Gatter nicht richtig verschlossen

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Hallo zusammen. Ich bräuchte mal einen kleinen Rat.

Ein Freund meines Vaters war in Bayern zur Bockjagd. Auf dem Weg zum Ansitz musste er durch ein Gatter des Jagdherrn, in dem dieser Zuchthirsche hatte. Versehentlich hat er das Gatter nicht richtig verschlossen. Ergebnis 7 Zuchthirsche diverser Klassen weg. Gesamtschaden 15.500,00 EUR. Seine JHV Provinzial will für den Schaden nicht aufkommen. Ich kann keine vergleichbaren Fälle finden, keine Urteile etc. Was meint Ihr? Ist dies von der normalen Police bei der Provinzial gedeckt? Er hat mir seine Police noch nicht zukommen lassen. Deswegen wollte ich hier mal Fragen, ob hier jemand schon von vergleichbaren Fällen gehört hat.

Waidmannsheil

Basti
 
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Hi
ich denke mal die Private Haftpflicht sollte für so etwas aufkommen.

Gruß Chris
 

JEF

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evtl hilft dieser link mit einem verweiß auf ein urteil es geht um tiere die aus einem wildpark entwichen sind.....

http://www.sturzenbecher-partner.de/dow ... 2009_2.pdf

dort wird auf die privathaftpflichtversicherung verwiesen die für den schaden einzutreten hat - in dem von dir geschilderten fall greift aus meiner sicht die jaghaftpflichtversicherung da das ereignis während der jagdausübung stattfand
interressant wäre der wortlaut der ablehnung evtl kannst du das ja noch nachreichen

wenn er farhlässig oder grob fahrlässig das gatter offen gelassen hat trifft ihn ein verschulden - und da die jagdhaftplicht für verschuldensabhängige haftung eintritt müsste nach meiner auffassung der schaden versichert sein

falls evtl bestritten wird der schaden sei während der jagdausübung passiert könnte man immer noch die privathaftpflichtversicherung einschalten

soweit fürs erste und immer dran denken hier nix rechstberatung und so nur meine persönliche meinung 8)
 
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Die JHP weigert sich zu bezahlen mit der Begründung: Es liegt kein Vermögensschaden, welcher von der JHP gedeckt ist, sondern ein Sachschaden vor. Tiere gelten ja lt. BGB als Sache.

Das diese Tiere einen Vermögenswert darstellen, hat der "schlaue" Vertreter der JHP außer Acht gelassen. Halte euch auf dem Laufenden.
 
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Basti1982 schrieb:
Die JHP weigert sich zu bezahlen mit der Begründung: Es liegt kein Vermögensschaden, welcher von der JHP gedeckt ist, sondern ein Sachschaden vor. Tiere gelten ja lt. BGB als Sache.

Das diese Tiere einen Vermögenswert darstellen, hat der "schlaue" Vertreter der JHP außer Acht gelassen. Halte euch auf dem Laufenden.

Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Sollte wirklich ein wie oben begründetes Schreiben von der JHP gekommen sein, ist das wirklich erst mal Firlefanz.
Aber, defakto ist überhaupt noch kein Schaden entstanden. Die Viecher ("Zuchthirsche") leben ja noch und der Besitzer des Gatters hat bestimmt die Verfolgung noch nicht aufgegeben.
Der Aufwand für das Wiedererlangen der Hirsche ist freilich von der Versicherung zu regeln - Vermögensschaden.
Wenn der Gatterbesitzer die Verfolgung aufgibt und die Hirscherl irgendwo in den Nachbarrevieren erlegt werden, dann wird es lustig. Deinen Vater trifft das m.E. überhaupt nicht, damit hat er dann nichts mehr am Hut. Das liegt dann in der Verantwortung des Gatterbesitzers.
Insgesamt ein interesanter Fall.

PS: Die Tiere haben einen Sachwert . Hat nichts damit zu tun, daß der Abschuß eines solchen Viecherls ein Vermögen kosten kann.
 

Rotmilan

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kuno schrieb:
PS: Die Tiere haben einen Sachwert . Hat nichts damit zu tun, daß der Abschuß eines solchen Viecherls ein Vermögen kosten kann.

Eben, wenn einer in der Schadenabteilung auf Zack ist und die Sache gut vermarktet, bleibt der Gesellschaft sogar noch was über. :wink:

Rotmilan
 
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Hallo Leute,

also der Gatterbesitzer hat inzwischen die Suche nach den Hirschen aufgegeben. Vier waren wohl selbst zurückgekehrt, nach den anderen Sieben blieb die Suche 2 Wochen erfolglos.

Diese sind somit herrenlos geworden, und der (Verkaufs)Wert der Tiere wurde dem Gatterbesitzer (vorerst) unwiderruflich entzogen, somit hat er hier einen Vermögensschaden erlitten. Der Aufwand für das Wiederlerlangen wurde vom Gatterbesitzer garnicht geltend gemacht. Nur der reine Zeitwert der Hirsche (verschiedene Klassen).

Juckt mich aber ganz ehrlich auch nicht so wirklich weil es ja nur ein Bekannter meines Vaters, und nicht wie kuno annahm, mein Vater selbst war.

Ich werde mal hören was da in der nächsten Zeit noch kommt, traurig finde ich eigentlich nur das da wirklich so ein Firlefanz von der JHP geschrieben wird. Einer der Geschäftsstellenleiter der zuständigen JHP ist nämlich rein zufällig auch unser HL und hat schon des Öfteren mit dem Betroffenen zusammen in meines Vaters Revier gejagt.

WMH

Basti
 
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@Basti: Du möchtest nicht zufällig schrieben oder einen Hinweis darauf geben welche JHP das ist die hier so ein Problem macht? Könnte recht lehrreich für ein paar von uns (oder evtl. auch für die Versicherung selbst) sein.

Markus
 

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