- Registriert
- 13 Nov 2011
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Es ist immer ein geben und ein nehmen .
Aber es ist schon traurig wenn ein Begeungsscheininhaber noch nichtmal daran interressiert ist, auf wessen Land er jagt. Schließlich hat der Landwirt einen ja auch die Jagd verpachtet!!! Und das Aufstellen einer jagdlichen Einrichtung muss immer mit dem Besitzer abgesprochen sein (bzw. zustimmungspflicht), weil der Sitz an einigen Stellen z.b.ungünstig steht.
In unserer gegend gilt häufig noch der Spruch "Die Jagd muss im Dorf bleiben", dann erzielen auch beide Seiten oftmals die besten Erfolge und arbeiten gut zusammen.
Aber es ist schon traurig wenn ein Begeungsscheininhaber noch nichtmal daran interressiert ist, auf wessen Land er jagt. Schließlich hat der Landwirt einen ja auch die Jagd verpachtet!!! Und das Aufstellen einer jagdlichen Einrichtung muss immer mit dem Besitzer abgesprochen sein (bzw. zustimmungspflicht), weil der Sitz an einigen Stellen z.b.ungünstig steht.
In unserer gegend gilt häufig noch der Spruch "Die Jagd muss im Dorf bleiben", dann erzielen auch beide Seiten oftmals die besten Erfolge und arbeiten gut zusammen.