Fakt ist:
das Wilderei eine Straftat gemäß §292 StGB ist.
das Wilderer vorsätzlich § 22a BJG ignorieren.
sich einen feuchten Kehricht um § 19 BJG scheren.
Brut- und Setzzeiten sowie Jagd- und Schonzeiten sowie Elternschutz gemäß § 22 BJG nicht für wichtig erachten .
dazu kommen noch Verstoße gegen § 19a BJG.
und natürlich die grundsätzliche Ignoranz der anerkannten Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit
also was bitte macht solche Leute ehrbar und was gibt es da bitte zu glorifizieren???????????
Und um es nochmal auf eine emotionale Schiene zu bringen:
Wer vorsätzlich mit Kalibern und Munition mit mehr als unzureichender Tötungswirkung (Kleinkaliber und dann noch auf weite Entfernungen) auf Lebewesen schießt und somit wissentlich in Kauf nimmt, das diese nicht augenblicklich getötet werden und ihnen somit oft wochenlanges Leiden bereitet, wer zur Aufzucht benötigte Elterntiere tötet, Tieren in Schlingen und Tellereisen erbärmlich zu Tode quält und zu Nachtzeiten Einstände und Äsungsflächen absichtlich beunruhigt und stört und Tieren somit ihr letztes Bisschen an Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten nimmt...der ist in meinen Augen ein mieser, hundsmiserabler, sadistischer Mistkerl mit schweren Profilneurosen und kein bestimmt toller heldenhafter Wildschütz oder eine strahlender Kämpfer mit zivilem Ungehorsam und Robin-Hood-Ambitionen, kein ehrbarer Freidenker und Rebels...schlichtweg ein Verbrecher....