Hund hinterm Auto laufen lassen?

Registriert
13 Jan 2002
Beiträge
1.134
Hallo,
meines Wissens ist das neben-hinter-vor dem Auto (bzw. KfZ allgemein) laufen lassen von Hunden verboten. Ich bin mir da ziemlich sicher, oder liege ich da falsch? Leider finde ich die Quelle (Tierschutzgesetz ?)auch nicht. könnt ihr mir da weiterhelfen?

WH Highländer

So hier passts
 
N

Nikita

Guest
Hallo Highländer,

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Highländer:

das neben-hinter-vor dem Auto (bzw. KfZ allgemein) laufen lassen von Hunden verboten. könnt ihr mir da weiterhelfen?
<HR></BLOCKQUOTE>

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Stand: 07.05.2002 (BGBl. I S. 1529)

§ 28 Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

Gruesse
Nikita
 
Registriert
7 Jan 2003
Beiträge
298
Hi,

und wie ist "führen" zu definieren?
wie sieht es mit nicht-öffentlichem Verkehr aus?

ciao
Anke
 
Registriert
21 Jun 2001
Beiträge
82
Hallo Nikita,
ich weiß einen Fall bei dem ein Zeitungsverleger seinen Dackel neben und ninter seinem Auto auf einem nicht öffentlichen Weg laufen ließ. Die Geschwindigkeit war nur Augenscheinlich und am Laufverhalten des Hundes zu ermessen.-Hecheln-fliegende Ohren usw.
Dummerweise schauten ihm dabei zwei Polizeibeamte in ihrem Auto zu und erstatteten Anzeige.
Bestraft wurde er nach §1 TSG der besagt, das keinem Tier unnötig Leiden und Schmerzen zugefügt werden dürfen =
dahingehend das der Hund immer versucht seinem Herrn folgen zu können. Nach Stellungnahme aller beteiligten Behörden kam er mit nur 30 Euro Verwarnungsgeld -OWI- davon.

Eisbaer
 

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