Im neuen WILD & HUND wird die These aufgestellt, daß man seine Waffen aus waffenrechtlichen Gründen entladen muß, wenn man eine Straße im Revier befährt.
Diese These halte ich für falsch. Die auch zitierte UVV ist keine waffenrechtliche Vorschrift und dient ausschließlich der Vermeidung von Unfällen, regelt aber nicht die Frage des waffenrechtlichen Führens von Schußwaffen.
Wenn dem nämlich so wäre, müßte der Jäger auf der Pirsch beim Überqueren öffentlicher Wege (wohlgemerkt im Jagdrevier) stets sämtliche Waffen entladen, um sie auf der anderen Straßenseite wieder zu laden.
Gibt es etwa da ein neues Gesetz, das mir durch die Lappen gegangen ist?
Diese These halte ich für falsch. Die auch zitierte UVV ist keine waffenrechtliche Vorschrift und dient ausschließlich der Vermeidung von Unfällen, regelt aber nicht die Frage des waffenrechtlichen Führens von Schußwaffen.
Wenn dem nämlich so wäre, müßte der Jäger auf der Pirsch beim Überqueren öffentlicher Wege (wohlgemerkt im Jagdrevier) stets sämtliche Waffen entladen, um sie auf der anderen Straßenseite wieder zu laden.
Gibt es etwa da ein neues Gesetz, das mir durch die Lappen gegangen ist?