Zudem hat aus Gründen des Tierschutzes jeder Jagdausübende nicht nur bei der Jägerprüfung, sondern in regelmäßigen Zeitintervallen, mindestens aber alle drei Jahre, hinreichende Schießleistungen nachzuweisen, sowohl auf stehende als auch auf bewegte Ziele. Fordert der NABU aus Tierschutzgründen in seinem Grundsatzpapier!
Unabhängige Kontrollleure, am besten sie selber, so hört es sich an. Da werden vom Nabu Projekte mit Geldern vom Staat durchgezogen und wenn sich die Zielvorstellungen nicht ergeben, dann haftet keiner mit seinem Privatvermögen für das verschwendete Geld. In Schleswig - Holstein ist die Halbinsel dann kein Brutreservat mehr für Watt- und Seevögel, sondern naturbelassene Landschaft.
Ich habe kein Problem mit einer erneuten Schießprüfung. Weshalb aber unseren Senioren der Jagdschein entzogen werden soll, dem Führerscheininhaber aber nicht, und es keine gesetzliche Bestimmung gibt, oder eine Überprüfung des geistigen Zustandes älterer Politiker, so lange werde ich dagegen sein. Für mich sind unsere älteren Jagdkollegen mit Sicherheit diejenigen, die der Natur dem Wild den höchsten Stellenwert einräumen. Sie werden aber bei einer Überprüfung die ersten sein die rausfallen. Sicher sind hier wenige im Forum über 60 . Im Kreisverband liegt der Anteil bei fast 50 % mit steigender Tendenz. Bei dieser Diskussion kann der Eindruck entstehen, das der eine oder andere sich auch gerne als Erbe sehen würde von dem Kollegen, der beim Schießen rausfällt.
Ich schieß wenig mit der Kugel und habe auf dem Stand um die 15 Tauben. Gehe aber viel auf Fasan ,Hase, Ente und Fuchs. Ich kann durchaus beurteilen das meine Strecke da von nur sehr wenigen an guten Tagen besser ist. Ich habe jedoch kaum einen so schlecht schiesen sehen, als etliche Politiker an Quatsch erzählen oder das Nabu Grundsatzpapier an Dummheit verzapft.