Mal wieder ein neues Gerichtsurteil:
Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 4000 Mark wegen einer angeblichen Jagdstörung am 14.06.2001 legte der Tierrechtler Andreas Schneider Einspruch ein und wurde am 19.03.2002 vor dem Amtsgericht Arnsberg freigesprochen. Schneider fuhr am 14.06. mit seinem Rollstuhl durch den Wald. Als der Jäger ich ihn sah, stieg er schnell in sein Auto ein, fuhr an Schneider vorbei, kletterte auf einen Hochsitz, an dem der Jagdgegner vorbeikommen musste, um von dort die Polizei zu rufen. Als der Tierrechtler den Hochsitz erreichte, stellte er sich in den Weg um den Rollstuhlfahrer an der Weiterfahrt bis zum Eintreffen der Polizei zu hindern und erstattete Anzeige Vor Gericht gab der Jäger als Zeuge den Tathergang auch weitgehend zu, räumte aber ein, dass er gehofft habe der Jagdgegner würde wegen der bisherigen Gerichtsverfahren umkehren und dass er durch mehrere Hallo-Rufe gestört worden sei und er deshalb nicht mehr Böcke jagen konnte. Das Blut der Jäger kocht offensichtlich schon, wenn sie den Jagdgegner nur sehen, dass sie deshalb „jeden Vorfall sofort zur Anzeige bringen wollen“. Der Richter hatte jedoch Zweifel, ob der Tierrechtler wirklich „Hallo“ gerufen hatte, und entschied deshalb auf Freispruch. Hinzu kam, dass der Jäger eine Jagdstörung provoziert hatte, indem er gezielt zu dem einzigen Hochsitz gefahren ist, an dem der Tierrechtler vorbeikommen musste. .
Kommentar von Andreas Schneider zu dem Urteil:
Was anderes als Freispruch hatte ich nicht erwartet, weil ich wirklich nicht gestört habe. Ich sehe in dem Urteil aber trotzdem eine Niederlage - eine Niederlage für die Rechte der Tiere - , weil ich nur “im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen worden bin, obwohl mir lediglich vorgeworfen wurde, mehrmals „Hallo“ gerufen zu haben. Die Rechte der Tiere wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Ich muss selbst dann schon mit harten Strafen rechnen, wenn ich auch ohne Rufen, Singen, Pfeifen mit Rollstuhl absichtlich durch den Wald fahre, um den Jägern ihr Mordsvergnügen zu erschweren. Wo bleibt der gesunde Menschenverstand? Wo bleibt das Gewissen? Wo bleibt die Gerechtigkeit? Ich sehe keinen Sinn darin weiter gegen das Unrecht wie gegen Windmühlen zu kämpfen und werde daher weiter massiv stören und die Konsequenzen in Kauf nehmen, bis der Mehrheitswille der Bevölkerung berücksichtigt und die Jagd abgeschafft wird. Die Konsequenzen bedeutet Gefängnis. Was ist von einem Staat zu halten, der Grundrechte einschränkt, damit eine Minderheit ungestört unschuldige Tiere um Vergnügen töten kann, und jemand wegen Gewaltlosigkeit ins Gefängnis steckt um Gewalttäter zu schützen?
Weitere Informationen und Rücksprachemöglichkeit unter obiger Adresse oder:
Andreas Schneider, Heiminghausen 1A, 57392 Schmallenberg, Tel: 02974/1335, Fax: 089/2443-21049, email: Schneider.A@t-online.de
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gruß zunder
Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 4000 Mark wegen einer angeblichen Jagdstörung am 14.06.2001 legte der Tierrechtler Andreas Schneider Einspruch ein und wurde am 19.03.2002 vor dem Amtsgericht Arnsberg freigesprochen. Schneider fuhr am 14.06. mit seinem Rollstuhl durch den Wald. Als der Jäger ich ihn sah, stieg er schnell in sein Auto ein, fuhr an Schneider vorbei, kletterte auf einen Hochsitz, an dem der Jagdgegner vorbeikommen musste, um von dort die Polizei zu rufen. Als der Tierrechtler den Hochsitz erreichte, stellte er sich in den Weg um den Rollstuhlfahrer an der Weiterfahrt bis zum Eintreffen der Polizei zu hindern und erstattete Anzeige Vor Gericht gab der Jäger als Zeuge den Tathergang auch weitgehend zu, räumte aber ein, dass er gehofft habe der Jagdgegner würde wegen der bisherigen Gerichtsverfahren umkehren und dass er durch mehrere Hallo-Rufe gestört worden sei und er deshalb nicht mehr Böcke jagen konnte. Das Blut der Jäger kocht offensichtlich schon, wenn sie den Jagdgegner nur sehen, dass sie deshalb „jeden Vorfall sofort zur Anzeige bringen wollen“. Der Richter hatte jedoch Zweifel, ob der Tierrechtler wirklich „Hallo“ gerufen hatte, und entschied deshalb auf Freispruch. Hinzu kam, dass der Jäger eine Jagdstörung provoziert hatte, indem er gezielt zu dem einzigen Hochsitz gefahren ist, an dem der Tierrechtler vorbeikommen musste. .
Kommentar von Andreas Schneider zu dem Urteil:
Was anderes als Freispruch hatte ich nicht erwartet, weil ich wirklich nicht gestört habe. Ich sehe in dem Urteil aber trotzdem eine Niederlage - eine Niederlage für die Rechte der Tiere - , weil ich nur “im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen worden bin, obwohl mir lediglich vorgeworfen wurde, mehrmals „Hallo“ gerufen zu haben. Die Rechte der Tiere wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Ich muss selbst dann schon mit harten Strafen rechnen, wenn ich auch ohne Rufen, Singen, Pfeifen mit Rollstuhl absichtlich durch den Wald fahre, um den Jägern ihr Mordsvergnügen zu erschweren. Wo bleibt der gesunde Menschenverstand? Wo bleibt das Gewissen? Wo bleibt die Gerechtigkeit? Ich sehe keinen Sinn darin weiter gegen das Unrecht wie gegen Windmühlen zu kämpfen und werde daher weiter massiv stören und die Konsequenzen in Kauf nehmen, bis der Mehrheitswille der Bevölkerung berücksichtigt und die Jagd abgeschafft wird. Die Konsequenzen bedeutet Gefängnis. Was ist von einem Staat zu halten, der Grundrechte einschränkt, damit eine Minderheit ungestört unschuldige Tiere um Vergnügen töten kann, und jemand wegen Gewaltlosigkeit ins Gefängnis steckt um Gewalttäter zu schützen?
Weitere Informationen und Rücksprachemöglichkeit unter obiger Adresse oder:
Andreas Schneider, Heiminghausen 1A, 57392 Schmallenberg, Tel: 02974/1335, Fax: 089/2443-21049, email: Schneider.A@t-online.de
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gruß zunder