren den Job nicht selbst machen zu müssen.
 
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@Frank,

Danke für die Mail.
Vielleicht hätte man noch erwähnen könne das der Rechtsanwalt im Würzburger Fall aus dem Umfeld einer Sekte kommt und er als Veganer radikaller Jagdhasser ist.
Ist vielleicht auch für die Rechtssicherheit Deiner Kollegen wichtig.
Selbiger "Anwalt" klagt erfolglos gegen die Jagd und ist erneut wieder gescheitert. :wink:

Gruß
 
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Guruguru schrieb:
FuchsjaegerJoe schrieb:
...

Nochmal, wie ich geschrieben habe!

"Das Tierschutzgesetz steht über dem Jagdrecht, um dem Unfallwild (Tier) unnötige Qualen zu ersparen! "

Aber, nun jetzt anders formuliert, bei besonders geschützten Tieren bzw. Wild, ohne Jagdzeit, so wie oben erwähnt, gibt es gewisse Leute, die uns Jäger gerne etwas am Zeug flicken wollen und deshalb ist es angebracht, dass wir dagegen Vorsorge treffen, bevor wir einem verunfallten Wolf den Fangschuss antragen, um evtl. dem Richter dann eine Legitimation vorlegen zu können!

Für Dich zum nachlesen und nachdenken:
viewtopic.php?t=69150&start=0

Was passieren wird, solltest du einen Wolf oder Luchs "erlößen" kannst du dir nach der Lektüre an zwei Fingern abzählen.

Was passieren wird, solltest du Wild ohne Jagdzeit in fremdem Revier "erlößen" wirst du danach hoffentlich hier berichten.

Lößt euch von dem Gedanken, dass TierSchG stünde über dem Jagdrecht und deshalb dürfe man alles - auch in fremden Revier - "erlößen" sprich töten und dabei noch Schusswaffen verwenden. Dem ist nicht unbedingt so und die Fälle in denen dieser Irrtum dem Jäger den Schein kostet, werden zunehmen.

Hallo Guru, Du sollst das nicht verdrehen!

Hier ist nicht die Rede von WOLLEN, sondern von einem evtl. Auftrag der Polizei, welche mich um Mithilfe bittet, speziell bei geschützen, VERUNFALLTEN Arten!

Und nochmal, das Tierschutzgesetz steht auch ÜBER dem Naturschutzgesetz!

Und warum habe ich VORSICHT geschrieben?
Weil es u.U. so laufen kann, wie bei dem beschriebenen Fall, des angeschossenen Wolfes, welches aber KEIN Verkehrsunfall war!
Ein ganz ANDERER Sachverhalt!

In diesem speziellen Fall wollte man, nach meiner Kenntnis, den Wolf immobillisieren, bzw. nach Möglichkeit heilen, da ein gebrochener Hinterlauf nicht unbedingt zum Tode führen muß.
Wenn in diesem Fall einer meint, er müsse ohne amtl. Auftrag einen Fangschuss antragen, dann muß er auch mit den Konsequenzen klar kommen!

Ich persönlich möchte wegen einem angeflickten Wolf, oder Luchs oder dgl. und dem dann erforderlichen Fangschuss, nicht meine Zeit mit evtl. mehrere Monate lang dauernden Prozessen verbringen, nur weil Frau oder Herr Richter die Gesetzeslage anders auslegen, wie sie ist! Von den daraus entstehenden Kosten mal ganz abgesehen!

Deshalb würde ich sehr genau überlegen, je nach Sachlage, ob ich nicht die Bitte der Polizei ablehne!
Es kann mich ja KEINER zwingen, einen Schuss abzugeben!

In dieser Zeit gehe ich lieber jagen, oder lausche auf der Kanzel im Frühling den Singvögel zu, wenn der kapitale Maibock auf sich warten lässt!
 
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oh man, was einige hier so scharf sind aufs "fangschießen" ist greulich, ich hatte mal das Pech einen JES in einem Revier mit sehr vielen Unfällen zu haben und einem Pächter der durch Schichtarbeit immer dann unabkömmlich war wenns knallte.
Also ich kann gerne drauf verzichten.
Wenn eh schon Polizei vor Ort ist, dann können und sollen sie das auch in die Hand nehmen, wenn der einzelne Polizeibeamte der Meinung ist er kann das nicht, dann hat er da dringenden Nachschulungsbedarf. Die meisten Landespolizeien gehen aber im Rahmen der Ausbildung auch auf den für Polizisten (glücklicherweise) häufigsten Fall der Schusswaffenanwendung, den Fangschuss auf Wild, schon ein, auch bieten viele immer wieder Sonderkurse an, auch wurden schon Wildscheiben (diese mit den Organen und WS auf der Rückseite) beim polizeilichen Pflichtschießen gesichtet. (Für die mitlesenden Polizisten, denen das unbekannt ist, mal als Denkanstoß mitgegeben)

Wenn das nicht mein Revier ist und die Polizei schon vor Ort, dann bin ich ganz einfach Bürger, helfen durch nicht im Weg stehen.
 
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Hmmm. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemand gerne macht.
Aber wenn Du in die Situation kommst: Du hast die Mittel und die Kenntnisse. Und bist Du dann nicht dem Mitgeschöpf gegenüber ethisch verpflichtet? Ja, das klingt Sch... "Ich habe Mitleid, deswegen bringe ich Dich um."
Es läuft aber ja sowieso darauf hinaus. Zaudern verlängert nur das Leiden und ist eben nur durch dösige Gesetze zu rechtfertigen.
 
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Interessantes Thema, der umgangsprachliche genannte "Gnadenschuss" ist in dem Beitrag aus Berlin sehr gut juristisch beschrieben worden.

Aber zur Praxis in den deutschen Landen und Städten.
Wo darf ein Jagdscheininhaber seine Schusswaffe(n) führen oder mitführen?
Ich zähle das mal beispielhaft auf:
Im eigenen Haus (bzw. Wohnung)
Im Jagdrevier als Jagdausübungsberechtigter und auf Weg dorthin und zurück
gleiches gilt bei Jagdeinladungen in das eingeladene Jagdrevier natürlich Hinfahrt und zurück,
zum Schießstand natürlich mit Hinfahrt und zurück
zum Büchsenmacher/Waffengeschäft

Das war es dann aber auch. Also ist es schon sehr konstruiert in fremden Revieren den Fangschuss abgeben zu müssen (oder zu können).

Nach der allgemeinen ethischen Normenlage geht § 1 Tierschutzgesetz vor den Normen des Natur- und Jagdrechtes.

Sachkundig muss man nur zur Ausübung des Jagdrechtes sein, d.h. zum Fangschuss i.S. des § 1 TSchG nicht. Ein Polizist kann bei geeigneter Munition tätig werden, soweit er dazu in der Lage ist.

Es sollte thematisch nicht unnötig aufgebauscht werden, wer die verunfallte Kreatur erlöst.

WMH
 
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frodo schrieb:
Hmmm. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemand gerne macht.
Aber wenn Du in die Situation kommst: Du hast die Mittel und die Kenntnisse. Und bist Du dann nicht dem Mitgeschöpf gegenüber ethisch verpflichtet? Ja, das klingt Sch... "Ich habe Mitleid, deswegen bringe ich Dich um."
Es läuft aber ja sowieso darauf hinaus. Zaudern verlängert nur das Leiden und ist eben nur durch dösige Gesetze zu rechtfertigen.

Frodo, ich denke so wie Du!

Es wird kaum einer die Absicht haben und sich darum reissen, raus zu fahren um angefahrenes Wild zu töten. Meist ist es auch nicht ein sonderlich schöner Anblick, wenn die Innereien heraushängen und das Tier leidet!

Aber das Thema war meiner Meinung, eher rechtlicher Natur. Und als Jäger sollte man auch in dieser Hinsicht Bescheid wissen, um in gewissen Notsituationen falsches Handeln zu vermeiden.

Dass hier welche da sind, um daraus irgendwelche Konstruktionen zu stricken, oder andere Sachverhalte herbei holen, welche mit dem Eingangsthema nicht viel zu tun haben, ahnte ich schon, weil sie sonst zum eigentlichen Thema nicht viel beitragen können!
 
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Guruguru schrieb:
FuchsjaegerJoe schrieb:
....
Aber das Thema war meiner Meinung, eher rechtlicher Natur. Und als Jäger sollte man auch in dieser Hinsicht Bescheid wissen, um in gewissen Notsituationen falsches Handeln zu vermeiden...

Dann bemühe dich mal um eine ernsthafte, strukturierte und fundierte Aufarbeitung des Themas wie es dieser Aufsatz macht: http://www.jagdrecht-info.de/presse_fangschuss2.htm

Vergiss nicht dass der Lösungsansatz "mutmaßliche Einwilligung" seit April 2003 evtl. nicht mehr mit dem WaffG in Einklang steht. Unterlasse es keines falls, die neueste Rechtsprechung zum Thema zu berücksichtigen.

Und vor allem ließ den Aufsatz genau, manche Problemkonstellation wird dort bewußt nicht besprochen, weil es dafür keine Lösung gibt. Die führende Geis im fremden Revier ist so ein Fall.

Hallo Guru, wir haben dieses Thema bereits 2004 in einem Lehrgang abgearbeitet, allerdings in verkürzter, einfacherer Form. - Der Lehrgangsleiter war zwar kein RA, aber aus der poliz. Verwaltung. - Trotzdem vielen Dank für den Link.
 
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Vielleicht konzentrieren wir uns zu sehr auf de Schusswaffengebrauch.
Ein zum Abfagen geeignetes langes Messer habe ich eigentlich immer im Wagen.
Da dürfte dann kein Waffengesetz dagegen stehen. Aber:
Bei den weitaus selteneren Fällen wo ich zusätzlich noch eine Schusswaffe dabei habe, könnte mir vielleicht ein Richter einen Strick draus drehen, dass ich nicht die für das Wild schonendste Methode, nämlich die Schusswaffe benutzt habe?
Nichts zu tun ist natürlich immer am einfachsten.
Und ich muss gestehen, dass ich einmal bei einem angefahrenen Hirsch mit eindeutig durch Wirbelsäulenbruch gelähmten Hinterläufen wieder weggefahren bin. Das war aber in einem Nationalpark in Arizona, wo die anderen Umstehenden behaupteten, dass ich wahrscheinlich für das Abfangen ins Gefängnis kommen würde.
 

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