Gemeinsame Aufbewahrung Jäger - Sportschütze o.ä.

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Ich bin in NRW.

Das mit dem LKA weiß ich nicht - ich weiß nur das unsere Behörde ( ist die Polizei ) immer da nachfragt wenn etwas unklar ist. Das sorgt dann meist recht schnell für Klarheit und wohl auch Rechtssicherheit. Die arbeiten wohl recht eng zusammen hier bei uns.
 
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Wichtig ist: Waffe ist zuverlässig gesichert, kann nur von Berechtigtem entnommen werden und vor allem: WIR WISSEN WO SIE IST.

DAS hat die Behörde weniger zu interessieren, allenfalls die Möglichkeit, und damit die Hoffnung) dass du sie sicher aufbewahrst.
Bei mir könnte (und kann) ich jederzeit zwischen drei Aufbewahrungsorten wechseln:
Zu Hause
Im Schützenverein
Im Wochenendhaus im Revier (1er Schrank) - und das noch in einem anderen Bundesland.

Sollte ich jedesmal die "Umlagerung" beantragen oder melden?

Bei uns in Berlin ist die Waffenbehörde dem LKA angegliedert.
-möglicherweise haben sie deshalb auch mehr Ahnung.
Gänzlich unsinnige Forderungen kamen von dort nie.
Ausnahme: Die Verweigerung, eine Erwerbserlaubnis für Langwaffenmunition bei einem Jäger in die WBK einzutragen.
Wenn ich es mir leisten könnte, würde ich glatt mal ein Jahr als Jäger pausieren und alle entsprechenden Waffen als "Sportwaffen" deklarieren.
 
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Kurzwaffe im Wochenendhaus ( auch wenns 1er Schrank ist ) ??

DAS würde ich nicht genehmigt kriegen denke ich. 3 Langwaffen --> Kein Ding aber ne kurze ...nee.

WIR WISSEN WO SIE IST war ( vermute ich ) auch eher gemeint als: Wir wissen das sie das Ding haben, erfahrungsgemäß sicher verwahren und kein Mist damit geschieht....

Und ja, ich müsste definitiv anzeigen ( und auch prüfen lassen ) das ich Waffen an "einem nicht permanent bewohnten Ort" lagere. Welche das dann wären wäre wurscht, solange es keine kurzen sind.

So unterschiedlich ticken sie die Behörden.... Naja.

Btw... Langwaffenmuni kauft man bei uns auf Jagdschein..... Eintrag in WBK überflüssig.....
 
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Hallo

Btw... Langwaffenmuni kauft man bei uns auf Jagdschein..... Eintrag in WBK überflüssig.....

eben nicht, falls du mal den Jagdschein nicht rechtzeitig lösen kannst, hast du ein Problem mit der Mun.

gruß
voyager
 
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Bei uns in Berlin ist die Waffenbehörde dem LKA angegliedert.
-möglicherweise haben sie deshalb auch mehr Ahnung.
Gänzlich unsinnige Forderungen kamen von dort nie.
Ausnahme: Die Verweigerung, eine Erwerbserlaubnis für Langwaffenmunition bei einem Jäger in die WBK einzutragen.


Unsinnig ist da nur die Forderung nach dem Eintrag. Die Weigerung, sowas sinnloses einzutragen, ist völlig nachvollziehbar.
 
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eben nicht, falls du mal den Jagdschein nicht rechtzeitig lösen kannst, hast du ein Problem mit der Mun.

Wenn du den JS nicht gelöst hast, gibt's auch keinen Grund für den Kauf von Munition.

Tip: Versuch mal zwischen Erwerb und Besitz zu unterscheiden.
 
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Wenn du den JS nicht gelöst hast, gibt's auch keinen Grund für den Kauf von Munition.

Tip: Versuch mal zwischen Erwerb und Besitz zu unterscheiden.

Ich kann auch ohne gültigen Jagdschein am Schiesstand schiessen.

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Wenn du den JS nicht gelöst hast, gibt's auch keinen Grund für den Kauf von Munition.

Tip: Versuch mal zwischen Erwerb und Besitz zu unterscheiden.

Munition benötigt seit WaffG 2004 nicht nur eine Erwerbs- sondern auch eine Besitzerlaubnis. Besitzerlaubnis ist entweder der Erwerbseintrag in der WBK oder für Langwaffenmun der Jagdschein oder für selbstgeladene Mun die Erlaubnis nach §27.

Ist nur der Jagdschein gegeben, dann gibt es ein Problem ab 1. Tag nach Ablauf!!! Die Mun muß rechtzeitig an einen Erwerbsberechtigten übergeben werden.

Besitzerlaubnisfrei ist nur Altmun, die rechtzeitig 2004 nach Art gemeldet wurde.
 
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TB, ich bewundere deine sachliche Art, diesen Sachverhalt zum tausendsten mal wieder einem Ignoranten zu verklickern, der ihn aggressiv falsch darstellt, es aber besser wissen müsste weil schon ewig dabei.
 
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Was bringt es, dem ersten Gefühl nachzugeben? Beitrag gelöscht, evtl. gesperrt und der gefährliche Unsinn steht hier immer noch unwidersprochen?

Aber nach 10 Jahren sind solche Aussagen schon verfluchenswert.​
 
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Offensichtlich gibt's hier bei ein paar Leuten ein Problem das Gelesene zu verstehen.

Das Amt weigert sich, eine Erwerbserlaubnis für LW-Mun in die WBK des Jägers einzutragen.
Das ist nachvollziehbar, denn der Jäger kauft die Mun auf JS.

Was er braucht, ist eine Besitzerlaubnis in der WBK für den Fall, dass er den JS nicht rechtzeitig löst. Also etwas in der Art des in Bayern immer häufiger anzutreffenden Vermerks "Der Inhaber ist berechtigt zum Besitz von LW-Mun die nicht nach BJagdG verboten ist" in der WBK.

Jetzt verstanden?
 

JMB

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Offensichtlich gibt's hier bei ein paar Leuten ein Problem das Gelesene zu verstehen.
Da schließe ich mich Solms an.


Das Amt weigert sich, eine Erwerbserlaubnis für LW-Mun in die WBK des Jägers einzutragen.
Das ist nachvollziehbar, denn der Jäger kauft die Mun auf JS.
Das kann er aber nur solange er einen gültigen JS hat.
Was spricht dagegen, dass ein Jäger auch dann üben geht, wenn er (aus welchen Gründen auch immer) mal keinen JS löst oder nur im Ausland jagt?


Was er braucht, ist eine Besitzerlaubnis in der WBK für den Fall, dass er den JS nicht rechtzeitig löst. Also etwas in der Art des in Bayern immer häufiger anzutreffenden Vermerks "Der Inhaber ist berechtigt zum Besitz von LW-Mun die nicht nach BJagdG verboten ist" in der WBK.
Und auf welcher Rechtsgrundlage soll das eingetragen werden?
Wo genau im WaffG wird denn zwischen Munitionserwerb und -besitz unterschieden?
Und warum nicht einfach den Munitionserwerb in die entsprechende Spalte der WBK eintragen?

Es gibt bei verschiedenen UWBen SB, die das Recht bis zur Beugung verbiegen.
Z.B. die Weigerung Mun-Erwerb für Wechselsysteme einzutragen.
Der Gesetzgeber hat eindeutig festgelegt, dass für kalibergleiche oder -kleinere Kaliber kein zusätzliches Bedürfnis erforderlich ist.
Die Weigerung Mun-Erwerb dafür einzutragen führt den Willen des Gesetzgebers ad absurdum - was aber die Staatsdiener nicht anficht.
Viele von denen haben nämlich vergessen, dass sie eben nicht der Staat, sondern nur dessen (also unser aller) Diener sind.


WaiHei
 

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