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anonym
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frodo schrieb:Mal ein hypothetischer Fall, vielleicht hatte einer von Euch sowas ähnliches schon mal.
Ich komme von der Jagd (also Knarre dabei) zu einem Wildunfall in völlig fremdem Revier.
Das junge Mädel, dass den Smart fuhr, der beschädigt ist (kein Licht mehr und so) ist unter Schock und nicht zu brauchen, die setze ich erstmal wieder ins Auto. Die Wutz sitzt immobil und wetzend im Chausseegraben.
Unfallstelle sichern, 110 anrufen, den Unfall melden. Diese Anrufe werden m.E. aufgezeichnet.
Was werden mir die grünen Jungs am Telefon erzählen, wenn ich da tätig werden möchte?
a) wir erteilen Ihnen hiermit Schießerlaubnis
b) warten Sie auf einen Streifenwagen und palavern Sie mit den Kollegen, vorher tun Sie nichts
c) wir versuchen den Revierinhaber zu benachrichtigen, tun Sie nichts
Durch den Anruf und Erlaubnis wäre ich "safe". Würde es auch so laufen?
Guruguru schrieb:FuchsjaegerJoe schrieb:...
Nochmal, wie ich geschrieben habe!
"Das Tierschutzgesetz steht über dem Jagdrecht, um dem Unfallwild (Tier) unnötige Qualen zu ersparen! "
Aber, nun jetzt anders formuliert, bei besonders geschützten Tieren bzw. Wild, ohne Jagdzeit, so wie oben erwähnt, gibt es gewisse Leute, die uns Jäger gerne etwas am Zeug flicken wollen und deshalb ist es angebracht, dass wir dagegen Vorsorge treffen, bevor wir einem verunfallten Wolf den Fangschuss antragen, um evtl. dem Richter dann eine Legitimation vorlegen zu können!
Für Dich zum nachlesen und nachdenken:
viewtopic.php?t=69150&start=0
Was passieren wird, solltest du einen Wolf oder Luchs "erlößen" kannst du dir nach der Lektüre an zwei Fingern abzählen.
Was passieren wird, solltest du Wild ohne Jagdzeit in fremdem Revier "erlößen" wirst du danach hoffentlich hier berichten.
Lößt euch von dem Gedanken, dass TierSchG stünde über dem Jagdrecht und deshalb dürfe man alles - auch in fremden Revier - "erlößen" sprich töten und dabei noch Schusswaffen verwenden. Dem ist nicht unbedingt so und die Fälle in denen dieser Irrtum dem Jäger den Schein kostet, werden zunehmen.
frodo schrieb:Hmmm. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemand gerne macht.
Aber wenn Du in die Situation kommst: Du hast die Mittel und die Kenntnisse. Und bist Du dann nicht dem Mitgeschöpf gegenüber ethisch verpflichtet? Ja, das klingt Sch... "Ich habe Mitleid, deswegen bringe ich Dich um."
Es läuft aber ja sowieso darauf hinaus. Zaudern verlängert nur das Leiden und ist eben nur durch dösige Gesetze zu rechtfertigen.
Guruguru schrieb:FuchsjaegerJoe schrieb:....
Aber das Thema war meiner Meinung, eher rechtlicher Natur. Und als Jäger sollte man auch in dieser Hinsicht Bescheid wissen, um in gewissen Notsituationen falsches Handeln zu vermeiden...
Dann bemühe dich mal um eine ernsthafte, strukturierte und fundierte Aufarbeitung des Themas wie es dieser Aufsatz macht: http://www.jagdrecht-info.de/presse_fangschuss2.htm
Vergiss nicht dass der Lösungsansatz "mutmaßliche Einwilligung" seit April 2003 evtl. nicht mehr mit dem WaffG in Einklang steht. Unterlasse es keines falls, die neueste Rechtsprechung zum Thema zu berücksichtigen.
Und vor allem ließ den Aufsatz genau, manche Problemkonstellation wird dort bewußt nicht besprochen, weil es dafür keine Lösung gibt. Die führende Geis im fremden Revier ist so ein Fall.