Hm ... ich dachte jeder darf eine "Festnahme" durchführen bei einer Straftat? Jedermann-Festnahme?
§127 StPo: Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
frische Tat heist:
- Eine Straftat* die unmittelbar bevorstehend, andauerd oder noch nicht abgeschlossen ist.
der Flucht verdächtig heist :
- Das er zur Entziehung der Festnahme bereit und im Stande ist
seine Indentität nicht sofort feststellbar ist heist:
- er ist dem Festnehmenden oder dem Opfer der Straftat das ihn identifizieren könnte, nicht bekannt.**
* Eine Straftat liegt vor, wenn gegen ein geltendes Gesetz des StGB verstoßen wird. Ordnungswidrigkeiten sind
keine Straftaten, somit ist bei solchen eine Legitimation nach §127StPo nicht gegeben.
Das alles gilt es abzuwägen, bevor eine vorläufige Festnahme vornimmt (die auch deutl. ausgesprochen werden muß und man hüte sich nur eine
Festnahme oder gar
Verhaftung auszusprechen, da dieses nur ein Haftrichter darf und man sich der Amtsanmaßung (§132StGB) schuldigt macht).
** Weiß der Festnehmende z.B. wo der Täter wohnt oder kennt ihn sogar namentlich ist das recht auf eine vorläufige Festnahme auch nicht mehr gegeben, da er den Namen oder die Adresse des Täters en Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft übermitteln kann.
Dann wäre im konkreten Fall nur die Notwehr nach §32 StGB gegeben.
Rechtl. Grauzone ist die Waffe des Jägers. Die darf er nämlich nur zur Jagdausübung führen. Unter Waffenandrohung (und das Richten einer Waffe auf den/die Straftäter ist auf alle Fälle eine Waffenandrohung) darf er nur eine vorläufige Festnahme vornehmen, wenn er nach dem Unmittelbaren Zwang handelt. Der ist bei Zivilpersonen, die keine hoheitl. Aufgaben verrichten, nicht gegeben.
Aus Gründen der Eigensicherung eine Waffenandrohung zu machen ist jurist. schon fragwürdig. Chancen, daß das Gericht dann pro Waffenträger entscheidet: 50:50.