Hundekurs auf gepachteter Wiese

S

Shari2008

Guest
Hi,
wir haben einige Wiesen gepachtet, die wir mähen und das Gras als Grünfutter an die Pferde verfüttern. Auf einer der gemähten Wiesen habe ich im Herbst einmal meine Welpengruppe abgehalten (eigener Wurf, sechs Welpen + ein erwachsener Hund). Bin davon ausgegangen, dass ich auf meiner "eigenen" Wiese (außerhalb der Ortschaft) das darf.
Prompt kam der Jagdpächter und fragte, was wir da machen.
Wir haben uns friedlich unterhalten, aber letztlich die Sache nicht geklärt. Er sagte, wenn ich da bin mit meinen Hunden, dann käme das Wild nicht mehr raus. Es war Sonntagnachmittag, heller Tag, da sitzt er doch sowieso nicht an, oder?
Er wollte seine Mitkollegen fragen und meinte, die wären nicht damit einverstanden.
Ich will keinen Ärger im Revier, weil ich mit meinen Hunden ohne Angst vor Repressalien spazieren gehen will, aber fürs nächste Jahr und den geplanten Hundekurs möchte ich doch wissen, was das Jagdrecht dazu sagt. Ich habe selbst den Jagdschein, gehe aber nicht aktiv auf die Jagd. Das hat ja auch mit Hundeausbildung nichts zu tun.

Der Jagdpächter sagte noch, wenn ich da mit meinen eigenen Hunden nur bin und Apportierübungen mache, das könne ich tun, aber eben keinen Hundekurs.

Kennt sich da jemand fundiert aus? Wohne in Baden-Württemberg, Länder sind ja verschieden.

Danke und viele Grüße
Shari
 
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Grundsätzlich:
Du bist nicht Eigentümer der Wiesen, du hast sie zur "Heugewinnung" gepachtet.

Wenn die gepachteten Flächen Grünland sind, muss eine Nutzungsänderung: Hundeausbildung angemeldet werden.
Grundsätzlich gehört nämlich die Wiese zum verpachteten Revier, hier kann der Pächter zu Recht Jagdstörung reklamieren.
Die Störung ist nicht an die tatsächliche Ansitzzeit gebunden, da Geräusche und Witterung der Hunde vorhanden sind, kann dies das Wild u.U. nachhaltig stören, d.h. z.B. nicht mehr dort auszutreten.

In manchen Bundesländern gilt Ausbildung von Jagdhunden als Teil der Jagdausübung, hier muss der Ausbilder also tatsächlich vorher den Pächter fragen.

wh
T.
 

JMB

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TicTac schrieb:
Wenn die gepachteten Flächen Grünland sind, muss eine Nutzungsänderung: Hundeausbildung angemeldet werden.
Grundsätzlich gehört nämlich die Wiese zum verpachteten Revier, hier kann der Pächter zu Recht Jagdstörung reklamieren.
Die Störung ist nicht an die tatsächliche Ansitzzeit gebunden, da Geräusche und Witterung der Hunde vorhanden sind, kann dies das Wild u.U. nachhaltig stören, d.h. z.B. nicht mehr dort auszutreten.

In manchen Bundesländern gilt Ausbildung von Jagdhunden als Teil der Jagdausübung, hier muss der Ausbilder also tatsächlich vorher den Pächter fragen.
@TicTac
Kannst Du Quellen für Deine Rechtsauffassung angeben?

Wo war gesagt, dass die Wiese "(ausschließlich) zum Zweck der Heugewinnung" gepachtet wurde?
Von Jagdhundeausbildung habe ich auch nichts gelesen, da steht nur "Welpen + erwachsener Hund"
Nutzungsänderung von Grünland zu was? "Hundeausbildungsland"? :roll:
Kann der Pächter dann auch bei Spaziergängern, Mountainbikern, Kinderdrachen steigen lassen usw. Jagdstörung reklamieren?

Folgt man Deiner Auffassung, dann dürften überhaupt keine Hunde im Revier ausgeführt werden, zu keiner Tageszeit, denn es macht ja wohl keinen Unterschied, ob diese auf der Wiese oder auf dem Feldweg daneben rumlaufen.

Wir haben (i.d.R) nur das Jagdausübungsrecht gepachtet - das schließt keine exklusive Nutzung ein.
Wir müssen uns die Landschaft mit den anderen Mitgliedern der "Freizeitgesellschaft" teilen, ob uns das gefällt oder nicht.
Lediglich gegen das vorsätzliche Stören der Jagdausübung können wir vorgehen (wenn wir es denn beweisen können).

Bei "organisierten" Veranstaltungen sieht es etwas anders aus, sobald "Startgeld", Teilnahmegebühr o.ä. erhoben wird sieht es wieder anders aus.

Man sollte sich um ein gutes Verhältnis mit den anderen Naturnutzern bemühen, damit erreicht man meist mehr.
Wer auf umgeschnittene Hochsitze, verstänkerte Wildäcker und Kirrungen, systematische, aber kaum beweisbare Jagdstörung steht, der kann natürlich auf einen vernünftigen Umgangston verzichten.


WaiHei
 
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Wer mehr Pacht für die Wiese zahlt, darf bestimmen.
Alles Andere ist Kommunismus.

Viele Grüße,
wesperkopp
 
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In Niedersachsen ist die Ausbildung eines Hundes, der einer Rasse der anerkannten Jagdhunde angehört, Jagdausübung.

In deinem Fall Retriever = anerkannter Jagdhund = Jagdausübung.
Und da du auf deiner Wiese zur Jagdausübung nicht berechtigt bist, darfst du deinen Hund auf deiner Wiese nicht Ausbilden.

Mit einem Schäferhund ist das schon wieder etwas anderes:
Schäfer = kein anerkannter Jagdhund = keine Jagdausübung.

Gruß Mahonie

Ich hoffe Amadeus wird meine Aussagen nicht in der Luft zerreißen.
 
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Mahonie schrieb:
In Niedersachsen ist die Ausbildung eines Hundes, der einer Rasse der anerkannten Jagdhunde angehört, Jagdausübung.

In deinem Fall Retriever = anerkannter Jagdhund = Jagdausübung.
Und da du auf deiner Wiese zur Jagdausübung nicht berechtigt bist, darfst du deinen Hund auf deiner Wiese nicht Ausbilden.

Mit einem Schäferhund ist das schon wieder etwas anderes:
Schäfer = kein anerkannter Jagdhund = keine Jagdausübung.

Gruß Mahonie
I

Danke, genau das meinte ich in meinem Posting.

WH
T.
 
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Eine Wiese ist eine Wiese ; Aufgabe Sinn und Zweck ist im Aussenbereich die Landwirtschftlich Nutzung-

Jagdausübung ist Landwirtschftliche Nutzung;

also ist die Berechtigte Ausbildung von Jagdhunden dort zulässig,

die Ausbildung von Nichtjagdhunden jedoch nicht; das währe dann eine Nutzungsänderung die nicht genehmigungsfähig ist.

Fahre ich auf dieser Fläche mit dem Geländewagen zur Jagdausübung; ist das Zulässig.

Findet auf dieser Wiese das Nächste Jahrestreffen des Ortsansässigen Cross-Clubs statt; dann nicht.


Fahre ich auf der Wiese mit dem Schlepper; ist das OK;

findet dort das nächste Traktor-Pulling statt; dann nicht.


Ergo : nicht zulässig; der Jagdpächter hat zur Wahrung seiner berechtigten Rechtsinteressen einen Unterlasungsanspruch.


Auch bei einer Berechtigten Nutzung der Flächen durch den Jagdpächter ( Hundeausbildung) bleibt der Rechtsanspruch des Flächennutzers an ausgleich von Jagdschaden ( Verschmutzung des Futters durch Hundekot bei der Jagdhundeausbildung) unberührt : hat der Flächennutzer also dadurch einen Sach/ Vermögensschaden;muss der Verursacher das ausgleichen.


Andreas
 
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Rugen schrieb:
Eine Wiese ist eine Wiese ; Aufgabe Sinn und Zweck ist im Aussenbereich die Landwirtschftlich Nutzung-

Jagdausübung ist Landwirtschftliche Nutzung;

also ist die Berechtigte Ausbildung von Jagdhunden dort zulässig,

die Ausbildung von Nichtjagdhunden jedoch nicht; das währe dann eine Nutzungsänderung die nicht genehmigungsfähig ist.

Es ist m. E. keine Nutzungsänderung, wenn er einmal die Wöche auf seine Wiese fährt und dort seinen Hund ausbildet. Es Ist keine Hundeschule gemeint die dort täglich Hunde Ausbildet.
Die Nutzung als Wiese für Heugewinnung oder Haltung von Tieren muss bestehen bleiben.

Was ist eigentlich mit einem Hundebesitzer der das Recht "Betreten der freien Landschaft" ausübt und seinen Nichtjagdhund ausbildet.

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 62_L20.pdf

Darf er das?
 
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Mahonie schrieb:
Rugen schrieb:
Eine Wiese ist eine Wiese ; Aufgabe Sinn und Zweck ist im Aussenbereich die Landwirtschftlich Nutzung-

Jagdausübung ist Landwirtschftliche Nutzung;

also ist die Berechtigte Ausbildung von Jagdhunden dort zulässig,

die Ausbildung von Nichtjagdhunden jedoch nicht; das währe dann eine Nutzungsänderung die nicht genehmigungsfähig ist.

Es ist m. E. keine Nutzungsänderung, wenn er einmal die Wöche auf seine Wiese fährt und dort seinen Hund ausbildet. Es Ist keine Hundeschule gemeint die dort täglich Hunde Ausbildet.
Die Nutzung als Wiese für Heugewinnung oder Haltung von Tieren muss bestehen bleiben.

Was ist eigentlich mit einem Hundebesitzer der das Recht "Betreten der freien Landschaft" ausübt und seinen Nichtjagdhund ausbildet.

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 62_L20.pdf

Darf er das?

Verstößt gegen 1.2 des Runderlasses:
- nicht von der äuseren Nutzungsform Erholunhssuchen ( sondern Hundeausbildung)
-nicht Gemeinverträglich da hier die Nutzung andere Berechtigter ( Grundbesitz/Jagdnutzung) eingeschränkt wird.

Selbst wen der Grundstückseigentümer ( bei verpachteten Gemeinschaftsjagdrevieren) das dulden und erlauben würde; ist es nach 1.3-c nicht zulässig.


Andreas
 
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Ein paar Anmerkungen:
Eine Nutzungsänderung liegt selbstverständlich nicht vor.
Niedersächsische Rechtsvorschriften interessieren in BW nicht (zudem ist die dargelegte Interpretation sehr fragwürdig).
Falls der Pächter der Wiese selbst dies durchführt (zumal nur gelegentlich) spricht wenig dagegen.
Zu prüfen wäre aber, ob die Hundeausbildung in BW als Jagdausübung einzustufen ist.

EDIT: Wobei ich auch bei der Einstufung als Jagdausübung nicht sicher wäre, ob dies dann als Jagwilderei deklariert werden könnte. Denn m. E. ging es bei der Einstufung der Hundeausbildung als befugte Jagdausübung nicht um das Nachstellen von Wild (was ja hier definitiv nicht vorliegt), sondern nur darum, das "Schießen" bei der Hundeausbildung zu legalisieren, was ja sonst formal den Jagdschein gekostet hätte.
WH
 
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In Baden-Württemberg hat ein Besitzer auf seinen Grundstücken (Wald!) einen Bogen-Parcours errichtet und geht da fleissig auf Scheiben "jagen" .
Die dortigen Jäger sind natürlich überaus sauer - der Parcour wird fast täglich benutzt-, aber sie haben den Parcours auch mit Hilfe der Behörden nicht weggekriegt. Eigentum geht vor.
Warum soll es bei einem Pächter anders sein?

F.
 
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Hundeausbildung durch Jäger ist auch in BW Jagd.
Hundesausbildung durch Nichtjäger, z.b. durch Hundklubs, ist in BW gedeckt durch freies Betretungsrecht.

F.
 
S

Shari2008

Guest
Hallo
ich bin ganz erschlagen von diesen vielen Antworten, und danke euch bis jetzt herzlich für die Diskussion, aber ehrlich gesagt, jetzt bin ich nicht klüger, sondern eher verwirrter als vorher.

Einmal darf ich zwar Jagdhunde (hier Retriever) ausbilden auf der Wiese, aber keine Nichtjagdhunde und dann ist die andere Meinung, ich darf keine Jagdhunde ausbilden, aber andere Rassen.....

Gibt es da was zum Nachlesen? Es gibt so viele Gesetze und Verordnungen, das muss doch irgendwo geregelt sein?

Grüsse
Shari
 
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@Shari

Die Ländergesetze sind sicher überall leicht verschieden, aber im Prinzip ist der freilaufende Hund im Revier nicht erlaubt. dazu zählt auch die Hundeausbildung. Ohne Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten darfst du Hunde auf einer nicht eingezäunten Wiese nicht herum laufen lassen.
Jagdhunde darf man mit der Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten im Revier ausbilden. Allerdings muss der ZUSTÄNDIGE Jagdausübungsberechtigte zustimmen. Ich darf mit der Bewilligung meines Jagdleiters in unserem Revier mit dem Hund arbeiten, aber damit nicht automatisch auch im Nachbarrevier - dort muss mir der dortige Jagdleiter seine Zustimmung geben.

Welche Feinheiten eure Landesregelungen haben, musst du bei der zuständigen Behörde ermitteln.
 

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