Grundbesitz und Jagdrecht

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Hallo zusammen.

Eine frage rein hypothetisch, wenn der Grund und Boden an ein Familienmitglied übergeht welches keinen Jagdschein besitzt. Was geschiet dann mit der Jagd, muss der Vater dann die Jagd Pachten?

Wmh

Daniel


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Moin!

Kannst Du zu der rein hypothetischen Frage bitte noch die Angaben nachliefern, die zu deren Beantwortung zwingend notwendig sind?

- welcher Staat? D oder z. B. Vanuatu?
- welches Bundesland?
- Eigenjagd oder nicht?
- Übergang = Eigentumsübertragung? Oder nur Besitz?
- ...

Danke.

Joe
 
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Moin.

Naja, wenn ich hier schreibe gehe ich immer von Deutschland aus. Bundesland ist Schleswig-Holstein. Ja, ist eine Eigenjagd.
Nun ja, zumindest ist der Hof und Ländereien übertragen worden.




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Das Jagdrecht ist an den Grundbesitz gebunden, da der Eigentümer keinen Jagdschein besitzt, muß Er die Jagd von einem Jagdausübungsberechtigten ausüben lassen, oder die Jagd verpachten.

Horrido
 
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Guest
Ist die Jagd derzeit verpachtet?
Dann gilt der Pachtvertrag zunächst auch weiter.
 
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Das Jagdrecht ist an den Grundbesitz gebunden, da der Eigentümer keinen Jagdschein besitzt, muß Er die Jagd von einem Jagdausübungsberechtigten ausüben lassen, oder die Jagd verpachten.

Horrido

Das ging schnell und relativ einfach.

Danke sehr und Wmh für den Fall das der Mond heute noch genutzt wir ;)


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muss er nicht, kann er
es heißt Jagdrecht und nicht Jagdpflicht

Es besteht in Deutschland die Pflicht zur Bejagung.

Allgemein müssen Grundeigentümer dafür Sorge tragen, dass die Jagd ausgeübt wird. 1999 stellte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle französischer Kläger mit 16:1 Richterstimmen fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihren eigenen ethischen Vorstellungen und Moral widersprechen. Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 wurde festgelegt, dies in nationales Recht umzusetzen.[SUP][10][/SUP] Im Dezember 2012 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte umsetzt[SUP][11][/SUP]. Dabei sind die Hürden aber sehr hoch gesetzt, um eine ordnungsgemäße Jagd aufrechtzuerhalten. Das Gesetz wurde vom Bundestag 2013 angenommen.[SUP][12][/SUP]

Horrido
 
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Es besteht in Deutschland die Pflicht zur Bejagung.

Allgemein müssen Grundeigentümer dafür Sorge tragen, dass die Jagd ausgeübt wird. 1999 stellte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle französischer Kläger mit 16:1 Richterstimmen fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihren eigenen ethischen Vorstellungen und Moral widersprechen. Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 wurde festgelegt, dies in nationales Recht umzusetzen.[SUP][10][/SUP] Im Dezember 2012 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte umsetzt[SUP][11][/SUP]. Dabei sind die Hürden aber sehr hoch gesetzt, um eine ordnungsgemäße Jagd aufrechtzuerhalten. Das Gesetz wurde vom Bundestag 2013 angenommen.[SUP][12][/SUP]

Horrido
ich ging von einer Eigenjagd aus
da muss ich erst einmal gar nichts, außer UJB ist anderer Meinung welches im Zweifelsfall aber durch Gericht festgestellt werden muss
 
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auch nicht richtig. Die Jagdausübung ist auf allen Land- , Forst- und Fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen
vorgeschrieben, egal ob EJB, oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk.

Horrido
 
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Das Gesetz wurde vom Bundestag 2013 angenommen.[SUP][12][/SUP]

Horrido

Und gilt nur für Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und im Eigentum einer natürlichen Person stehen.

Ob man einen Eigenjagdbezirk bejagen muß weiß ich nicht aber eine Befriedung nach § 6a Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen scheidet aus.
 
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In Deutschland jagen, heißt Verantwortung für das Wild und seine Lebensräume zu übernehmen. Das Bundesjagdgesetz legt diese Verantwortung in die Hände der Jägerinnen und Jäger sowie der Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer. Sie haben die Pflicht und die Fähigkeit, das Wild zu hegen, die Artenvielfalt seiner Lebensräume zu bewahren und den Wildbestand so zu regulieren, dass Wildschäden möglichst vermieden werden.

Horrido
 
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Im Zweifel musst du der ujb einen Jäger benennen der auf dem Gebiet die Jagd ausübt. Wie gejagt wird schreibt keiner vor.
Am Ende geht es darum, das es einen Verantwortlichen gibt der bei z. B. Kranken Wild zuständig ist.
 

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