Freispruch...

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Mal wieder ein neues Gerichtsurteil:

Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 4000 Mark wegen einer angeblichen Jagdstörung am 14.06.2001 legte der Tierrechtler Andreas Schneider Einspruch ein und wurde am 19.03.2002 vor dem Amtsgericht Arnsberg freigesprochen. Schneider fuhr am 14.06. mit seinem Rollstuhl durch den Wald. Als der Jäger ich ihn sah, stieg er schnell in sein Auto ein, fuhr an Schneider vorbei, kletterte auf einen Hochsitz, an dem der Jagdgegner vorbeikommen musste, um von dort die Polizei zu rufen. Als der Tierrechtler den Hochsitz erreichte, stellte er sich in den Weg um den Rollstuhlfahrer an der Weiterfahrt bis zum Eintreffen der Polizei zu hindern und erstattete Anzeige Vor Gericht gab der Jäger als Zeuge den Tathergang auch weitgehend zu, räumte aber ein, dass er gehofft habe der Jagdgegner würde wegen der bisherigen Gerichtsverfahren umkehren und dass er durch mehrere Hallo-Rufe gestört worden sei und er deshalb nicht mehr Böcke jagen konnte. Das Blut der Jäger kocht offensichtlich schon, wenn sie den Jagdgegner nur sehen, dass sie deshalb „jeden Vorfall sofort zur Anzeige bringen wollen“. Der Richter hatte jedoch Zweifel, ob der Tierrechtler wirklich „Hallo“ gerufen hatte, und entschied deshalb auf Freispruch. Hinzu kam, dass der Jäger eine Jagdstörung provoziert hatte, indem er gezielt zu dem einzigen Hochsitz gefahren ist, an dem der Tierrechtler vorbeikommen musste. .
Kommentar von Andreas Schneider zu dem Urteil:
Was anderes als Freispruch hatte ich nicht erwartet, weil ich wirklich nicht gestört habe. Ich sehe in dem Urteil aber trotzdem eine Niederlage - eine Niederlage für die Rechte der Tiere - , weil ich nur “im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen worden bin, obwohl mir lediglich vorgeworfen wurde, mehrmals „Hallo“ gerufen zu haben. Die Rechte der Tiere wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Ich muss selbst dann schon mit harten Strafen rechnen, wenn ich auch ohne Rufen, Singen, Pfeifen mit Rollstuhl absichtlich durch den Wald fahre, um den Jägern ihr Mordsvergnügen zu erschweren. Wo bleibt der gesunde Menschenverstand? Wo bleibt das Gewissen? Wo bleibt die Gerechtigkeit? Ich sehe keinen Sinn darin weiter gegen das Unrecht wie gegen Windmühlen zu kämpfen und werde daher weiter massiv stören und die Konsequenzen in Kauf nehmen, bis der Mehrheitswille der Bevölkerung berücksichtigt und die Jagd abgeschafft wird. Die Konsequenzen bedeutet Gefängnis. Was ist von einem Staat zu halten, der Grundrechte einschränkt, damit eine Minderheit ungestört unschuldige Tiere um Vergnügen töten kann, und jemand wegen Gewaltlosigkeit ins Gefängnis steckt um Gewalttäter zu schützen?
Weitere Informationen und Rücksprachemöglichkeit unter obiger Adresse oder:
Andreas Schneider, Heiminghausen 1A, 57392 Schmallenberg, Tel: 02974/1335, Fax: 089/2443-21049, email: Schneider.A@t-online.de
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gruß zunder
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von zunder:
Mal wieder ein neues Gerichtsurteil:

Was anderes als Freispruch hatte ich nicht erwartet, weil ich wirklich nicht gestört habe. Ich sehe in dem Urteil aber trotzdem eine Niederlage - eine Niederlage für die Rechte der Tiere - , weil ich nur &#8220;im Zweifel für den Angeklagten&#8220; freigesprochen worden bin, obwohl mir lediglich vorgeworfen wurde, mehrmals &#8222;Hallo&#8220; gerufen zu haben. Die Rechte der Tiere wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Ich muss selbst dann schon mit harten Strafen rechnen, wenn ich auch ohne Rufen, Singen, Pfeifen mit Rollstuhl absichtlich durch den Wald fahre, um den Jägern ihr Mordsvergnügen zu erschweren. Wo bleibt der gesunde Menschenverstand? Wo bleibt das Gewissen? Wo bleibt die Gerechtigkeit? Ich sehe keinen Sinn darin weiter gegen das Unrecht wie gegen Windmühlen zu kämpfen und werde daher weiter massiv stören und die Konsequenzen in Kauf nehmen, bis der Mehrheitswille der Bevölkerung berücksichtigt und die Jagd abgeschafft wird. Die Konsequenzen bedeutet Gefängnis. Was ist von einem Staat zu halten, der Grundrechte einschränkt, damit eine Minderheit ungestört unschuldige Tiere um Vergnügen töten kann, und jemand wegen Gewaltlosigkeit ins Gefängnis steckt um Gewalttäter zu schützen?
Weitere Informationen und Rücksprachemöglichkeit unter obiger Adresse oder:
Andreas Schneider, Heiminghausen 1A, 57392 Schmallenberg, Tel: 02974/1335, Fax: 089/2443-21049, email: Schneider.A@t-online.de
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gruß zunder
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Hallo Zunder!

Daß wollen wir uns mal Stück für Stück vornehmen!

Was anderes als Freispruch hatte ich nicht erwartet, weil ich wirklich nicht gestört habe. Ich sehe in dem Urteil aber trotzdem eine Niederlage - eine Niederlage für die Rechte der Tiere - , weil ich nur &#8220;im Zweifel für den Angeklagten&#8220; freigesprochen worden bin, obwohl mir lediglich vorgeworfen wurde, mehrmals &#8222;Hallo&#8220; gerufen zu haben.

"in dubio pro reo", so soll es sein, da hier eine schwere Beweislage war, ist es richtig, dass der Herr Schneider freigesprochen wurde. Es ist egal, was er darüber denkt.


Die Rechte der Tiere wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Ich muss selbst dann schon mit harten Strafen rechnen, wenn ich auch ohne Rufen, Singen, Pfeifen mit Rollstuhl absichtlich durch den Wald fahre, um den Jägern ihr Mordsvergnügen zu erschweren. Wo bleibt der gesunde Menschenverstand? Wo bleibt das Gewissen? Wo bleibt die Gerechtigkeit?


Wo bitte bleibt die Gerechtigkeit für die Zuckerkranken, wenn es nach Organisationen wie der PETA oder der ALF geht; müssten alle Zuckerkranken auf Insulin verzichten. Dises ist aber nach derzeitigem Stand der Medizin unmöglich.

Ich sehe keinen Sinn darin weiter gegen das Unrecht wie gegen Windmühlen zu kämpfen und werde daher weiter massiv stören und die Konsequenzen in Kauf nehmen, bis der Mehrheitswille der Bevölkerung berücksichtigt und die Jagd abgeschafft wird.

Das mit dem Mehrheitswillen der Bevölkerung ist ein glatter Hohn. Der muss nämlich erst einmal festgestellt werden. So lange würde ich mir so eine Behauptung nicht zutrauen. Als einzelner kann ich nicht sagen alle wollen, es sei denn ich trete als Stellvertreter für alle auf. Zur Zeit ist das der Bundeskanzler und niemand anderes sonst.

Was ist von einem Staat zu halten, der Grundrechte einschränkt, damit eine Minderheit ungestört unschuldige Tiere um Vergnügen töten kann, und jemand wegen Gewaltlosigkeit ins Gefängnis steckt um Gewalttäter zu schützen?


Interesant, der Täter als Opfer? Wohl eher nicht, wäre es wirklich so wie der Herr Schneider schreibt, dann wären unsere Gefängnisse voller Leute, die dort unschuldig sitzen, dem ist aber nicht so. Der Herr Schneider bewegt sich in einem rechtsfreien Raum, aber sowie er die schwimmenden Grenzen überschreitet ist er ein Straftäter. Ob Ordnungswiedrigkeit oder Strafbestand, dass sei erstmal nebenher gestellt. Anarchie bedeutet immer zu lasten der Grundrechte anderer Menschen, daher kann der Herr Schneider nicht fordern, was er selber nicht bereit ist zu akzeptieren. Die Jägerschaft schädigt nicht die freie Entfaltung der Person, den Jagdgegnern kann dieses aber sehr wohl vorwerfen. Ich erinnere da nur an die "Declaration of War" Gruppe! Darüber muss man sich nicht streiten! Ich für meinen Teil habe den für mich gültigen Beschluß gefasst, wem das nicht passt, der muss es sich passend machen.

Nun zu Dir Zunder, ich sehe in Dir noch einen der vernünftigeren, bzw. vernunftbegabten Jagdgegner. Danke für diese Info, sie hat mein (Vor-)Urteil noch bestärkt.

Waidmannsheil

Torsten

[ 21. M
 
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...das ging wohl daneben...
man muß dann noch auf Übersicht klicken(aber die Adresse ist ja bekannt...).

gruß zunder
 

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