Hund ohne Leine

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rainbow:
[QB][/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

rainbow, ich versteh´ dich nicht
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A

anonym

Guest
Moin moin,

ich bin auch altmodisch. Deswegen denke ich darüber nach, was ich anderen zumuten darf oder muss. Zusammenleben ist nicht möglich ohne zu geben und zu fordern, und je enger das Zusammenleben, umso virulenter wird die Frage, wo die Grenzen sind.

Wenn es nach dem Gusto so mancher Radfahrer ginge, müssten meine Kinder auch im Gänsemarsch auf der rechten Seite des Weges (mit Zeichen 240) diszipliniert laufen. Das bin ich nicht bereit hinzunehmen, sehr wohl fordere ich aber von meiner Bagage, immer auch an die Anderen zu denken und auch dann, wenn man im Recht wäre den Mitmenschen zu berücksichtigen.

Dass der Hund immer, wenn Fremde auftauchen an die Leine zu nehmen ist, würde ich generell nicht sagen wollen. Es gibt Hunde, die kümmern sich einen Dreck um Fremde. Und wenn ich auf dem Land spazierengehe, wo jeder mit Tieren zu tun hat, sieht die Sache anders aus als in der Stadt, wo die Kinder teilweise noch nicht einmal wissen, dass die Milch von der Kuh kommt oder Menschen mit Migrationshintergrund teilweise Hunde für "unrein" halten. Wie gesagt, Rücksichtnahme ist mein Thema und das kann dann im speziellen zu der Forderung gegen mich selbst, den Hund an die Leine zu nehmen, führen.

Die Gefährdungshaftung für Tierhalter (§833 BGB) ist IMHO noch keine Antwort. Der Gedanke hinter dem 833 ist ja gerade nicht das Verbot der Tierhaltung. Und wenn ich das Risiko für meinen Nächsten auf Null reduzieren will, darf ich kein Tier mehr halten. Ein Tier kann überall ausser Kontrolle geraten und Schäden verursachen. Es ist nun eine Frage, die ich mir ganz altmodisch stelle, und die ich gerne diskutieren möchte, wo die Grenzen sind.

Ein Gesichtspunkt ist, dass IMHO in den Ballungsräumen und den umliegenden Naherholungsgebieten definitv niemand dem Bewegungsbedürfniss eines Hundes gerecht werden kann, wenn er ihn konsequent an der Leine kurz hält, sobald Dritte beeinträchtigt werden könnten.

Wenn ich so wie bei mir früher der Fall auf dem Lande ausserhalb der geschlossenen Ortschaft wohne, habe ich leicht dem Ballungsraumbewohner was von meiner untadeligen Haltung zu erzählen.

Also haut mal weiter rein, ich finde es ganz interessant!

Gruß,
JuJä
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bratljaga:


... Zweibrückenstrasse ...

.... eine Woche lang überwacht, hat der Stadtkasse mehr gebracht als die Gewerbesteuer vermute ich. Allerdings sind die Radlfahrer das diskussionsfreudigste und uneeinsichtigste Mistpack das es gibt.

... Hier im Lehel kommen die Deppen ....


Pfüads Euch
<HR></BLOCKQUOTE>

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als Auswärtiger wie ich, der nur 4-5mal im Millionendorf p.a. unterwegs ist, ist das Lokalkolorit von Bratl und Hikä so amüsant wie weiland die "Taxifahrt" von Fredl Fesl.
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weiter, weiter,...
 
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Man muß immer lächelnd vollstes Verständnis zeigen und in den richtigen Momenten den Salzstreuer öffnen und in die Wunde laufen lassen. Solche Situationen ergeben sich öfter als man denkt.

So fuhr ich letzte Woche durchs Revier, als eine Frau, die ich schon mehrmals ermahnt hatte ihren Hund nicht querfeldein laufen zu lassen, wild gestikulierend auf mein Auto zu kam. Ihr Hund wäre vor einer halben Stunde weggelaufen. Ich solle mich nicht wagen auf ihren Hund zu schießen.
Dann habe ich ihr freundlich erklärt, dass ich noch nie auf einen Hund geschossen habe, und dies auch nicht vor hätte.
Jetzt sah ich meine Chance gekommen ihr so richtig den Tag zu versauen.
In meiner höflichsten Art bot ich an, sie sofort zu benachrichtigen, wenn ich den Hund sehen würde.
Und dann fragte ich in einem kleinen Nebensatz,"war der Hund angeleint oder trägt er eine Halsung?"
Die Dame antwortete, schon etwas schroff sein Halsband hat er an. Sie dachte wahrscheinlich ich wollte wieder auf das Anleinen hinaus. Nun brachte ich etwas Dramatik in meine Stimme und schilderte in aller Ausführlichkeit was alles passieren kann wenn ein Hund mit der Halsung irgendwo hängen bleibt.

Für den Hund täte es mir zwar leid, wenn es wirklich dazu kommen würde, aber die lässt ihren Hund so schnell nicht mehr frei laufen.

Sie hat den Hund zwei Tage später wohlbehalten zurück bekommen. Er wurde gut 10 km weiter von Spaziergängern eingesammelt und in einem Tierheim abgegeben.

Sie hat mir selbst erzählt, was sie die zwei Tage durchgemacht hat.
Ich habe es ihr gegönnt.

Wie heißt es so schön wer nicht hören will, muß fühlen.

Waihei
 
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...übrigens gilt auf bayrischem Staatsgebiet eine Gemeindeordnung. Derzufolge kann eine Gemeinde eine VO erlassen, die auch die Anleinpflicht regelt. Nur gesetzeskonform müßte sie schon sein.
Mier dahem, ham sie zweemal geännderd. und die Leut halde sich drotsdem nit dran. Sauback, dreggedes.
Solle sie do nei der Stadt beim Friedhof die Kö... leff lass. Dort drinne mechd mer des a nix wenn sie es Fett am Stiel dreffe...und die Maundnbeiger...
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reval:
...
Also: Kann man im eigenen Revier irgendwie die "Gassigeher" dazu bringen ihre Hunde anzuleinen?

Gruß

ich
<HR></BLOCKQUOTE>


Nein. In Hessen ists erst mal landesrechtlich erlaubt, ohne Leine Gassi zu gehen, wenn der Hund unter Kontrolle ist.

Es gibt dann verschiedene Kommunalsatzungen und Sonderfaelle, wie NSG und andere Schutzgebiete. Da kann das fuer gewisse Gebiete eingeschraenkt werden.

Ausser auf solche Sonderfaelle, sofern sie im Revier gelten sollten, hinzuweisen, kann man erst mal nichts tun.

Ansonsten Anzeige ans zustaendige Ordnungsamt. Das ist deren Job, ich will jagen und nicht streiten. Wuerde ich aber wirklich nur bei extremen Faellen in Erwaegung ziehen, Oma mit Pinscher wird keinen Schaden anrichten, auch wenn die Fusshupe mal 10m weglaeuft. Da macht man mehr kaputt, als gut, wenn man den Hilfsbuettel raushaengen laesst.
 
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6 Jul 2006
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Klosterförster:
..................
In Niedersachsen gibt es während der Setz - u. Brutzeiten einen allgemeinen Leinenzwang vom 15.4 bis zum 15.7..
.............
<HR></BLOCKQUOTE>

wer auf dem §33 des nwaldlg herumreitet, sollte aber auch den §2 nicht vergessen.

wie in jedem ordentlichen gesetz wird dort der geltungsbereich geregelt.

seltsam, daß jäger und förster den, speziell den 2. absatz, so gern zu zitieren vergessen.

nwaldlg
 
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Die Gefährdungshaftung für Tierhalter (§833 BGB) ist IMHO noch keine Antwort.

Hallo JuJä,
ich hab jetzt gerade diesen Satz von Dir stehen lassen,denn:
Der §833 BGB ist genau die Antwort.
Er verbietet ja nicht die Tierhaltung, sondern regelt die Haftungsfrage bei entstandenen Schäden.
Nachdem es sich bei "Tierhaftung" um die so genannte = Gefährdungshaftung = handelt,haftet der Tierhalter bereits aus der Tatsache heraus, daß er das Tier besitzt (die Schuldfrage ist aussen vor).
Alle Einwände, z.B. der Radler hat ja/hätte ja....,oder mein Hund folgt immer und dergleichen mehr, sind nicht relevant.
Alle Schäden die durch ein Haustier, das nicht dem Erwerb dient oder dem Tierhalter dient (sorry, das ist der Gesetzestext)wie z.B. Wach- Schutz- Hütehunde entstanden, sind vom Tierhalter zu ersetzen (Versicherung).
Für Hundehalter heißt das, beim leisesten Zweifel Hund an die Leine!!!
Ach ja, Jagdhunde dienen, ausser bei Berufsjäger /Förster nicht dem Erwerb und dienen im rechtlichen Sinn auch nicht.
Sie sind "Freizeithunde".
servus
 
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29 Nov 2006
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kuno:
Die Gefährdungshaftung für Tierhalter (§833 BGB) ist IMHO noch keine Antwort.

...
Alle Schäden die durch ein Haustier, das nicht dem Erwerb dient oder dem Tierhalter dient (sorry, das ist der Gesetzestext)wie z.B. Wach- Schutz- Hütehunde entstanden, sind vom Tierhalter zu ersetzen (Versicherung).
Für Hundehalter heißt das, beim leisesten Zweifel Hund an die Leine!!!
Ach ja, Jagdhunde dienen, ausser bei Berufsjäger /Förster nicht dem Erwerb und dienen im rechtlichen Sinn auch nicht.
Sie sind "Freizeithunde".
servus
<HR></BLOCKQUOTE>

Aber wenn man sein Wildbret mit dem Hund "erwirbt" und es dann verkauft dann "dienen" die Hunde ja auch und das bei jedem Jäger!
 
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3 Jan 2006
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Aber wenn man sein Wildbret mit dem Hund "erwirbt" und es dann verkauft dann "dienen" die Hunde ja auch und das bei jedem Jäger![/QB][/QUOTE]


Ganz falscher Ansatz. Jagd dient nicht dem "Broterwerb", Jagd ist Freizeitvergnügen.
Auch wenn man das anders sehen kann,
servus
 

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