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@ venedigermandl
So pauschal, dass der Pächter für den Verbissschaden im gatter haftet, kann man das nicht stehen lassen - das kommt auf die Vertragsgestaltung an.
Ergebnis: kann sein oder kann nicht sein.
@ tiroler bracke
Wenn Schadensersatzforderungen angemeldet werden, wird situativ ein Gutachten erstellt, da muss man nicht drei jahre bis zur nächsten turnusmäßigen Erhebung warten. Ein Gutachter sollte auch erkennen, ob der Schaden neu entstanden ist oder schon länger zurückliegt.Zurecht schreibst u, dass die Schadensfeststellung mit Unwägbarkeiten belegt ist, weil mehrere Komponenten umfassend: Zeitverlust bis zur Hiebsreife, Entmischung, Qualitätsverlust durch Verzwieselung und Fäulen.
...es wird Zeit, dass die EJB-Grenze spürbar abgesenkt wird, dann endet die für viele Waldbesitzer schädliche Zwangseingemeindung in einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
So pauschal, dass der Pächter für den Verbissschaden im gatter haftet, kann man das nicht stehen lassen - das kommt auf die Vertragsgestaltung an.
Ergebnis: kann sein oder kann nicht sein.
@ tiroler bracke
Wenn Schadensersatzforderungen angemeldet werden, wird situativ ein Gutachten erstellt, da muss man nicht drei jahre bis zur nächsten turnusmäßigen Erhebung warten. Ein Gutachter sollte auch erkennen, ob der Schaden neu entstanden ist oder schon länger zurückliegt.Zurecht schreibst u, dass die Schadensfeststellung mit Unwägbarkeiten belegt ist, weil mehrere Komponenten umfassend: Zeitverlust bis zur Hiebsreife, Entmischung, Qualitätsverlust durch Verzwieselung und Fäulen.
...es wird Zeit, dass die EJB-Grenze spürbar abgesenkt wird, dann endet die für viele Waldbesitzer schädliche Zwangseingemeindung in einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk.