Höhe des Beitrags für Berufsgenossenschaft

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Ich möchte zum 1.4.2011 ein Revier pachten: Reviergröße ist 602 ha (Bejagbare Fläche)

Wie hoch wäre hierfür der Beitrag für die Berufsgenossenschaft? Gibts irgendwo im www. eine Übersicht? Ich hab leider nix gefunden.

Bitte um Hilfe.
 
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Hallo Brünner,

eine Übersicht wird nicht zu finden sein.
Mit der Berufsgenossenschaft ist es so: die Versicherungsbeiträge diesen Jahres begleichen die Schäden des vergangenen Jahres. Deswegen erhält man die Rechnung auch ein Jahr verspätet, also jetzt zahlen für letztes Jahr.
Da jedes Jahr die Schadenhöhe eine andere ist, erhält man theoretisch jedes Jahr eine andere Forderungshöhe. Man könnte mal einen Pächter fragen der ein Revier in der Nähe hat was er pro ha so bezahlt oder bei der BG anrufen ?

Dummerweise ist es eine Zwangsversicherung/Monopolstellung. Wenn man einen günstigeren Versicherer hätte nützt dies nichts. Dies sollte mal geändert werden ....... aber so wie ich uns Deutsche kenne dauert das noch 50 Jahre.

Waidmannsheil, Fleischjäger
 
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Brünner Fox 222 schrieb:
Ich möchte zum 1.4.2011 ein Revier pachten: Reviergröße ist 602 ha (Bejagbare Fläche)

Wie hoch wäre hierfür der Beitrag für die Berufsgenossenschaft? Gibts irgendwo im www. eine Übersicht? Ich hab leider nix gefunden.

Bitte um Hilfe.

Welches Bundesland?
 
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UHU! schrieb:
[quote="Brünner Fox 222":3bjyb1fi]Ich möchte zum 1.4.2011 ein Revier pachten: Reviergröße ist 602 ha (Bejagbare Fläche)

Wie hoch wäre hierfür der Beitrag für die Berufsgenossenschaft? Gibts irgendwo im www. eine Übersicht? Ich hab leider nix gefunden.

Bitte um Hilfe.

Welches Bundesland?[/quote:3bjyb1fi]

Bayern
 

GL

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Ich zahle in Niedersachsen für mein 500-Hektar-Revier so um die 317 €. Früher waren es 4% vom Jagdwert des Reviers, seit zwei Jahren wird der Beitrag nach einem diffizilen Berechnungsschlüssel (auch unter Zugrundelegen des Jagdwertes) ermittelt, und zwar so:

Für Jagden werden die Beiträge einheitlich nach dem Jagdwert (3,6 Cent pro Euro) und nach der Jagdfläche (12,3 Cent pro Hektar) berechnet. Der Mindestbeitrag beträgt 56,00 Euro. Den Beitragseinzug führt die LBG Niedersachsen-Bremen in allen Fällen selbst durch.

http://www.lsv.de/nb/05mitgliedschaft/1 ... index.html

GL
 

hem

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mit rund 300 Eurotaler wirst du rechnen müssen.

Sei nicht sauer über diese Zwangsmitgliedschaft!
Klar ist es bitter, noch mal 300 Euro zahlen zu müssen, aber WENN etwas passiert, bist Du heilfroh, über die BG versichert zu sein!!!

Ein Beispiel aus unserem Revier, vor einigen Jahren so passiert:

Beim Mulchen einer Wildäsungsfläche wurde ein Helfer vom Mulcher erfasst.
Ein Fuß und der halbe Unterschenkel wurden abgerissen.
Eine wirklich böse Sache!

Die BG zahlte - ohne jegliche Probleme!

1. 50 km Hubschraubertransport ins nächste geeignete Krankenhaus zur Primärversorgung. Danach Verlegung in eine Spezialklinik sowie die komplette Heilbehandlung.
2. Alle Reha Maßnamen.
3. Die erforderlichen Prothesen (3 Stück) - , eine gesetzliche Krankenkasse zahlt nur eine!
4. Erforderliche behindertengerechte Umbauten in der Wohnung des Verunfallten- z.B. ebenerdige Dusche, Haltegriffe, Treppengeländer.
5. Eine lebenslange Unfallrente.

Möge der Himmel verhüten, das so etwas auch bei Dir passiert!
Aber falls doch. wirst Du froh sein um diese Mitgliedschaft!!!!
 

Oli

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Hallo,

Dabei ist aber zu beachten, dass der Jagdpächter der "Unternehmer" ist und selber keinen Versicherungsschutz geniest. Nur Leute die "wie Arbeitnehmer" tätig werden sind versichert.

Tschüss Oli
 
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Oli schrieb:
Hallo,

Dabei ist aber zu beachten, dass der Jagdpächter der "Unternehmer" ist und selber keinen Versicherungsschutz geniest. Nur Leute die "wie Arbeitnehmer" tätig werden sind versichert.

Tschüss Oli

Das ist Unfug!

}:-\
P
 
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und selber keinen Versicherungsschutz geniest. Nur Leute die "wie Arbeitnehmer" tätig werden sind versichert.

Versichert ist der Unternehmer seine Angehörigen und Angestellte.
Zu den Angestellten werden meist die amtlich bestätigten Jagdaufseher gerechnet und wenn die nur ein Reh als Abfindung pro Jahr bekommen. :wink:
Jagdgäste gehören i.d.R. nicht dazu, egal ob mit oder ohne BGS.
Treiber wiederum gehören dazu, die bekommen bei uns bspw ein paar Euro und ein Essen, werden also bezahlt.

In Hessen habe ich noch die alten Zahlen im Kopf etwa 1 DM /ha, allerdings kompletter Jagdbezirk, nicht nur die bejagbare Fläche.
 
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cast schrieb:
In Hessen habe ich noch die alten Zahlen im Kopf...

Dann behalte die mal in guter Erinnerung.

Seitdem unsere BG mit den Halbfranzosen fusioniert hat ist der Betrag gewaltig angestiegen. :x

Manchmal werde ich das Gefühl nicht los das alles was aus dem Saarland kommt.............................. :cry:
 
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Da frag ich mal meinen Chef.
Obwohl wir nur knapp über 1000 ha bejagen können ist der Jagdbezirk 1250 ha groß, also wird auch dafür BG abgedrückt. :(
 
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Folgende Situation :

Revier A, 372 ha, ich habe 187 ha gepachtet, 2 weitere Jäger haben zusammen 185 ha gepachtet. Die beiden Teile laufen in allen Belangen völlig getrennt, jeder zahlt seine Jagdpacht direkt an die Jagdgenossenschaft als Verpächter.

Nur bei dem Beitrag zur BG gibt es lediglich EINE Rechnung, und die kommt bei mir an. Hafte ich gesamtschuldnerisch für den ganzen Beitrag an die BG ? Bei der Jagdpacht steht es so im Pachtvertrag.

Meine Mitpächter hatten sich früher (in der letzen Pachtperiode) einmal als eigenständiger Jagdbezirk bei der BG registrieren lassen. Nach der letzten Neuverpachtung (habe das Revier von meinem Vater übernommen) hatte ich wiederum bei der BG den ganzen Jagdbezirk angegeben und den auf meine Mitpächter entfallenen Beitrag an diese weiter berechnet. Die haben das auch brav bezahlt und dann nach 3 Jahren (!) gemerkt, dass sie doppelt bezahlen. Jetzt wollen die von mir das Geld wieder haben und auch den neuen Beitragsbescheid nicht bezahlen.

Wie lange kann man in diesem Fall das Geld von der BG zurück verlangen ?
 
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Lesen hilft (manchmal) weiter - ich hafte tatsächlich gesamtschuldnerisch. Warum eigentlich ?

Und warum bekomme ich den Bescheid ? Nur weil ich im Pachtvertag zufällig an erster Stelle stehe ?
 

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