Hallo zusammen,
Wie ist denn die rechtliche Lage bei der Fütterung von Federwild, also Fasanen, Enten, etc.?
Auszugsweise aus dem Kommentar zum BayJG / BJagdG zum Thema Kirrung:
Habt ihr da einschlägige Passagen, Handreichungen, etc. an denen man sich orientieren kann?
Wie ist denn die rechtliche Lage bei der Fütterung von Federwild, also Fasanen, Enten, etc.?
Auszugsweise aus dem Kommentar zum BayJG / BJagdG zum Thema Kirrung:
- "mit dem Ziel der Erlegung"
- "Die Kirrung sollte auf das unerläßlich notwendige Maß begrenzt werden und darf sich nicht in Richtung auf eine stetige Fütterung hin entwickeln"
- "Seit dem 1.9.1987 ist es in Bayern erlaubt, das Wild in der Jagdzeit mit geringen Futtermengen anzulocken, um dort einen selektiven Abschuß zu ermöglichen"
Habt ihr da einschlägige Passagen, Handreichungen, etc. an denen man sich orientieren kann?