[Bayern] Fütterung Federwild

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Hallo zusammen,
Wie ist denn die rechtliche Lage bei der Fütterung von Federwild, also Fasanen, Enten, etc.?
Auszugsweise aus dem Kommentar zum BayJG / BJagdG zum Thema Kirrung:
  • "mit dem Ziel der Erlegung"
  • "Die Kirrung sollte auf das unerläßlich notwendige Maß begrenzt werden und darf sich nicht in Richtung auf eine stetige Fütterung hin entwickeln"
  • "Seit dem 1.9.1987 ist es in Bayern erlaubt, das Wild in der Jagdzeit mit geringen Futtermengen anzulocken, um dort einen selektiven Abschuß zu ermöglichen"
Damit ist klar, dass ich Federwild eigentlich nur in der Jagdzeit ankirren darf. Aber wie ist das mit der Fütterung?
Habt ihr da einschlägige Passagen, Handreichungen, etc. an denen man sich orientieren kann?
 
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Was denkt ihr, wieso ich das Thema im Rechtsabteil aufmache? Weil ich wissen will, wieso, oder wie man das am besten macht? Bauanleitungen für Futterflöße, Futtermischungen? ALLES das ist mir hier in dem Thema egal.
Mich interessiert einfach nur die rechtliche Seite - Mehr nicht!
 
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Wir sind Jäger und Heger und keine Rechtsanwälte :unsure:
Genau, aber über die Gesetze und Verordnungen, welche ich mit meinem Tun und Handeln berühre muss ich immer noch Bescheid wissen. Mindestens aus der Schule sollte jedem der Grundsatz geläufig sein, dass "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt". Und darum frage ich.


Fragen sollte man immer dürfen! Und vielleicht ist ja jemand hier im Forum, der im Gegensatz zu dir Ahnung hat, und diese auch kundtun will. (und ganz vielleicht gibts auch nen jagenden Anwalt hier)
 
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Danke, der war mir eh geläufig. Hätte ich eingangs noch erwähnen sollen. Mir gings eher um das "dabehalten" der Quakis am Weiher. Also auch im Frühjahr/Sommer.

Stell dich einfach blöd. Das Füttern von Enten unterliegt bundesweit der Hoheit der Gemeinden. Die Art des Fütterns wird nicht näher definiert, nur das "ob".
Es hängt in diesem speziellen Fall also gar nicht am Jagdrecht, sondern an der Stadtverordnung.
 
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Hier muss man einfach zwischen Nutzen und Nebenwirkungen untersscheiden. Sommerfütterung der Enten ist Rattenfütterung. Dazu kann es noch zu einer Eutrophierung des Gewässers kommen. Da werden Schutzvorschriften tangiert wogegen im Bedarfsfall auch vorgegangen werden kann. Die Betonung liegt auf "kann".

So wie die Frage eingangs gestellt wurde:
Würde man sie einen Europäer stellen und fragen aus welchem Land sie kommt? Die Antwort wäre das Auto hat ein D vorne am Kennzeichen. Sie passt einfach gut zu unserem Image der Blockwarte, Reichsbedenkenträger und Schiedsrichter. "Gibt es heute etwas womit ich meinen Mitmenschen ans Bein pinkeln könnte?" Die Frage steht nicht im Raum ob ich oder andere mit diesem Tun beeinträchtigt werden werden oder nicht. Einfach nur auf ein Verbot hinweisen and you made my day!

Ja verdammt noch mal, ich füttere die Feldvögel im Winter egal ob Schnee oder nicht. Wenn da Fasane hinkommen, na dann ist das eben so. Aus diesem Grund wird da auch kein Hype draus gemacht oder rechtliche Vorschriften "zurechtgebogen".

Entenfütterungen sind oft eben keine sachgemäße Fütterung. Macht die Oma im Stadtpark mit ihrer Semmeltüte aber auch nicht.
Einfach etwas mehr Fingerspitzengefühl dann ist das alles kein Problem. Ratten und Eutrophierung sind ein Thema und hier würde auch ein Hinweis auf gesetzlicheh Vorschriften angebracht sein.

Enten fallen in jedem Gewässer am Abend ein das Nahrung bietet. Und wenn es der Fischteich ist in dem gefüttert wird. Enten zu halten gelingt am besten mit Ruhe. Wenn aber jede Pfütze als Abschussrampe mißbraucht wird, dann treibt das oft Blüten.
 
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Danke dir. Die Auswirkungen auf Gewässer und Nager waren mir so akut nicht augenscheinlich. Aber erscheinen sehr logisch.
 

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