Warum gebt ihr klein bei. Eine KM Grenze kennt das Gesetz nicht.Das ist der denke ich Sinnvollste weg. Das geht auch Kreis übergreifend. Mein Bruder und ich wollten das gerne Machen. SB A Kein Problem, tragen wir ein. SB B Oh die Strecke ist aber weit, daher machen wir das wegen der Möglichkeit zur Kontrolle nicht, sonst müssten wir ja immer Amtshilfe beantragen. Waren aber auch 160 km. SB meinte noch, wenn es "nur" 20 oder 30 km währen, dann würde das problemlos eingetragen werden. Wir haben dann darauf verzichtet. Sollten wir allerdings dichter zusammen ziehe, dann würden wir die entsprechend eintragen lassen.
Vorschlag: In der Verwaltungsvorschrift einfach "zu § 36 den Abschnitt 36.2.14 lesen.
Erhellt ungemein.
Kennst du einen, der sie kennt?Das wäre doch zu einfach, die einschlägigen VwV müssen ja nur die SB kennen.
Blöde Frage: müssen sich Richter an VwV oder das Gesetz halten, wenn es knirschen sollte zwischen Behörde und "Kunde"? Oder binden VwV erst einmal nur die Behördenseite als "Interpretationshilfe"?Das wäre doch zu einfach, die einschlägigen VwV müssen ja nur die SB kennen.
Wenn die Behörde die Verwaltungsvorschrift richtig liest und interpretiert, dann kriegt ein Richter keine Arbeit.Blöde Frage: müssen sich Richter an VwV oder das Gesetz halten, wenn es knirschen sollte zwischen Behörde und "Kunde"? Oder binden VwV erst einmal nur die Behördenseite als "Interpretationshilfe"?