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Was mir bei der ganzen Diskussion nicht begrifflich ist: Angeblich sollen neben Schalldämpfern auch Nachtzielgeräte in der Form Vor- oder Nachsatzgeräte bei der Jagd auf Sauen waffenrechtlich erlaubt werden - für Jäger. Ob dann in den jeweiligen LJGs erlaubt, bleibt abzuwarten. Irgendwie passt diese kolossale Aufrüstung doch nicht zum Tenor "Waffen weg vom Bürger" .? Man muß sich mal vorstellen, was ein Jäger dann haben kann: Großkaliberbüchse mit Schalldämpfer und Nachtzielvorrichtung. Damit kann man auch bei stockdunkler Nacht selbst bei widrigen Wetterbedingungen locker auf 100m schiessen - und DAS passt doch irgendwie garnicht zu den Verschlechterungen wie hier im Trööt angeführt, oder ist mir was entgangen?