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Nö.Der Jäger hätte bei der Überlegung, zum Bäcker und Arzt zu gehen, die Waffe und Munition sachgerecht verschlossen transportieren müssen.
Wie verhindert man das mit einem 2€ Schloß? Eben."Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."
Es geht in dem Fall einzig darum was der schammige Begriff aus der VO mit dem Umweg meint.