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- 14 Feb 2007
- Beiträge
- 21
Hallo Forums-Gemeinschaft!
Nachfolgende Frage lässt mich nicht los und ich wollte die guten Geister des Forums um Rat fragen (meine vorherige Forum-Suche blieb erfolglos):
Vater und Sohn sind beide Jäger und verwahren Waffen und Muni entsprechend den gesetzlichen Vorschriften getrennt in verschiedenen Waffenschränken (Grad 0) im Haus des Vaters. Die Waffen gehören teilweise dem Vater, teilweise auch dem Sohn. Solange sie gemeinsam im selben Haushalt leben, ist diese Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorschriften wohl ohne Probleme möglich.
Nunmehr zieht der Sohn aus. Er wohnt fortan an einem anderen Ort (ca. 200 km entfernt). Da er aber zumeist mit dem Vater gemeinsam und örtlich immer in der Nähe des Wohnhauses des Vaters jagt, will er seine Waffen in den Waffenschränken des Vaters belassen. Dieser hat - auch um an seine Waffen zu belangen - jedoch eine Zugriffsmöglichkeit auf alle Waffen. Vater und Sohn sind - logisch - jeweils Inhaber einer gültigen Jagderlaubnis und die jeweiligen Waffen laufen auf ihre WBK.
Meine Fragen sind:
1) Ist die gemeinsame Aufbewahrung der Waffen (mit Zugriffsmöglichkeit des Vaters) im Wohnhaus des Vaters auch zulässig, wenn der Sohn (im Hauptwohnsitz) nunmehr an einem anderen Ort wohnt?
2) Falls die Antwort zu 1) "ja" ist: Bedarf es in diesem Fall einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Vater und Sohn (Miete, Leihe, Überlassung) oder einer Anzeige an die zuständige Behörde (etwa § 34 WaffG)?
Um Antworten (wenn möglich mit kurzer Begründung) wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank und Waidmannsheil
Nachfolgende Frage lässt mich nicht los und ich wollte die guten Geister des Forums um Rat fragen (meine vorherige Forum-Suche blieb erfolglos):
Vater und Sohn sind beide Jäger und verwahren Waffen und Muni entsprechend den gesetzlichen Vorschriften getrennt in verschiedenen Waffenschränken (Grad 0) im Haus des Vaters. Die Waffen gehören teilweise dem Vater, teilweise auch dem Sohn. Solange sie gemeinsam im selben Haushalt leben, ist diese Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorschriften wohl ohne Probleme möglich.
Nunmehr zieht der Sohn aus. Er wohnt fortan an einem anderen Ort (ca. 200 km entfernt). Da er aber zumeist mit dem Vater gemeinsam und örtlich immer in der Nähe des Wohnhauses des Vaters jagt, will er seine Waffen in den Waffenschränken des Vaters belassen. Dieser hat - auch um an seine Waffen zu belangen - jedoch eine Zugriffsmöglichkeit auf alle Waffen. Vater und Sohn sind - logisch - jeweils Inhaber einer gültigen Jagderlaubnis und die jeweiligen Waffen laufen auf ihre WBK.
Meine Fragen sind:
1) Ist die gemeinsame Aufbewahrung der Waffen (mit Zugriffsmöglichkeit des Vaters) im Wohnhaus des Vaters auch zulässig, wenn der Sohn (im Hauptwohnsitz) nunmehr an einem anderen Ort wohnt?
2) Falls die Antwort zu 1) "ja" ist: Bedarf es in diesem Fall einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Vater und Sohn (Miete, Leihe, Überlassung) oder einer Anzeige an die zuständige Behörde (etwa § 34 WaffG)?
Um Antworten (wenn möglich mit kurzer Begründung) wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank und Waidmannsheil