Schlaumeier seid Ihr alle.Rückfrage beim Beschussamt Suhl und Ulm ergab,dass Damastflinten rauchlos beschossen werden.Sie müssen allerdings beschussfähig sein.D.heisst Läufe blank,ohne Rostnarben und Beulen,Verschluss fest und dicht,Mechanik einwandfrei funktionierend.Aus der Sicht der Ämter wäre ein Neubeschuss bei Besitzwechsel durchaus angebracht.Das Beschussrisiko trägt immer der Einlieferer.Schwarzpulver ist keine harmlose Substanz ohne Kraft und Saft.Sein Abbrandverhalten bewirkt,dass der Gasdruck is zur Mündung erhalten bleibt,während bei rauchlosem Pulver derselbe hinter dem Patronenlager schon stark abfällt und bis zur Mündung weiter sinkt.Ende Lurcher