Die Teiche sind mit Sicherheit ein §30 Biotop und da ist die UNB in der Pflicht die Pflege zu gewährleisten. Sprich Verlandung oder das Zuwachsen muss durch Pflege verhindert werden, auch wenn die Kommune nicht Eigentümer ist. Da kann sich die UNB nicht die Hände in den Schoss legen und nichts machen. Vielleicht hilft da mal ein netter Hinweis. Ein Versuch ist es vielleicht wert. Wenn du noch weitere Fragen zu dem Thema Naturschutz hast, melde dich gerne.
Es geht nicht um den Erhalt, bzw. die Pflege von Biotopen. Teilweise sind die Teiche im Vertragsnaturschutz.
Oft hat auch die Aufklärung geholfen. Ein Weiherkettenbesitzer mähte jedes Jahr artenreich Hochstaudenfluren zwischen und um den Weihern nieder. Waren immer Fasane drin. Dannkam er und sagte ich soll Fischreiher schießen? "Bitte wie, die sehen mich schon drei Teiche vorher"- Sofort war Ruhe und eine Hand hat die andere gewaschen.
Hatte ich auch mal im Vertragsnaturschutz, war kein schlechtes Geld: Duldung von Schilf, keine Fischfütterung, usw. Hb dann den Teich aufgegeben, vorzeitig da der Biber ständig irgendeinen Unfug anstellte. Über Weihnachten kam er auf die Idee, den Weiher abzulassen weil er vermutlich unterhalb Wasser brauchte, oder was weiß ich. Naja als ich hinkam gab es Karpfen in "Aspik". Grad mal 4 haben überlebt. Dann hab ich den Weiher wieder repariert und angestaut. Wieder bekam ich eine auf die Mütze: Ich hätte in diesem Frühjahr einmal abfischen müssen. Leute ich stau doch nicht an und lass ihn dann 1 Monat später mit dem Froschlaich wieder ab?
Ja aber das steht in den Vertragsbedingungen!
Leute Ihr steigt mir auf den Frack mit Euren Käse!!
Bin aber dann vorzeitig aus dem Vertrag rausgekommen,
Wir verwalten uns in Deutschland ja zu Tode. Dann bekam ich einen Brief bezüglich einer Statistik über die Nutzung des Weihers. Brief kam gleich zwei Mal, mit leicht abgeänderter, aber richtiger Adresse. Also gab es den Weiher mit unterschiedlicher Nummerierung auch zwei Mal, was schon einen Schatten auf die Ernsthaftigkeit dieser Statistik wirft. Den ersten Brief hab ich weggeworfen. Dann kam ein zweiter mit Bußgeldandrohung. Ich denke es waren 8 Seiten und ich hab nur geantwortet, der Teich wird nur gelegentlich beangelt. Kam wieder in Form von 2 Briefen zurück wie hoch der Ertrag ist, hab geantwortet das weiß nur der Kormoran (Otter gab es damals noch nicht). Ja und wieviel kg Seetang (Wir sind in Bayern oder doch Absurdistan?) ich erzeuge. Dann ist mir aber der Kragen geplatzt: "Der Weiher wird ab sofort nur noch zum Nackbaden genutzt!
Den UNB's sind im Moment noch die Hände gebunden was dem Fischotter angeht. Aber mit dem Biber sind sie sehr zaghaft, obwohl jedes kleinste Rinnsal inzwischen angestaut wird. Da erwarte ich mir in Sachen Fischotter kein Rückrat bei den Behörden.