Ibbenbüren: Reh gleich zweimal überfahren - versuchter Versicherungsbetrug - Anzeige Wilderei

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Kurz gegoogelt: Tecklenburg und Ibbenbüren liegen in NRW....

Ich finds auch ne Sauerei, aber vielleicht interessiert es die Versicherung viel mehr.
 
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Da bin ich ja froh, das es (bei mir) in NRW passierte.

Anhang anzeigen 268991
Nachts auf der Autobahn nach einem Kadaver suchen muss sicherlich niemand. Aber die Polizei wird die Unfallstelle sicherlich absichern, so dass der Kadaver, wenn er in der Nacht eine Gefahr darstellt, beräumt werden kann.

Ich kenne einen Abschnitt der dreispurigen A2, da fährt der Jagdpächter vor der Polizei auf die Autobahn, die Polizei reduziert hinter Ihm den Verkehr mit Blaulicht auf eine Geschwindigkeit von 60 km/h und räumt dem Jagdpächter so ein Zeitfenster ein, den Kadaver von der Fahrbahn zu ziehen. Alles andere kann dann geschehen, wenn die Fahrbahn wieder sicher ist.

Hindernisse auf der Fahrbahn zu belassen, ohne vor der Unfallstelle zu warnen, finde ich gar nicht lustig.

Vor zwei Jahren fuhr ich morgens mit dem Dienstauto und zwei Mitarbeitern noch in der Morgendämmerung von Drensteinfurt Richtung Münster. Zwischen Albersloh und Münster kam mir Gegenverkehr entgegen, so dass mit Abblendlicht gefahren werden musste. Es herrschte Tempo 70, das hier gerne auch mal überschritten wird. Kurz bevor mich der Gegenverkehr passierte, bekam ich ein Lichthupensignal vom Gegenüber.
Also stellte ich den Fuß in der Annahme, es würden Geschwindigkeitskontrollen stattfinden, schon mal auf die Bremse.

Im nächsten Moment erkannte ich, dass da was Großes auf der Fahrbahn liegt. Es war ein Reh, dass ich auf 25 Meter im Abblendlicht erkannte. Mit einer scharfen Bremsung reduzierte ich die Geschwindigkeit und nahm das Reh absichtlich zwischen die Vorderräder, um es möglichst berührungsarm zu überrollen.
Ein Anhalten war bei weitem nicht mehr möglich und der Gegenverkehr bot keine Ausweichmöglichkeit.

Die Unfallstelle kenntlich zu machen, oder ein Reh von der Fahrbahn zu ziehen ist doch wohl das Mindeste, was der Unfallverursacher hier hätte tun müssen.
Ein Motoradfahrer hätte hier wesentlich schlechtere Karten gehabt!
 
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Kurz gegoogelt: Tecklenburg und Ibbenbüren liegen in NRW....

Ich finds auch ne Sauerei, aber vielleicht interessiert es die Versicherung viel mehr.

Das muss man googlen?
Immerhin war Ibbenbüren eine der letzten beiden Steinkohlezechen in Deutschland, die Ende 2018 dicht gemacht worden sind.
Außerdem heißt sogar eine BAB-Raststätte an der BAB-A1 Tecklenburger Land ...
;)
 
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Nachts auf der Autobahn nach einem Kadaver suchen muss sicherlich niemand. Aber die Polizei wird die Unfallstelle sicherlich absichern, so dass der Kadaver, wenn er in der Nacht eine Gefahr darstellt, beräumt werden kann.

Ich kenne einen Abschnitt der dreispurigen A2, da fährt der Jagdpächter vor der Polizei auf die Autobahn, die Polizei reduziert hinter Ihm den Verkehr mit Blaulicht auf eine Geschwindigkeit von 60 km/h und räumt dem Jagdpächter so ein Zeitfenster ein, den Kadaver von der Fahrbahn zu ziehen. Alles andere kann dann geschehen, wenn die Fahrbahn wieder sicher ist.

Hindernisse auf der Fahrbahn zu belassen, ohne vor der Unfallstelle zu warnen, finde ich gar nicht lustig.

Vor zwei Jahren fuhr ich morgens mit dem Dienstauto und zwei Mitarbeitern noch in der Morgendämmerung von Drensteinfurt Richtung Münster. Zwischen Albersloh und Münster kam mir Gegenverkehr entgegen, so dass mit Abblendlicht gefahren werden musste. Es herrschte Tempo 70, das hier gerne auch mal überschritten wird. Kurz bevor mich der Gegenverkehr passierte, bekam ich ein Lichthupensignal vom Gegenüber.
Also stellte ich den Fuß in der Annahme, es würden Geschwindigkeitskontrollen stattfinden, schon mal auf die Bremse.

Im nächsten Moment erkannte ich, dass da was Großes auf der Fahrbahn liegt. Es war ein Reh, dass ich auf 25 Meter im Abblendlicht erkannte. Mit einer scharfen Bremsung reduzierte ich die Geschwindigkeit und nahm das Reh absichtlich zwischen die Vorderräder, um es möglichst berührungsarm zu überrollen.
Ein Anhalten war bei weitem nicht mehr möglich und der Gegenverkehr bot keine Ausweichmöglichkeit.

Die Unfallstelle kenntlich zu machen, oder ein Reh von der Fahrbahn zu ziehen ist doch wohl das Mindeste, was der Unfallverursacher hier hätte tun müssen.
Ein Motoradfahrer hätte hier wesentlich schlechtere Karten gehabt!

Welcher Jagdpächter ?
Autobahn . Da ist er kein Jagdpächter.

Wenn er da Stück von der Autobahn mitnimmt , begeht er ja Jagdwilderei 😁
 
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Wenn die Autobahn oder Gleise durch dein Revier führen bist du auch da Jagdpächter/Jagdausübungsberechtigter wie an jeder anderen Straße auch. Es herrscht nur ein Betretungsverbot. Daher muss die Polizei mit dabei sein.
 
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Das muss man googlen?
Immerhin war Ibbenbüren eine der letzten beiden Steinkohlezechen in Deutschland, die Ende 2018 dicht gemacht worden sind.
Außerdem heißt sogar eine BAB-Raststätte an der BAB-A1 Tecklenburger Land ...
;)
Ich habs gegoogelt, weil ich die Ecke zwar etwas kenne, aber mir nicht sicher war, ob das "noch NRW" oder "schon Niedersachsen" ist - ging um den Hinweis der 11 Bundesländer ;-)
 
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Wenn die Autobahn oder Gleise durch dein Revier führen bist du auch da Jagdpächter/Jagdausübungsberechtigter wie an jeder anderen Straße auch. Es herrscht nur ein Betretungsverbot. Daher muss die Polizei mit dabei sein.
Bundesautobahn ist befriedeter Bezirk, da ist nix mit Jagdpächter. Da ist die Straßenmeisterei für die Beseitigung von Unfallwild zuständig.
 
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Nachts auf der Autobahn nach einem Kadaver suchen muss sicherlich niemand. Aber die Polizei wird die Unfallstelle sicherlich absichern, so dass der Kadaver, wenn er in der Nacht eine Gefahr darstellt, beräumt werden kann.

Ich kenne einen Abschnitt der dreispurigen A2, da fährt der Jagdpächter vor der Polizei auf die Autobahn, die Polizei reduziert hinter Ihm den Verkehr mit Blaulicht auf eine Geschwindigkeit von 60 km/h und räumt dem Jagdpächter so ein Zeitfenster ein, den Kadaver von der Fahrbahn zu ziehen. Alles andere kann dann geschehen, wenn die Fahrbahn wieder sicher ist.
Auf der BAB würde ich als Pächter die Kooperation verweigern und auf die eigentlich zuständige Strassenverkehrsbehörde/Strassenmeisterei verweisen. Das isses nicht wert.
 
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Wenn die Autobahn oder Gleise durch dein Revier führen bist du auch da Jagdpächter/Jagdausübungsberechtigter wie an jeder anderen Straße auch. Es herrscht nur ein Betretungsverbot. Daher muss die Polizei mit dabei sein.

Aber die Autobahn ist ein befriedeter Bezirk .
Die Jagd ruht.
Und für die Beseitigung von Unfallwild ist die BAB Straßenbauverwaltung zuständig.
 
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Bundesautobahn ist befriedeter Bezirk, da ist nix mit Jagdpächter. Da ist die Straßenmeisterei für die Beseitigung von Unfallwild zuständig.
Das ist nicht in allen Bundesländern so. Beispiele: In Bayern und Niedersachsen ist die BAB kein befriedeter Bezirk. In NRW gehört die Bundesautobahn zu den befriedeten Bezirken.

Für die Entsorgung von Unfallwild ist immer der Grundeigentümer zuständig, es sei denn der JAB will es sich aneignen. Im Falle von Straßen ist es die Aufgabe des Baulastenträgers, eine Aufgabe die die Bauhöfe von Komunen oder eben die Autobahnmeistereien übernehmen. Der JAB ist vor der Entsorgung zu infomieren, erstens wegen der Streckenliste und zweitens wegen seines Aneignungsrechts.
 
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Und wenn du es von der Straße gezogen hast , dann in dein Auto eingeladen hast , um es zu Entsorgen , dann hast du es dir angeeignet, obwohl dem JAB dort das Aneignungsrecht nicht zusteht.
Gaaaanz dünnes Eis.
Die Aneignungsabsicht fehlt, wenn du es nur deshalb einlädst, weil du es entsorgen willst.

Basti
 

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