- Registriert
- 26 Jun 2006
- Beiträge
- 1.917
Werte Forumsgemeinde,
ich bitte um Feedbeack zu folgender Situation bzw. zu meiner Ansicht:
Einer meiner Mitarbeiter ist im Gemeinderat und Jagdvorstand der Gemeinde ABC und hat mich um Einschätzung folgender Sachlage gebeten: Das Revier von ABC, genossenschaftlicher Jagdbezirk, ist verpachtet, Vertrag läuft noch einige Jahre.
Ein Nachbarrevier, in einer anderen Gemeinde XYZ, ist eine Eigenjagd EJ, das vom Besitzer selbst bejagt wird.
Ein Landwirt verkauft Flächen von ca. 6 ha an der Reviergrenze zu EJ, die im Jagdrevier ABC liegen, an den Besitzer von EJ.
Dieser behauptet nun, dass die Flächen ab sofort zu seinem Jagdrevier gehören, d.h. das Eigenjagdrevier habe sich vergrößert.
Die den beiden Ortsgemeinden ABC und XYZ übergeordnete Verbandsgemeinde, wo auch die Pacht- und Liegenschaftsverwaltung sitzt, bestätigt das Ansinnen von EJ.
Gde. ABC und deren Pächter sind verärgert.
Ich bin der Auffassung, dass die Grundsätze: "Kauf bricht nicht Pacht" und "pacta servanda sunt" hier gelten, d.h. bis zum Ablauf des Pachtvertrags in ABC gehören die verkauften Flächen weiter zum genossenschaftlichen Jagdbezirk. Bis dahin hat EJ nur Anspruch auf den anteiligen Pachtzins.
Erst nach Ablauf des Pachtvertrags kann EJ die Flächen seiner Eigenjagd eingliedern.
Ich habe dem Mitarbeiter empfohlen, diese Rechtsauffassung der uJB vorzutragen.
Wie ist Eure Ansicht dazu.
Weidmannsheil
TicTac
ich bitte um Feedbeack zu folgender Situation bzw. zu meiner Ansicht:
Einer meiner Mitarbeiter ist im Gemeinderat und Jagdvorstand der Gemeinde ABC und hat mich um Einschätzung folgender Sachlage gebeten: Das Revier von ABC, genossenschaftlicher Jagdbezirk, ist verpachtet, Vertrag läuft noch einige Jahre.
Ein Nachbarrevier, in einer anderen Gemeinde XYZ, ist eine Eigenjagd EJ, das vom Besitzer selbst bejagt wird.
Ein Landwirt verkauft Flächen von ca. 6 ha an der Reviergrenze zu EJ, die im Jagdrevier ABC liegen, an den Besitzer von EJ.
Dieser behauptet nun, dass die Flächen ab sofort zu seinem Jagdrevier gehören, d.h. das Eigenjagdrevier habe sich vergrößert.
Die den beiden Ortsgemeinden ABC und XYZ übergeordnete Verbandsgemeinde, wo auch die Pacht- und Liegenschaftsverwaltung sitzt, bestätigt das Ansinnen von EJ.
Gde. ABC und deren Pächter sind verärgert.
Ich bin der Auffassung, dass die Grundsätze: "Kauf bricht nicht Pacht" und "pacta servanda sunt" hier gelten, d.h. bis zum Ablauf des Pachtvertrags in ABC gehören die verkauften Flächen weiter zum genossenschaftlichen Jagdbezirk. Bis dahin hat EJ nur Anspruch auf den anteiligen Pachtzins.
Erst nach Ablauf des Pachtvertrags kann EJ die Flächen seiner Eigenjagd eingliedern.
Ich habe dem Mitarbeiter empfohlen, diese Rechtsauffassung der uJB vorzutragen.
Wie ist Eure Ansicht dazu.
Weidmannsheil
TicTac