Da bin ich ja froh, das es (bei mir) in NRW passierte.
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Nachts auf der Autobahn nach einem Kadaver suchen muss sicherlich niemand. Aber die Polizei wird die Unfallstelle sicherlich absichern, so dass der Kadaver, wenn er in der Nacht eine Gefahr darstellt, beräumt werden kann.
Ich kenne einen Abschnitt der dreispurigen A2, da fährt der Jagdpächter vor der Polizei auf die Autobahn, die Polizei reduziert hinter Ihm den Verkehr mit Blaulicht auf eine Geschwindigkeit von 60 km/h und räumt dem Jagdpächter so ein Zeitfenster ein, den Kadaver von der Fahrbahn zu ziehen. Alles andere kann dann geschehen, wenn die Fahrbahn wieder sicher ist.
Hindernisse auf der Fahrbahn zu belassen, ohne vor der Unfallstelle zu warnen, finde ich gar nicht lustig.
Vor zwei Jahren fuhr ich morgens mit dem Dienstauto und zwei Mitarbeitern noch in der Morgendämmerung von Drensteinfurt Richtung Münster. Zwischen Albersloh und Münster kam mir Gegenverkehr entgegen, so dass mit Abblendlicht gefahren werden musste. Es herrschte Tempo 70, das hier gerne auch mal überschritten wird. Kurz bevor mich der Gegenverkehr passierte, bekam ich ein Lichthupensignal vom Gegenüber.
Also stellte ich den Fuß in der Annahme, es würden Geschwindigkeitskontrollen stattfinden, schon mal auf die Bremse.
Im nächsten Moment erkannte ich, dass da was Großes auf der Fahrbahn liegt. Es war ein Reh, dass ich auf 25 Meter im Abblendlicht erkannte. Mit einer scharfen Bremsung reduzierte ich die Geschwindigkeit und nahm das Reh absichtlich zwischen die Vorderräder, um es möglichst berührungsarm zu überrollen.
Ein Anhalten war bei weitem nicht mehr möglich und der Gegenverkehr bot keine Ausweichmöglichkeit.
Die Unfallstelle kenntlich zu machen, oder ein Reh von der Fahrbahn zu ziehen ist doch wohl das Mindeste, was der Unfallverursacher hier hätte tun müssen.
Ein Motoradfahrer hätte hier wesentlich schlechtere Karten gehabt!