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Gelöschtes Mitglied 9935
Guest
Und dem dysfunktionalen Verwaltungswasserkopf fällt neues ein:
Ein neuer Referentenentwurf von Mitte März sieht weitere Änderungen bei der waffenrechtlichen Personenüberprüfung vor. Wie der Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) kritisiert, sei dadurch mit noch mehr Bürokratie zu rechnen. Auf dem ersten Blick würde der Entwurf keine spektakulären Änderungen aufweisen, doch „steckt der Teufel im Detail“, so der VDB.
Der Entwurf beinhaltet, dass bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse künftig zusätzliche Abfragen vorgesehen seien. So sollen neben der Polizeidienststelle des Wohnortes des Betroffenen auch die Polizeidienststellen der Wohnsitze der vergangenen fünf Jahre abgefragt werden. Zudem soll eine Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern eingeführt werden.
Immerhin haben die Gesundheitämter glücklicherweise gerade nichts wichtigeres zu tun wie Abfragen von Legalwaffenbesitzern per Fax oder Brieftaube (zügig = ) zu beantworten.
Es fehlt übrigens noch eine Überprüfung der Fruchtbarkeit der Antragsstellenden verbunden mit einer IQ Messung mit einem Massband sowie ein LBGTQIA Zertifikat, nicht älter wie 3 Monate.
Was für ein -laden.
Ein neuer Referentenentwurf von Mitte März sieht weitere Änderungen bei der waffenrechtlichen Personenüberprüfung vor. Wie der Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) kritisiert, sei dadurch mit noch mehr Bürokratie zu rechnen. Auf dem ersten Blick würde der Entwurf keine spektakulären Änderungen aufweisen, doch „steckt der Teufel im Detail“, so der VDB.
Der Entwurf beinhaltet, dass bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse künftig zusätzliche Abfragen vorgesehen seien. So sollen neben der Polizeidienststelle des Wohnortes des Betroffenen auch die Polizeidienststellen der Wohnsitze der vergangenen fünf Jahre abgefragt werden. Zudem soll eine Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern eingeführt werden.
Erneut erhebliche Verzögerungen zu erwarten
Der VDB geht davon aus, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes es zu erheblichen Verzögerungen bei der Ausstellung und Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen kommen könnte. Die Behörden würden in der Regel nicht über die benötigten Daten verfügen bzw. seien nicht bundesländerübergreifend vernetzt. Da die Waffenbehörden zum Teil noch immer mit der im vergangenen Jahr eingeführten Zuverlässigkeits-Abfrage beim Verfassungsschutz überfordert seien, fordert der VDB, dass zu „allererst an der reibungslosen Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben gearbeitet werden muss, bevor weitere Gesetze und Gesetzesänderungen die Sicherheitslage im Bereich des legalen Waffenbesitzes weiter verschlimmbessern.“Immerhin haben die Gesundheitämter glücklicherweise gerade nichts wichtigeres zu tun wie Abfragen von Legalwaffenbesitzern per Fax oder Brieftaube (zügig = ) zu beantworten.
Es fehlt übrigens noch eine Überprüfung der Fruchtbarkeit der Antragsstellenden verbunden mit einer IQ Messung mit einem Massband sowie ein LBGTQIA Zertifikat, nicht älter wie 3 Monate.
Was für ein -laden.