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Angenommen man hat einen grossen Rehwildfan als Jagdpächter und ist diesem mal ordentlich auf die Füsse gestiegen weil er sich für seine lächerliche Pacht aufführt wie Graf Zork.
Jetzt hat man Eichen gegattert, weils anders nicht ging. Dann kommt tatsächlich jemand und schneidet mit dem Seitenschneider ein schönes grosses Stück heraus. Und prompt stehen die Rehe drin.
Sicher, beweisen kann man es niemandem. Aber kann ich die Kontrolle des freiwillig errichteten Zauns auf den Pächter abwälzen? Komm ich irgendwie an Kohle, wenn er das nicht macht im Zuge der Wildschadensverhütung? Das ganze wäre in diesem natürlich rein hypothetischen Fall schon recht kostspielig vom Schaden her... :?
Was ist wenn er sich weigert die Tierchen raus zu treiben oder zu schiessen? Muss ich das selbst tun, also das raustreiben oder kann ich ihn da haftbar machen?
Jetzt hat man Eichen gegattert, weils anders nicht ging. Dann kommt tatsächlich jemand und schneidet mit dem Seitenschneider ein schönes grosses Stück heraus. Und prompt stehen die Rehe drin.
Sicher, beweisen kann man es niemandem. Aber kann ich die Kontrolle des freiwillig errichteten Zauns auf den Pächter abwälzen? Komm ich irgendwie an Kohle, wenn er das nicht macht im Zuge der Wildschadensverhütung? Das ganze wäre in diesem natürlich rein hypothetischen Fall schon recht kostspielig vom Schaden her... :?
Was ist wenn er sich weigert die Tierchen raus zu treiben oder zu schiessen? Muss ich das selbst tun, also das raustreiben oder kann ich ihn da haftbar machen?